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Spielwiese und/oder Hundewiese?

Betritt man von der Karlstraße kommend die Grünfläche am sogenannten „Kepler-Park“, befindet sich rechts ein Spielplatz und links, so musste ich mich nach einer entsprechenden Anfrage an die Stadt belehren lassen, eine Hundewiese. Allerdings ist diese Aufteilung nicht erkennbar. Denn die Wiese bietet sich geradezu für Ballspiele der Kinder an. Zudem ist neben ihr eine Hügellandschaft angelegt, offensichtlich als Geschicklichkeitsparcours gedacht für Kinder mit ihren Rollern oder Fahrrädern. Und um die Wiese herum verteilt stehen Sitzbänke. Alles Hinweise, die schließen lassen, dass dieser Bereich zum Spielplatz gehört. Man muss auch die Sinnhaftigkeit hinterfragen, eine Hundewiese direkt neben einem Spielplatz anzulegen, nur durch einen Weg getrennt. Wenn schon beides nebeneinander, dann hätte es sich doch angeboten, für die Hunde einen Teilbereich des Geländes durch eine Hecke abzutrennen, mit eigenem Zugang von der Karlstraße. So sind Konflikte zwischen Eltern und Hundehaltern eine zwangsläufige Folge. Oder ist eine gemeinsame Wiese für Kinder und Hunde eine der städtischerseits propagierten Mehrfachnutzungen des knappen öffentlichen Raums?

Als Hundewiese hätte sich übrigens die ehemalige Wiese des Rennwegdreiecks angeboten. Aber die fiel ja dem in der Stadt grassierenden Wahn, jedes Stück Grün zuzubauen, zum Opfer.

Unser Beitrag im Amtsblatt vom 16.9.2023 (Seite 3). Autor: Dr. Wolf-Dieter Winkler




In der Konradstraße wird nun doch gebaut

Bauträger obsiegt vor dem Verwaltungsgericht – Stadt verzichtet auf Rechtsmittel

Niemand in der Wiehre will eine weitere Nachverdichtung mit faden Betonkuben, welche die Natur zerstören und baulich in keiner Weise in diese einzigartige Stadtumgebung passen. Es sei denn, damit lässt sich Geld verdienen. So plant ein Bauherr in zweiter Reihe auf dem parkartigen Grundstück zwischen Schwimmbad-, Goethe- und Konradstraße ein dreigeschossiges Haus mit zwei Wohnungen, Flachdach und Garage. Doch selbst die Stadt hielt diese Nachverdichtung für unpassend und schmetterte Anfang 2022 eine Bauvoranfrage ab. Die Erleichterung währte nicht lange. Der Bauherr klagte und bekam Recht. Die BZ berichtete am 3.9.2023.

Grund für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Großräumig sind in dem Areal bereits Gebäude in zweiter Reihe vorhanden. So hat die Stadtverwaltung am Ende auch mangels Erfolgsaussichten auf Rechtsmittel verzichtet.

Ein weiterer höchst bedauerlicher Vorgang in Freiburgs Baupolitik. Und leider mit Ansage. Schon bei der katastrophalen Bebauung in der nahegelegenen Kronenstraße im Jahr 2021 wurde befürchtet, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Zwar hat die Stadt stets beteuert, die großen parkartigen Gärten in der Wiehre von Bebauung freihalten zu wollen, ohne rechtliche Handhabe jedoch ein nahezu unmögliches Unterfangen, wie man nun leider schmerzlich erfahren musste.

