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Rede zur Parkanlagensatzung

Zur Parkanlagensatzung (Drucksache G-23/107) hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 16. Mai 2023 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren
!

Die Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. gibt unter § 1 vor, dass – verkürzt zitiert – Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden dürfen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt oder gestört werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Musikinstrumente in Park- oder Freizeitanlagen betrieben oder gespielt werden. Und unter § 3 ist bestimmt, dass die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr dauert. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Was ist daran unklar, dass wir nun obendrein noch eine Parkanlagensatzung beschließen müssen? Für die Anwohner gerade des Seeparks ist es daher überhaupt nicht zu verstehen, dass sie angesichts dieser Polizeiverordnung mit ihren eindeutigen Festlegungen jahrelang der Rücksichtslosigkeit einer lautstarken Minderheit ausgesetzt waren. Das ging sogar soweit, dass Anwohner des Seeparks aufgrund der untragbaren Zustände weggezogen sind.

Um dem Verdacht zuvorzukommen: Ich bin alles andere als eine spießige Spaßbremse. Ich habe in meiner Jugend viel gefeiert und ich feiere auch heute noch gerne, zumal ich viele junge Leute im meinem Umfeld habe, die einer Feier auch nicht abgeneigt sind. Unser Hof ist bekannt für häufige Festivitäten, gerade auch junger Menschen. Aber Ärger mit der Nachbarschaft gibt es keinen, einfach weil man deren Interessen und Schlafbedürfnisse ab einer bestimmten Uhrzeit mitbedenkt. Wieso muss man noch zu später Stunde lautstark grölen und die Musik aufdrehen, um Spaß zu haben? Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo andere massiv beeinträchtigt werden!

Die Ausführungen des Ring Politischer Jugend Freiburgs zu dieser Drucksache haben mich daher sehr verärgert. Niemand verbietet jungen Leuten sich ohne Konsumzwang auch spät abends zu treffen und zu feiern. Wieso ist es eine Verdrängung und das Ignorieren der Interessen von jungen Menschen, wenn ab einer bestimmten nächtlichen Uhrzeit der Lärm gedrosselt werden muss, um den Anwohnern, die am anderen Morgen ausgeruht ihren beruflichen und sonstigen Tätigkeiten nachgehen müssen, ihren Schlaf zu ermöglichen? Und Kompromissbereitschaft und Toleranz zu fordern, nachdem jahrelang kompromisslos und intolerant die Anwohner mit Lärm terrorisiert wurden, schlägt dem Fass den Boden aus. Dass nun endlich durchgegriffen wird und Musikboxen und Musikinstrumente verboten werden, wohlgemerkt erst ab 23 Uhr, haben sich die Feiernden selbst zuzuschreiben. Jahrelanges Bitten der Anwohner und Ermahnungen seitens VD (Vollzugsdienst) und Polizei wurden einfach ignoriert. Im Gegenteil wurde oftmals provokant erst recht aufgedreht. Hinzu kam, dass dem VD unsinnigerweise auch noch vom Gemeinderat Stellen gestrichen wurden, was zur Verschärfung der Situation beitrug.

Ein Ahnden der Rücksichtslosigkeiten einiger weniger ist längst überfällig. Ich werde daher dieser Satzung zustimmen, da das Ahnden mit ihr offensichtlich leichter ist als mit der Polizeiverordnung.




Rede zum Lärm am Seepark

Zum Thema Lärmbelästigung am Seepark (Drucksache G-22/126) hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 12. Juli 2022 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrte Damen und Herren
!

Ich will in meiner Rede nur die Lärmproblematik thematisieren. Die Diskrepanz in dem, was Ordnungsbürgermeister Breiter auf meine Anfrage zum Lärm im Seepark im März dieses Jahres geantwortet hat, und dem, was Bewohner vom immer noch rücksichtslosen Gebaren im Seepark berichten, ist gewaltig.

