Zur Parkanlagensatzung (Drucksache G-23/107) hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 16. Mai 2023 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. gibt unter § 1 vor, dass – verkürzt zitiert – Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden dürfen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt oder gestört werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Musikinstrumente in Park- oder Freizeitanlagen betrieben oder gespielt werden. Und unter § 3 ist bestimmt, dass die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr dauert. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
Was ist daran unklar, dass wir nun obendrein noch eine Parkanlagensatzung beschließen müssen? Für die Anwohner gerade des Seeparks ist es daher überhaupt nicht zu verstehen, dass sie angesichts dieser Polizeiverordnung mit ihren eindeutigen Festlegungen jahrelang der Rücksichtslosigkeit einer lautstarken Minderheit ausgesetzt waren. Das ging sogar soweit, dass Anwohner des Seeparks aufgrund der untragbaren Zustände weggezogen sind.
Um dem Verdacht zuvorzukommen: Ich bin alles andere als eine spießige Spaßbremse. Ich habe in meiner Jugend viel gefeiert und ich feiere auch heute noch gerne, zumal ich viele junge Leute im meinem Umfeld habe, die einer Feier auch nicht abgeneigt sind. Unser Hof ist bekannt für häufige Festivitäten, gerade auch junger Menschen. Aber Ärger mit der Nachbarschaft gibt es keinen, einfach weil man deren Interessen und Schlafbedürfnisse ab einer bestimmten Uhrzeit mitbedenkt. Wieso muss man noch zu später Stunde lautstark grölen und die Musik aufdrehen, um Spaß zu haben? Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo andere massiv beeinträchtigt werden!
Die Ausführungen des Ring Politischer Jugend Freiburgs zu dieser Drucksache haben mich daher sehr verärgert. Niemand verbietet jungen Leuten sich ohne Konsumzwang auch spät abends zu treffen und zu feiern. Wieso ist es eine Verdrängung und das Ignorieren der Interessen von jungen Menschen, wenn ab einer bestimmten nächtlichen Uhrzeit der Lärm gedrosselt werden muss, um den Anwohnern, die am anderen Morgen ausgeruht ihren beruflichen und sonstigen Tätigkeiten nachgehen müssen, ihren Schlaf zu ermöglichen? Und Kompromissbereitschaft und Toleranz zu fordern, nachdem jahrelang kompromisslos und intolerant die Anwohner mit Lärm terrorisiert wurden, schlägt dem Fass den Boden aus. Dass nun endlich durchgegriffen wird und Musikboxen und Musikinstrumente verboten werden, wohlgemerkt erst ab 23 Uhr, haben sich die Feiernden selbst zuzuschreiben. Jahrelanges Bitten der Anwohner und Ermahnungen seitens VD (Vollzugsdienst) und Polizei wurden einfach ignoriert. Im Gegenteil wurde oftmals provokant erst recht aufgedreht. Hinzu kam, dass dem VD unsinnigerweise auch noch vom Gemeinderat Stellen gestrichen wurden, was zur Verschärfung der Situation beitrug.
Ein Ahnden der Rücksichtslosigkeiten einiger weniger ist längst überfällig. Ich werde daher dieser Satzung zustimmen, da das Ahnden mit ihr offensichtlich leichter ist als mit der Polizeiverordnung.