Seit Jahren fordert der Bürgerverein Mittel- und Unterwiehre erfolglos einen Bebauungsplan für die Wiehre, um in dieser einzigartigen Stadtlandschaft den baulichen Wildwuchs zu kontrollieren. Doch erst nach besagter Bauvoranfrage brachte die Stadt ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg. Damit hoffte die Verwaltung, das Bauvorhaben noch verhindern zu können. Tatsächlich wird ein Bebauungsplan lediglich Bauprojekte für die Zukunft verhindern können, das aktuelle Bauvorhaben wird aber höchstwahrscheinlich umgesetzt. Und dieses im Nachgang durch Bebauungsplan und Veränderungssperre zu verhindern, wäre zwar möglich, wurde aufgrund erheblicher Regresspflicht der Stadt am Ende jedoch unterlassen. Unverständnis löst diese Vorgehensweise bei den Anwohnern aus. Frühzeitig sei die Stadt bereits im Herbst 2021 auf die hohen Erfolgsaussichten einer Klage aufmerksam gemacht worden und hätte damals noch mit einem Bebauungsplan mit Veränderungssperre das Bauvorhaben sicher verhindern können, so ein Anwohner gegenüber der BZ.

Freiburg verliert insgesamt immer mehr sein Gesicht. Selbst einzigartige Stadtgegenden wie die Wiehre werden immer mehr durch falsche Gebäude am falschem Ort verschandelt. Völlig unter den Betonhammer kam der Lorettoberg, bei der Nachverdichtung in der Kronenstraße hätte jede KI (Künstliche Intelligenz) eine bessere und passendere Architektur hervorgebracht. Bei der Nachverdichtung in der Sternwaldstraße wurde viel wertvolle Natur zerstört. All dies blüht nun auch in der Konradstraße. Mit der längst beschlossenen Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, welche für die Wiehre immer noch nicht erlassen wurde, hätte man dem Bauträger wenigstens im Hinblick auf die Gestaltung Vorgaben machen können. Immerhin sieht auch die Stadtverwaltung aus klimatischen Gesichtspunkten die Notwendigkeit, die großen Wiehre-Gärten zu erhalten. Freiburg Lebenswert schließt sich dem an und fordert nun wenigstens für die Zukunft ein entschlossenes Handeln. Damit die Wiehre ihr Gesicht behält und nicht irreversibel den Interessen von Bauträgern geopfert wird.

Die Befürchtungen eines Präzedenzfalls sind eingetreten – Bebauung in zweiter Reihe mit schlechter Kubenarchitektur in der Kronenstraße



Hände weg vom Dietenbachwald!

Das Aktionsbündnis „Hände weg vom Dietenbachwald!“ hat eine neue online-Petition gegen die Abholzung des Dietenbachwaldes gestartet. Das Aktionsbündnis möchte damit zeigen, dass die Pläne der Stadt nicht mehrheitsfähig sind. Wir von Freiburg Lebenswert schließen uns dem an.

Vier Hektar wertvoller und artenreicher Wald – 3500 Bäume – sollen für Dietenbach gefällt werden. Das darf und muss nicht sein.

Der Dietenbachwald ist als kühle Oase und als Ort für Biodiversität unverzichtbar. Die Stadtverwaltung und die Mehrheit im Gemeinderat möchte diese natürliche Klimaanlage zerstören. Die derzeitige Wetterabkühlung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Sommer in Deutschland und gerade in Freiburg immer heißer werden und wir es uns nicht länger leisten können, beliebig Bäume und Grünflächen für den Wohnungsbau zu opfern.  

Bitte unterschreiben und teilen Sie diese Petition damit Dietenbach, wenn es denn schon sein muss, wenigstens mit dem Wald geplant wird und nicht ohne ihn.

Freiburg braucht diesen Wald!

Hier geht’s zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/haende-weg-vom-dietenbachwald-in-freiburg




Betonparagrah 13 b BauGB nicht mit Unionsrecht vereinbar

Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Freiburg Lebenswert hat in mehreren Anfragen und Wortbeiträgen seines Stadtrates Dr. Wolf-Dieter Winkler Kritik an dem Bebauungsplanverfahren „Rossbächle“ geübt. Insbesondere in einer Anfrage vom 12. April 2023 stellte Stadtrat Winkler die Rechtfertigung dieses Bebauungsplanverfahrens mit Hilfe des §13 b BauGB zumindest in Frage, da dieser nach Meinung vieler Umweltorganisationen und auch nach Meinung von Stadtrat Winkler nicht mit EU-Recht vereinbar sein könne. Hier der diesbezügliche Wortlaut aus seiner Anfrage:

„In der EG-Richtlinie (2001/42/EG) hat die europäische Union festgelegt, dass bestimmte Pläne einer „strategischen Umweltprüfung“ unterzogen werden müssen. Dazu gehören auch Bebauungspläne. In Deutschland erfolgte die Umsetzung zum einen durch das Gesetz über die Strategische Umweltprüfung (SUPG), das das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergänzt hat, und durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), das die Strategische Umweltprüfung für die Bauleitplanung in das Baugesetzbuch integriert hat. Seither muss für jeden Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt werden. Die Pflicht zur Kompensation von mit Bebauungsplänen verbundenen Eingriffen war schon 1998 in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen worden.

Bei einer Novellierung des BauGB im Jahr 2007 wurde trotz dieser Richtlinie der § 13 a eingeführt. Seither entfällt für Bebauungspläne der Innenentwicklung die Pflicht zum Ausgleich und zur Vorlage eines Umweltberichtes. Seitens der Umweltverbände wurde das kritisch gesehen, da es eine Abkehr vom Ziel war, keinen Nettoverlust an Biotopwert hinzunehmen.

2017 kam es im Zeichen des Wohnungsmangels in Ballungsräumen und der Flüchtlingskrise zum Dammbruch. Der Bundestag beschloss in einer Änderung des BauGB, die am 12. Mai 2017 in Kraft trat, den § 13 b. Die Regelungen des § 13 a, nach denen für bestimmte Bebauungspläne bestimmte Regelungen nicht gelten (sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“), wurden mit dem § 13 b BauGB dann auch noch auf den Außenbereich ausgedehnt. Eingeführt wurde diese Vorschrift, um möglichst schnell Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können.“

Betonorgie in schönster Weinberglandschaft wie hier in Ebringen

Weitere diesbezügliche Argumentation ist der Anfrage zu entnehmen, die dieser PM mitsamt der Antwort der Stadt angehängt ist. Aber bereits in diesem obigen Abschnitt wird deutlich, dass der §13 b auf wackligen Füßen steht, da er nicht mit der EG-Richtlinie 2001/42/EG kompatibel ist. Das hat die Stadt Freiburg aber nicht abgehalten, trotz ihres selbstgeschneiderten „Green-City“-Mäntelchens beim „Rossbächle“ auf jegliche Umweltprüfung zu verzichten. Die Quittung für diese Rücksichtslosigkeit gegenüber ökologischen Belangen bekam sie nun mit dem Urteil des BVerwG in Leipzig. Nach dessen Urteil vom 18.7.2023 ist der §13 b BauGB, der sog. Betonparagraph, nicht mit Unionsrecht vereinbar. So dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden.

Ein beschämender Rückzug der Stadt aus diesem Bebauungsplanverfahren ist nun die Konsequenz!

Flächenfraß in Freiburg und im gesamten Umland

Pressemitteilung Freiburg Lebenswert vom 18.7.2023, Autor: Dr. Wolf-Dieter Winkler. Fotos: K. U. Müller.




Hinterhofbebauung Konradstraße

Jahrelang hatte der Bürgerverein und auch FL für die Wiehre Bebauungspläne gefordert. Vergeblich. Selbst in diesem gewachsenen Stadtteil dürfen nun Bauträger ihre Spuren aus Beton hinterlassen. Nach der Sternwaldstraße plant nun ein Bauherr auch in der Konradstraße ein Gebäude in zweiter Reihe in seinem Garten zu errichten. Das brachte dann sogar bei der Stadt das Fass zum Überlaufen. Sie lehnte eine Bauvoranfrage ab.