Eigentlich, sollte man meinen, ist es ganz einfach. Laut der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. vom 29. September 2009 in der Fassung vom 27. Juli 2021 dürfen schon nach § 1 Musikgeräte aller Art ( Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente) nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt oder gestört werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Musikinstrumente beispielsweise in Park- oder Freizeitanlagen betrieben oder gespielt werden. Und schon im übernächsten § 3 ist festgehalten, dass die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr dauert. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Insofern ist das von Bürgermeister Breiter geschilderte Vorgehen des Vollzugsdienstes (VD) völlig angemessen. Die Personen und Gruppierungen, die sich auf öffentlichen Plätzen aufhalten, werden vom VD auf die geltenden Regeln hingewiesen und bei unangemessener Lautstärke aufgefordert, Musikboxen auszuschalten und sonstigen Lärm einzustellen. Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung werden Bußgelder festgesetzt. Beispiel Seepark: Schriftliche Verwarnungen wegen Lärm und Beschlagnahmen von Musikboxen mussten durch den VD im Jahr 2021 nicht ausgesprochen werden, weil alle Lärmbelastungen, die vor Ort festgestellt wurden, kommunikativ und durch Androhung der Beschlagnahme von Musikboxen beseitigt werden konnten. Da der VD nach solchen Belehrungen im vergangenen Jahr niemanden ein zweites Mal angetroffen hat, seien Beschlagnahmen im Seepark nicht von Nöten gewesen.

Im Gegensatz zu diesen Aussagen berichten Bewohner der umliegenden Häuser, dass, kaum dass der VD oder die Polizei weg sind, die Musikboxen umso lauter aufgedreht werden. VD und Polizei ließen sich meist gar kein zweites Mal blicken, um Musikboxen zu beschlagnahmen.

Was stimmt denn nun? Der Grund für die unterschiedliche Wahrnehmung ist ziemlich klar. 29 Mal im ganzen Jahr 2021 war der VD wegen gemeldeter Lärmbelästigungen durch Musikboxen im Seepark zugegen. Das ist, um es vorsichtig auszudrücken, allenfalls bescheiden zu nennen. Bei den wenigen Malen, die der VD vor Ort war, hat er sicher so agiert, wie von Bürgermeister Breiter beschrieben. Notwendig wäre allerdings zumindest in den Sommermonaten eine mehrmalige Anwesenheit des VD pro Abend, um spürbare Wirkungen zu erzielen. Aber hier zeigt sich das ganze Dilemma des Personalabbaus beim VD, den eine Mehrheit des Gemeinderates zu verantworten hat. Ich will es mal klar formulieren:  Aufgrund einer ideologisch-dogmatischen Ablehnung von Uniformträgern wegen deren pauschaler Gleichsetzung mit Repression, müssen unzählige lärmgeplagte Anwohner auf ihre Nachtruhe verzichten. Solange beim VD nicht eine angepasste Personal-Aufstockung erfolgt, können noch so viele Freiburger Konzepte wie das vorliegende mit dem schönen Titel „Öffentlicher Raum – Platzmanagement und Konfliktprävention“ erarbeitet werden. Sie werden allenfalls marginal zur Verbesserung der Lärmsituation beitragen.




Anfrage zu Lärmbelästigung am Seepark

Zur Lärmbelästigung am Seepark hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 29. März 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im letzten Jahr kam es auf den Rasenflächen des Seeparks (bei Studentensiedlung und Spielplatz/Seekrater) zu erhöhter Lärmbelästigung (Party-/Musiklärm). In Folge trafen sich dann am 23.09.2021 die Stadträte Carolin Jenkner, Klaus Schüle und ich uns mit den Anwohnern auf dem Seeparkgelände (BZ-Artikel am 24.09.2021 – „ Ein Bass –   da steh’  ich im Bett “). Dabei wurden neben der Lärmbelästigung auch die unhygienischen Verhältnisse angesprochen. Auch wurde vermerkt, dass die Parkregeln, wonach z. B. lt. Polizeiverordnung laute Musikgeräte in Parks nicht zulässig sind, von der Polizei nicht konsequent durchgesetzt werden.

