Bebauungsplanverfahren ohne Einbeziehung des Gemeinderats heimlich still und leise beerdigt
Große Bedenken bestanden bereits 2020 nachdem ein Bauherr ein Bauvorhaben für zwei Gebäude mit insgesamt 16 Wohnungen eingereicht hatte. Diese wollte er an einem bewaldeten Hang in der Eichhalde errichten. Die Stadt befand jedoch die geplanten Neubauten „zu massiv“ und aufgrund der Hanglage „im Stadt- und Landschaftsbild auch aus der Ferne wahrnehmbar und prägend“, insbesondere in der kalten Jahreszeit, wenn die entlaubten Bäume die Sicht freihalten. Um „eine städtebauliche Fehlentwicklung“ zu vermeiden und das Bauvorhaben zu verhindern, schlug die Stadt einen steuernden Bebauungsplan vor. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Soweit so gut. Doch nun wurde die Baugenehmigung auf Grundlage des § 34 BauGB erteilt – ohne dass das Bebauungsplanverfahren je fortgeführt worden wäre. Nicht nur die Anwohner, auch der Bürgerverein Herdern zeigen sich irritiert. Und das erst recht der Gemeinderat, der nicht einmal über die Maßnahme der Stadt informiert worden war. So hat selbst die FDP-Fraktion einen Antrag ans Rathaus gestellt, denn schließlich habe es ja einen triftigen Grund für das Bebauungsplanverfahren gegeben.
Die Stadt sieht das freilich anders. Schon öfters habe man sich mit einem Bauherrn gütlich geeinigt, so auch in diesem Fall. Im Vergleich zur Bauvoranfrage sei nun „eine erhebliche Reduzierung der Kubatur erfolgt“, auch würden die Gebäude weniger massiv in Erscheinung treten. Der Erhalt des alten Baumbestands sei ebenfalls geprüft worden, was auch im weiteren Verfahren berücksichtigt würde (was immer das heißen mag). So widersprächen die nun genehmigten Gebäude nicht den Zielen des Aufstellungsbeschlusses.
Transparenz allerdings gehe anders, so der Vorsitzende des Bürgervereins Herdern, der nach wie vor die „Riesenklötze“ kritisch sieht. Freiburg Lebenswert schließt sich dem an und kritisiert das Vorgehen der Stadt aufs Schärfste. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bauvorhaben, die lediglich auf Grundlage des § 34 BauGB genehmigt werden, selten von ästhetischer und architektonischer Güte sind, wie man es sich in Freiburg wünscht. Und diese Art städtebaulicher Abkommen wurde bereits bei der Pferdewiese und Sonnhalde 13 angewandt. Letzteres war übrigens Anlass für den Bebauungsplan Sonnhalde Süd, der allerdings ebenfalls in der Schublade verschwunden ist.
Die ebenfalls von Anwohnern und Bürgerverein geäußerte Befürchtung, dass an der Eichhalde weitere Investoren auf den Plan kommen und damit eine negative Entwicklung in Gang gesetzt wird, ist in Herdern längst Realität: Nachverdichtungen mit völlig unpassenden Baukisten in der Winterer Straße, Sonnhalde, Jägerhäusleweg oder an der Vorderen Steige stören inzwischen massiv das einst so stimmige und harmonische Bild des Stadtteils. Trauriger Höhepunkt waren die Klötze der St-Urban-Bebauung, die den einst so herrlichen Blick Richtung Norden für immer verunstaltet haben.
Allzu gespannt darf man also nicht sein, was die Ästhetik des Neubaus an der Eichhalde anbelangt, trotz „gütlicher“ Einigung mit dem Bauherrn. Und was den Erhalt alter Bäume betrifft, auch da hat man in Freiburg so seine Erfahrungen gemacht. Eines allerdings ist sicher: Bezahlbarer Wohnraum wird in der Eichhalde nicht entstehen.
Siehe auch: Bericht in der BZ vom 5.10.2023