Doch der Bauherr klagte und bekam Recht. Grund ist, dass bereits im selben Quartier an der Basler Straße mehrere völlig überdimensionierte Hinterhofgebäude platziert worden waren und sich somit neue Bauvorhaben an dieser Bebauung orientieren dürfen. Das Bauvorhaben kann also realisiert werden – ein weiterer Tiefschlag für den Stadtteil. Auch für den Bereich um den Kapellenweg war die Aufstellung eines Bebauungsplans jahrelang verschleppt worden, was einige Bauherren ermuntert hat, auf die Schnelle ihre Betonmonster auf dem Lorettoberg zu errichten.

Vollkommen unkontrolliert verlief die Bebauung am Lorettoberg

Die Wiehre war bisher ein weitgehend intakter Stadtteil mit großzügigen Gärten im Innenbereich. In Zeiten des Klimawandels sind diese Gärten mit ihren alten Baumbeständen für eine Bebauung zu wertvoll. Die Stadt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Verantwortung diesem schönen Stadtteil gegenüber nicht nachgekommen zu sein. Wenigstens für die Zukunft sollten nun endlich geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Klimawandel, Artensterben: Mehr Grün, weniger Beton muss die Zielsetzung sein

Unser Beitrag im Amtsblatt vom 8.7.2023, Seite 3.




Kein Urwald am Drachenweg?

Artenschutz contra Anwohnerinteressen

Um die Biodiversität zu fördern, verzichtet die Freiburger Stadtbau in einem Pilotprojekt am Drachenweg darauf, regelmäßig zu mähen. Die Bewohner sind allerdings nicht begeistert. Viele halten die Maßnahme für eine Zumutung und sorgen sich über Zeckenbisse, Stechmücken oder Ameisen in der Wohnung.

„Wir wollen nicht im Dschungel wohnen“, so ein Bewohner. Besonders der Zugang zu Sitzgelegenheiten und Wäscheleinen sei nahezu unmöglich. Nach einer Beschwerde wurden die genannten Zugänge umgehend von der Stadtbau gemäht. Vor dem Haus einer anderen Bewohnerin wurde nach deren Beschwerde ebenfalls gemäht. Schließlich sei die Anlage auch ein Park und eben keine Experimentierfläche. Auch in den Augen weiterer Bewohner gleiche die Anlage einem Urwald.

Freiburg Lebenswert unterstützt grundsätzlich das Vorgehen der Freiburger Stadtbau. Dies bedeutet aber auch, dass von Anfang an die Sorgen der Anwohner gehört werden müssen. Selbstverständlich sollen gerade in einer Seniorenanlage die Zugänge erleichtert werden. Auch ist die Gefahr von Zeckenbissen in hohem Gras nicht ganz von der Hand zu weisen. Dem kann durch Mähen in einem gewissen Bereich um höher frequentierte Areale begegnet werden. Auch kann direkt vor den Fenstern gemäht werden, um das Eindringen diverser Insekten wenigstens etwas kleiner zu halten (ganz vermeiden lässt es sich ohnehin nicht).

Auf der anderen Seite sollten auch betroffene Anwohner derartigen Änderungen aufgeschlossen begegnen, insbesondere wenn der Stein des Anstoßes nur darin besteht, dass der Garten nicht so ordentlich gepflegt aussieht. Was die Gartengestaltung betrifft, braucht es eine neue Ästhetik, d. h. weg von allzu gepflegten und ordentlichen Gärten, welche letztendlich ökologisch wertlos sind. Das Artensterben hat inzwischen dramatische Ausmaße angenommen. So hat Deutschland allein in den letzten 25 Jahren mehr als 70 % seiner Biomasse an Insekten verloren. Dabei gehen nicht nur lästige Plagegeister verloren, es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Erhalt unserer Lebensgrundlage. Wir brauchen Insekten für die Bestäubung von Pflanzen und damit für die Sicherstellung unserer Nahrungsmittel. Insekten stehen zudem am Anfang der Nahrungskette. Wo keine Insekten, finden Vögel oder Fledermäuse keine Nahrung und sind damit ebenfalls im Bestand gefährdet. Ungemähte Wiesen dienen somit diversen Tierarten als Lebensgrundlage und Nahrungsquelle. Ein wenig „Urwald“ sollte man also ruhig zulassen. Und auch optisch kann eine blühende Wiese ja eine Augenweide sein.