In den letzten Wochen gibt es, auch aufgrund der wärmer werdenden Tage, wieder mehr Zulauf und längeren Aufenthalt von hauptsächlich jüngeren Menschen in mehr oder weniger größeren Gruppen. Leider kam es auch jetzt wieder, wenn momentan auch noch vereinzelt, zu größerem Lärm mit unverhältnismäßig großen (fahrbaren) Musikboxen.

Die Anwohner des Seeparks weisen darauf hin, dass der Seepark auch 2022 weiterhin ein Ort des Zusammenkommens, des Entspannens und auch des Feierns werden könnte, aber bitte ohne Megaboxen mit Megalärm bis tief in die Nacht.

Laut Polizeiverordnung der Stadt Freiburg wird u. a. die gesamte Nutzung des Seeparkgeländes geregelt, also – vereinfacht gesagt – keine laute Musik, Leinenzwang, kein wildes Grillen usw. Diese Verordnung muss nur vollzogen werden.

Bereits im September 2021 hatte ich in einer Anfrage auf die Situation am Seepark hingewiesen.

Hierzu nun meine Fragen:

1. Was wird seitens der Stadt unternommen, um die Polizeiverordnung (keine Musikverstärker, kein wildes Grillen, Einhaltung der vorgegebenen nächtlichen Ruhezeiten) am Seepark endlich durchzusetzen?

2. Was plant die Stadt, um die unhaltbaren hygienischen Verhältnisse zu verhindern?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage zur Lärmproblematik Industriegebiet Nord/Fa. Cerdia

Zum Thema Lärmproblematik Industriegebiet FR-Nord, Firma. Cerdia hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 27. September 2021 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Bürger aus Herdern und Zähringen sind an uns herangetreten, da von Ventilatoren/Kühlaggregaten (?) der Fa. Cerdia ausgehender Lärm ihnen nachts den Schlaf raubt bzw. sie ihre Fenster geschlossen halten müssen, um überhaupt schlafen zu können.    

Hierzu meine Fragen:

1. Ist diese Lärm-Problematik der Stadt bekannt?

2. Wenn ja, wird etwas unternommen, um dieses Problem zu lösen? Hat man z. B. Kontakt zur Fa. Cerdia aufgenommen, um gemeinsam an einem Lösungskonzept zu arbeiten? 

3. Können nachts Lärmmessungen in Herdern oder Zähringen bei den Betroffenen durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die Werte im jeweiligen Gebiet über den Grenzwerten liegen?

4. Wäre es nicht möglich, durch eine Lärmschutzwand oder Einhausung der Aggregate/Ventilatoren die Lärmbelastung zu reduzieren?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage zur Lärmbelästigung am Seepark

Zum Thema Lärmbelästigung am Seepark/Elektrobeat-Picknick hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 15. September 2021 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

viele Anwohner am Seepark sind die alltägliche Lärmbelastung mit nächtlichen Ruhestörungen leid. Nun kam noch hinzu, dass seitens der Stadt am Wochenende vom 13. bis zum 15.8.21 ein „Elektrobeat-Picknick (Sunset Vibes)“ genehmigt worden war, so dass den Bürgern zusätzlich sechs Stunden lang eine ununterbrochene ohrenbetäubende Dauerbeschallung zugemutet wurde.  Die Anwohner beklagen, dass sich der Aufenthalt im Freien zur unerträglichen Dauerbelastung mit physischem und psychischem Stress entwickelte, was eine große Gefahr gesundheitlicher Schäden in sich birgt. Messungen ergaben, dass der Lärmpegel weit über den erlaubten Werten lag.

Zahlreiche Anrufe wegen Ruhestörung bei der Polizei wurden nur achselzuckend mit Hinweis auf die städtische Genehmigung beantwortet und man auch keine Möglichkeiten habe, den Lärmpegel zu messen.