Weg vom Artensterben, hin zur Wiederherstellung der Natur, das sollte generell die Marschrichtung für die Zukunft sein. Die Stadtbau hat den richtigen Weg eingeschlagen. Ein Naturgarten bedeutet jedoch nicht alles oder nichts. Selbstverständlich dürfen Gärten und Parkanlagen benutzbar bleiben. Selbstverständlich müssen Garten- und Parkanlagen nicht völlig verwildern. Es geht vielmehr um ein generelles Umdenken in Richtung „mehr Natur wagen“.

Ein solcher Garten steht so manchem Ordnungssinn entgegen – für die Natur allerdings besser

Pressemitteilung FL vom 6.7.2023, Fotos: K. U. Müller




Anfrage Dietenbach-Wald

Zu den Fällungen im Dietenbach-Wald hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 25.6.2023 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Die unkontrollierten und kürzlich wiederholten Baum-Entnahmen aus dem Dietenbach-Wald im Bereich Langmattenwäldchen und „Toms Ranch“ haben bei vielen Freiburgern  tiefe Betroffenheit, ja Entsetzen ausgelöst, und veranlassen diverse Umweltorganisationen nun zu dieser Anfrage an Sie über mich.

Dieser Waldbereich war bislang Gegenstand intensiver gutachterlicher Untersuchungen, vieler politischer Diskussionen und daraus folgender Planungsarbeit von städtischen Stellen (Projektgruppe Dietenbach, PGD). Mit dem unverbindlichen Rahmenplan beschloss der Gemeinderat 2019 die Bereiche, in denen der Wald weichen (ca. 4,5 ha auf verschiedene Waldzonen verteilt) und wo er bleiben soll. Jedoch kam es seitdem nicht zu rechtlich verbindlichen Festsetzungen, weder im FNP 2020, noch durch einen B-Plan.

Auch das Regierungspräsidium prüft derzeit nach eigenen Angaben noch, Zitat Frau B. Schäfer v. 16.06.23: „Zu den Themen wie die Vereinbarkeit der Planung mit dem Natur- und Artenschutz und den Vorgaben des Landeswaldgesetzes inkl. der . . . ggfs. erforderlichen Ausnahmegenehmigungen im Bereich Artenschutz, und zu den Voraussetzungen für Erteilung der notwendigen Waldumwandlungserklärung sind wir noch in der Prüfung.“

Obwohl der Stadtverwaltung die sehr hohe Bedeutung dieses Walddistrikts (lt. Forstamt ein Bestandteil des „Tropenwalds (!!!) Baden-Württemberg“) sowie der GR-Beschlüsse dazu klar sein muss (s. Waldkonvention 2020, Klima- und Artenschutzmanifest 2019), hat sie offenbar keine Kontrolle darüber, ob in diesem Fall die Waldbäume vom Privateigentümer entfernt werden oder nicht. Ihnen gibt das Landeswaldgesetz die Freiheit dafür, insbesondere wenn der Bereich wie hier in viele kleine Eigentumsparzellen aufgeteilt ist.

Wir sehen die Gefahr, dass mit völlig legalen Baumfällungen erhebliche und irreversible Eingriffe in das hier vorhandene Schutzgut Wald erfolgen, bevor das Waldeigentum an die Stadt per Grundbucheintrag übergegangen ist.

Daher bitten wir um eine zeitnahe Antwort auf dringende Fragen:

1. Ist es richtig, dass die früheren Verkaufsverträge zwischen der EMD und den Waldeigentümern den jeweils vorhandenen Baumbestand nicht einschließen und sich nur auf die Grundflächen beziehen?

2. Ist es richtig, dass die Stadtverwaltung bei Übernahme der EMD-Kaufverträge den vorgenannten Punkt nicht geändert hat?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt zum Waldschutz und ab wann wird sie sicherstellen, dass die bisherigen Beschlüsse und Pläne zum Walderhalt umgesetzt und verwirklicht und weitere unerwünschte Baumfällungen effektiv verhindert werden ?

4. Ist es richtig, dass die Holzentnahme aus einem Privatwald, der sich formal nicht in einem FFH- oder Naturschutzgebiet befindet, jederzeit und umfangreich erlaubt ist? Ist dies unabhängig von Umweltauflagen, Waldschutzsatzungen oder Vogelbrutzeiten formal und auch ethisch vertretbar?

5. Ist der Stadtplanung nicht bekannt, dass in den betroffenen Waldstücken der Hirschkäfer, eine FFH geschützte und stark gefährdete Art, für die Baden Württemberg die Arterhaltungsverantwortung trägt (Rote Liste), mehrfach gesichtet und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gemeldet worden ist?

6. Wie verträgt sich Ihrer Ansicht nach dieses Vorgehen mit dem Freiburgs Klima- und Artenschutzmanifest, welches eine Inanspruchnahme des Waldes an sich schon für verlegbare Infrastrukturen höchst fragwürdig erscheinen lässt und der in seiner ökologischen Bedeutung und Wirkung durch keinerlei sogenannte „Ausgleichsmaßnahmen“ ausgeglichen werden kann?

In Erwartung Ihrer baldigen klärenden Rückantwort

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage Okenstraße 21

Die Hiobsbotschaften reißen nicht ab. Der Ärger über den Abriss der Habsburger Straße ist noch nicht verraucht, da steht schon der nächste Abriss und die nächste Vernichtung von Natur und harmonischer Stadtlandschaft an. Diesmal in Herdern in der Okenstraße.

Zur Okenstraße 21 hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 23.6.2023 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Anwohner haben mich darüber informiert, dass das Gebäude Okenstraße 21/Ecke Schumannstrasse abgerissen und durch einen überdimensionalen Neubau ersetzt werden soll. Nach den mir vorliegenden Bauplänen sollen die dort vorhandenen Bäume, von denen mindestens drei eine stattliche Größe haben, gefällt und das Grundstück nahezu komplett versiegelt werden. Anstelle der momentan vorhandenen drei Wohneinheiten sollen zehn Wohneinheiten und 15 Stellplätze entstehen. Das geplante Gebäude würde sich in keiner Weise nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 Abs. 1, BauGB).

Die Planung ruft in Herdern großes Entsetzen hervor. Würde dieses Gebäude genehmigt, wäre weiteren Abrissen und einer Bebauung der Gartenbereiche Tür und Tor geöffnet.

Hierzu meine Fragen:

  1. Was spricht gegen die Erhaltung und eventuelle Erweiterung des vorhandenen Gebäudes, das sich in einem guten Zustand befindet, um damit graue Energie durch Abriss und Neubau einzusparen?
  2. Wurde der Bauantrag bereits genehmigt?
  3. Gibt es für das Gebiet einen Bebauungsplan, der eine solche Massierung ähnlich den Neubauten im Kapellenweg verhindert?
  4. Ist das Verhängen einer Veränderungssperre geplant?
  5. Ist für das „Musikerviertel“, zu dem das Bestandsgebäude gehört, das Erstellen einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sinnvoll, um solchen Bebauungswünschen von vornherein einen Riegel vorzuschieben?
  6. Inwieweit wird die Freiburger Baumschutzsatzung beachtet? Wo werden die Ersatzpflanzungen sein, da auf dem Grundstück anschließend kaum noch natürliche Fläche vorhanden sein wird?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)

Die Harmonie in dieser schönen Stadtgegend wäre mit dem Neubau unwiederbringlich zerstört
Für die Bäume links auf dem Grundstück wäre kein Platz mehr

Fotos: K. U. Müller




Freiburg Lebenswert ist „gegen alles“!