Allgemein wird moniert, dass eine solche Veranstaltung eine Zumutung für die nach einer arbeitsreichen Woche Ruhe suchenden Anwohner ist, deren Bedürfnisse die Stadt nicht im Blick habe. Hier sei ein allgemeines Wohngebiet missbraucht, ein ganzer Stadtteil extrem belastet worden zugunsten eines kommerziellen Groß-Events zur Bespaßung von einigen 100 Teilnehmern. Der Entscheid, laute Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten zu genehmigen, ist im Ansatz schon widersinnig und nicht mit der Fürsorgepflicht einer Stadtverwaltung vereinbar, zumal sie damit die Polizei in ihren Möglichkeiten zum Eingreifen behindert.

Inzwischen ist die Verärgerung, man muss schon sagen Verzweiflung der Anwohner so groß, dass sich immer mehr mit dem Gedanken tragen, vom Seepark wegzuziehen, wie vom Bürgerverein Betzenhausen-Bischofslinde und von der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine berichtet wird.

Hierzu folgende Fragen:

1. Vor dem Hintergrund, dass uns allen die Lärmbelästigungen am Seepark bekannt und auch vielen ein Dorn im Auge sind, stellt sich die Frage, wieso die Stadt eine Genehmigung für ein solches Großevent erteilt und somit die Bürger im Mooswald einer zusätzlichen Lärmquelle ausgesetzt hat?

2. Sind weitere Veranstaltungen dieser Art im Seepark geplant?

3. Falls ja, wird die Stadt diese genehmigen oder wurden bereits Genehmigungen erteilt?

4. Wäre es nicht sinnvoller, Großveranstaltungen nur außerhalb von Wohngebieten zuzulassen?

5. Wie steht die Stadt zu der Aussage, sie habe die Bedürfnisse der Bürger nicht im Blick? Macht das nicht betroffen?

6. Was gedenkt die Stadt zu unternehmen, um die Bürger endlich vor den Lärmbelästigungen zu schützen?

7. Wurden während solcher Großveranstaltungen schon mal die Lärmpegel bei den Anwohnern gemessen?  Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hoch waren die Werte?

Freiburg Lebenswert schließt sich der Meinung der Freien Wähler an, dass die Stellenkürzungen beim Vollzugsdienst zu Lasten eines großen Teils der Freiburger Bürgerschaft beschlossen wurden, nämlich zu Lasten von Anwohnern, die das Pech haben, dass sich in der Nachbarschaft zu ihren Wohnungen nächtliche Treffpunkte gebildet haben. Unter den gegebenen Umständen halten wir es für angebracht, dass fürTreffpunkte in der Nähe von Wohngebieten zumindest eine klare zeitliche Beschränkung insbesondere „musikalischer Darbietungen“ eingeführt wird, um einen Anreiz zur Auflösung der Besuchermassen zu geben. Wir denken da an ein Musikverbot an Freitag- und Samstagabenden ab 24 h und an allen anderen Tagen ab 22 h. Bei Zuwiderhandlungen sollte man auch die Beschlagnahme entsprechender Lärmquellen durch den VD bzw. die Polizei erwägen.

8. Was hält man in der Verwaltung von einer solchen klaren zeitlichen Beschränkung mit entsprechender rigoroser Umsetzung?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Erneute Schlappe für RP und Stadtverwaltung

Wieder verbietet der Verwaltungsgerichtshof Bundesliga-Abendspiele im neuen SC-Stadion. „Das Regierungspräsidium, das die Genehmigung fürs Stadion erteilt hat, ist von der Entscheidung eiskalt erwischt worden. (…) Krisenstimmung herrscht auch in der Stadtverwaltung, die die Stadionpläne erarbeitet und zur Genehmigung vorgelegt hatte.“ So berichtet die Badische Zeitung (BZ) heute.

Siehe: https://www.badische-zeitung.de/freiburg/verwaltungsgerichtshof-verbietet-bundesliga-abendspiele-im-neuen-sc-stadion

Im Mai war die Zuversicht der beiden Behörden noch groß, dass alles gut gehen würde, nachdem ein Formfehler des Gerichts zu den Lärmwerten bekannt wurde. Nun der Paukenschlag: In weiten Teilen bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in seinem neuen Urteil die damals auferlegten Beschränkungen: Keine Bundesliga-Abendspiele und keine Sonntagsspiele im neuen SC-Stadion. Eine gewaltige Schlappe für das RP und die Stadtverwaltung.

Im Raum steht außerdem nach wie vor der Vorwurf des Mannheimer Gerichts, dass Regierungspräsidium und Stadt Freiburg zu beim Genehmigungsverfahren gekungelt haben. Es führt dazu E-Mails zwischen Rathaus und RP als Beweise an, „in denen es nicht nur um Absprachen, sondern auch um strategische Überlegungen gegangen sei, wie Argumente für die Zulässigkeit des Projekts optimal zu platzieren seien. Einmal sei gar vom „Schulterschluss“ die Rede gewesen. Dem Gericht zufolge „bestand und besteht Anlass, die Frage der Wirksamkeit der Baugenehmigung auf der Grundlage der Befangenheitsvorschrift zu prüfen“. (Siehe dazu die BZ vom 24.10.2019: https://www.badische-zeitung.de/wie-das-gericht-mit-seinem-sc-stadion-beschluss-stadt-und-verein-verwirrte).

Hier der direkte Link zur Presseerklärung des VGH zu dessen Urteil: https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7236530/?LISTPAGE=1213200

Der Wolfswinkel: So sah er mal aus, bevor SC und Stadt das neue Stadion gebaut haben (Foto: BI pro Flugplatz).

Siehe auch: https://freiburg-lebenswert.de/stadion-wirksamkeit-der-baugenehmigung-steht-in-frage/

Und: https://freiburg-lebenswert.de/paukenschlag-durch-gerichtsbeschluss-zum-neuen-sc-stadion/




Anfrage wegen Lärm- und Abgasen in der Habsburgerstr. 19

Die Fraktionsgemeinschaft FL/FF hat folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) zur nächtlichen Lärm- und Abgassituation in der Habsburgerstraße 19 an Oberbürgermeister Martin Horn bzw. über ihn an die Stadtverwaltung gestellt:

Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,

Anwohner der
Habsburgerstraße 19 sind an uns herangetreten, da sie um ihre Gesundheit
fürchten. Durch die Situation an der Shell-Tankstelle in der Habsburgerstraße
19, die 24 Stunden geöffnet hat, und die Vorgänge auf dem dahinter gelegenen
LIDL-Parkplatz, fühlen sich die Anwohner stark in ihrer Lebensqualität
eingeschränkt. Die Tankstelle ist immer beleuchtet, Alkohol und Tabakwaren sind
durchgängig erwerbbar. Betrunkene, Partygänger usw. lärmen immer wieder auf dem
LIDL-Parkplatz. Kunden der Tankstelle fahren Tag und Nacht mit ihren Autos vor
und schon ab 4.00 Uhr morgens werden Waren für den LIDL-Markt angeliefert,
wobei teilweise bei laufendem Motor abgeladen wird. Durch all diese Vorgänge
wird die Nachtruhe empfindlich gestört, was sich letztlich in gesundheitlichen
Problemen niederschlägt. Die Situation würde für die Anwohner noch weiter
verschärft werden, wenn das auf dem Gelände geplante Subway-Schnellrestaurant
eröffnet werden würde, das von 6.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr nachts geöffnet
haben soll.

Anzumerken
ist, dass die Anwohner sowieso schon aufgrund des Autoverkehrs in der Habsburgerstraße
mit Stau während der Stoßzeiten, entsprechendem Schadstoffausstoß und dem
Straßenbahnverkehr stark belastet werden.