Dies ist ein oft gehörter Vorwurf gegen FL und vor allem Stadtrat Wolf-Dieter Winkler. Ist natürlich Unsinn. Wenn man gegen etwas ist, ist man auf der anderen Seite für etwas. FL ist nicht gegen „das Bauen“, sondern angesichts der drohenden Klimakatastrophe und des gravierenden Artenschwundes für den Erhalt bisher unversiegelter natürlicher Flächen. Für den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen, weil die Region Freiburg bereits jetzt bei einer Lebensmittelkrise nicht in der Lage wäre, sich umfänglich mit regionalen Erzeugnissen zu versorgen. Wie verwundbar wir schon bei einem Kriegsereignis sind, das Deutschland nur peripher tangiert, zeigt doch der Ukraine-Krieg eindrücklich.

FL ist für den Erhalt von Bestandsgebäuden, weil Abriss und Neubau Unmengen an grauer Energie schlucken, die selbst Plusenergie-Häuser während ihrer Lebenszeit entweder gar nicht oder sehr spät kompensieren. FL ist für den Erhalt von Kleingärten mit ihrer hohen ökologischen und sozialen Funktion. FL ist für die Umsetzung von Verkehrs- und Energiewende: wir müssen weg von einer autogerechten Stadt und müssen regenerative Energien, von Wind, Sonne und Geothermie erzeugt, massiv ausbauen. Das bedeutet auch den konsequenten Ausbau von Wärmenetzen, um Bestandsquartiere umweltfreundlich mit Wärme zu versorgen. Die Liste, für was sich FL einsetzt, ließe sich beliebig fortsetzen. Im Umkehrschluss kann man argumentieren, eine große Mehrheit des Gemeinderates ist gegen vieles, für was FL steht!

Wir sind FÜR den Erhalt von Grünflächen – in Zeiten von Klimakrise und Artensterben nicht ganz verkehrt
Wir sind DAFÜR
Wir sind FÜR den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen
Wir sind FÜR den Erhalt von Bestandsgebäuden – weil Abriss und Neubau zuviel graue Energie verbraucht und zuviel CO2 produziert – in Zeiten des Klimawandels nicht ganz verkehrt

Beitrag im Amtsblatt vom 10.6.2023, Seite 3 unten. Autor Dr. Wolf-Dieter Winkler, Fotos: K. U. Müller.




Zollhallenplatz aufwerten

Das rundum gelungene und gut angenommene Bürgerfest zur Einweihung der Strabalinie 2 auf dem Zollhallenplatz hat gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger benötigen Treffpunkte in ihrem Quartier, um Kontakte zu pflegen, miteinander ins Gespräch zu kommen, freie Zeit zu verbringen. Von mehreren Seiten wurde ich bei diesem Fest angesprochen, warum dieser Platz von der Stadt so stiefmütterlich behandelt wird, obwohl er sich doch als Stadtteil-Treffpunkt ideal anböte. Dem kann ich nur zustimmen.

Eigentlich ein schöner Platz. Ein wenig Aufwertung täte gut

Was fehlt – und auch das hat das Fest gezeigt – sind schattenspendende Bäume. Jeder war froh, wenn sich eine kühlende Wolke vor die Sonne setzte. Auch Sitzgelegenheiten und Spielflächen für die Kinder – im Sommer vorzugsweise eine Wasserstelle wie auf dem Platz der Alten Synagoge – würden zur Akzeptanz beitragen.

Es würde Freiburg gut anstehen, solche Plätze zu schaffen und sie so einladend zu gestalten, dass sie von Alt und Jung gleichermaßen angenommen werden. Sie wären gut für das soziale Klima und die Identifikation mit dem Stadtteil.

In der im Juli zu verabschiedenden Drucksache zum Freiburger Mobilitätsplan 2030 ist neben vielen anderen Maßnahmen die „Schaffung attraktiver Stadträume“ aufgeführt. Die entsprechende Gestaltung des Zollhallenplatzes könnte eine erste Maßnahme sein.

Unser Beitrag im Amtsblatt vom 24.6.2023 (Seite 3 unten). Autor: Dr. Wolf-Dieter Winkler, Fotos: K. U. Müller.