Laut § 3
(Schutz der Nachtruhe) der Polizeiverordnung der Stadt Freiburg dauert die
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Betätigungen
verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Hierzu unsere
Fragen:

1. Was
unternimmt die Polizei, um Verstöße gegen die Polizeiverordnung in der Habsburgerstraße
19 zu unterbinden bzw. zu ahnden?

2. Was
unternimmt die Stadt Freiburg, damit den Anwohnern ihr Recht auf Einhaltung der
Nachtruhe gewährleistet wird?

3. Ist es
erlaubt, Waren in den frühen Morgenstunden (4.00 – 6.00 Uhr) anzuliefern und
abzuladen?

4. Wenn
nicht, was wird dagegen unternommen?

5. Ist
geplant, auf dem Gelände in einer Lagerhalle ein Subway-Restaurant zu eröffnen?

6. Wenn ja,
wurden eine Baugenehmigung und eine Genehmigung zur Betreibung des
Schnellrestaurants erteilt?

Für eine
baldige Beantwortung unserer Fragen sind wir sehr dankbar.

Mit
freundlichen Grüßen

Dr. Wolf-Dieter Winkler  (Fraktionsvorsitzender)
Gerlinde Schrempp  (Stellvertr. Fraktionsvorsitzende)
Karl-Heinz Krawczyk  (Stadtrat)
Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer  (Stadtrat)

Die Fraktion FL/FF im Freiburger Gemeinderat (Foto: Creative Commons)



Fraktion FL/FF begrüßt das Lärm-Urteil

Pressemitteilung: FL/FF begrüßt Lärm-Urteil

FL/FF begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Stadt auffordert, geeignete polizeiliche Maßnahmen zu ergreifen, um den nächtlichen Party-Lärm auf dem Augustinerplatz zu unterbinden. Dass den Anwohnern des Augustinerplatzes in allen Belangen Recht gegeben wurde, ist eine schallende Ohrfeige für die Stadt und damit für die Mehrheit des Gemeinderates, die sich der Etablierung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) verweigert hat.

Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler: „Es ist ein Unding, dass es Stadträte gibt, die die massive Gesundheitsgefährdung durch den Party-Lärm ignorieren und stattdessen mehr Toleranz für die Feiernden durch die Anwohner einfordern“. Dieser verqueren Argumentation hat das Verwaltungsgericht eine klare Abfuhr erteilt.

Nachdem die vielen Straftaten und Kapitalverbrechen der jüngsten Zeit bereits 2017 zur Einrichtung eines Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) geführt haben, werden nun seine Befugnisse auch auf die Nachtstunden ausgeweitet werden müssen, um dem Urteil Rechnung zu tragen. Damit wird dann der abgelehnte KOD über die Hintertür doch noch eingeführt – nur dass er jetzt KVD heißt.

Es steht nun zu hoffen, dass auch die alberne „Säule der Toleranz“ entfernt wird. Sie sollte die vielen Nachtschwärmer zur Ruhe mahnen, hat diese aber im Gegenteil meist erst recht dazu animiert, die Säule durch Lautstärke vom grünen in den roten Bereich zu treiben.

Statt nun allen Ernstes zu überlegen, ob sie das Urteil annehmen soll oder ob sie in Berufung gehen soll, sollte die Stadt jetzt zügig Maßnahmen ergreifen, um das Urteil ohne Wenn und Aber umzusetzen.

Die Fraktion FL/FF im Freiburger Gemeinderat (Foto: Creative Commons)




Anwohnerschutz bei Open-Air-Konzerten

Laut Berichten in der Badischen Zeitung (BZ) ist geplant, etliche Open-Air-Konzerte über die Sommermonate in Freiburg auf der Messe zu veranstalten. Besorgte Bürger des Stadtteils Mooswald sind an uns herangetreten, da sie befürchten, dass durch diese Veranstaltungen erhebliche Einschränkungen und Belastungen auf sie zukommen werden.

Die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) im Gemeinderat von Freiburg hat dazu eine Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an den Oberbürgermeister grichtet und um Aufklärung und die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Laut BZ soll es im Jahr 2018 zu bislang acht Open-Air-Konzerten noch mindestens drei weitere geben. Wie viele Open Air-Konzerte sind im Jahr 2018 tatsächlich geplant?

2. Ab 2019 soll es noch zu einer Steigerung der Veranstaltungen kommen. Um wie viele Open-Air-Konzerte handelt es sich dann?

3. Teilweise wurde der Konzertbeginn vorverlegt. Für wann ist das Ende der Veranstaltungen festgesetzt?

4. Es soll eine Freilichtbühne für bis zu 10.000 Zuschauer installiert werden. Die Kon-zerte finden sowohl am Samstag als auch unter der Woche statt. Wie sieht die Planung der Verkehrs- und Parkplatzlenkung aus, vor allem auch im Hinblick darauf, dass die anliegenden Unternehmen ihre Geschäfte noch geöffnet haben und daraus eine nicht unerhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung resultieren wird?

5. Wird es evtl. zu Sperrungen in den Stadtteilen Mooswald und Brühl-Beurbarung kommen?

6. Welche Vorkehrungen bzgl. anzunehmender erhöhter Lärmbelastungen in den Nachtstunden werden zum Schutz der Anwohner getroffen?

7. Welche Lärmpegel sind zulässig und wird überprüft, ob diese eingehalten werden? Falls keine Überprüfung stattfindet, möchten wir um eine Erklärung bitten.




Rede zum Thema 3./4. Gleis Rheintalbahn

Zum Thema 3./4. Gleis Rheintalbahn (hier: Verfahren für die Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren Abschnitt 8.2. – Drucksache G-17/209) hat unsere Stadträtin Gerlinde Schrempp für die Fraktion Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) am 25.10.2017 im Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

zunächst möchte ich beim APS für die Vorlage danken. Ich ergreife hier das Wort, obwohl es hier nur um eine Kenntnisnahme geht, denn wie mir Gemeinderatskollegen schon oft gesagt haben, sind sie nicht sehr vertraut mit den Vorgängen um das 3./4. Güterbahngleis.

Nach wie vor liegen die Planunterlagen für den Abschnitt 8.2. – also alles auf Freiburger Gemarkung – nicht vor. Aber alle im Verfahren Beteiligte wissen, dass die DB-Netz-AG alles versucht, die im Projektbeirat von Bund und Land zugesagten Galerien im PlA. 8.2., also Hochdorf, Landwasser, Lehen, Mundenhof nicht zu verwirklichen.

Bisher waren die Stichworte der DB die sog. Optimierungen, d.h. Optimierungen im Sinne die Kosten für den vereinbarten, zugesagten Lärmschutz deutlich zu reduzieren. Dann wurde mit dickeren Lärmschutzwänden argumentiert, die aber ebenfalls nicht die notwendigen  Lärmreduzierungen bringen können.

Jetzt geht es um Rechenspiele, um die entsprechenden Messwerte zu erreichen. Es werden jetzt niedrigere Zugzahlen ins Spiel gebracht, die DB verschweigt aber, dass die Zuglänge erheblich erhöht werden soll, sodass die Lärmpausen für die betroffenen Bürger doch ziemlich gleich bleiben.

Stadträtin Gerlinde Schrempp (FL)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mir ist bekannt, dass sowohl das Regierungspräsidium, wie auch die beiden betroffenen Landräte bereits sehr aktiv sind. Deshalb bin ich – das sage ich auch für den  Vorstand der BI IGEL – der Stadt sehr dankbar, dass Einwendungen gegen die Pläne der DB Netz AG in einer folgenden Beschlussvorlage dargestellt werden.