Rede zum Lärm am Seepark

Zum Thema Lärmbelästigung am Seepark (Drucksache G-22/126) hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 12. Juli 2022 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrte Damen und Herren
!

Ich will in meiner Rede nur die Lärmproblematik thematisieren. Die Diskrepanz in dem, was Ordnungsbürgermeister Breiter auf meine Anfrage zum Lärm im Seepark im März dieses Jahres geantwortet hat, und dem, was Bewohner vom immer noch rücksichtslosen Gebaren im Seepark berichten, ist gewaltig.

Eigentlich, sollte man meinen, ist es ganz einfach. Laut der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. vom 29. September 2009 in der Fassung vom 27. Juli 2021 dürfen schon nach § 1 Musikgeräte aller Art ( Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente) nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt oder gestört werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Musikinstrumente beispielsweise in Park- oder Freizeitanlagen betrieben oder gespielt werden. Und schon im übernächsten § 3 ist festgehalten, dass die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr dauert. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Insofern ist das von Bürgermeister Breiter geschilderte Vorgehen des Vollzugsdienstes (VD) völlig angemessen. Die Personen und Gruppierungen, die sich auf öffentlichen Plätzen aufhalten, werden vom VD auf die geltenden Regeln hingewiesen und bei unangemessener Lautstärke aufgefordert, Musikboxen auszuschalten und sonstigen Lärm einzustellen. Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung werden Bußgelder festgesetzt. Beispiel Seepark: Schriftliche Verwarnungen wegen Lärm und Beschlagnahmen von Musikboxen mussten durch den VD im Jahr 2021 nicht ausgesprochen werden, weil alle Lärmbelastungen, die vor Ort festgestellt wurden, kommunikativ und durch Androhung der Beschlagnahme von Musikboxen beseitigt werden konnten. Da der VD nach solchen Belehrungen im vergangenen Jahr niemanden ein zweites Mal angetroffen hat, seien Beschlagnahmen im Seepark nicht von Nöten gewesen.

Im Gegensatz zu diesen Aussagen berichten Bewohner der umliegenden Häuser, dass, kaum dass der VD oder die Polizei weg sind, die Musikboxen umso lauter aufgedreht werden. VD und Polizei ließen sich meist gar kein zweites Mal blicken, um Musikboxen zu beschlagnahmen.

Was stimmt denn nun? Der Grund für die unterschiedliche Wahrnehmung ist ziemlich klar. 29 Mal im ganzen Jahr 2021 war der VD wegen gemeldeter Lärmbelästigungen durch Musikboxen im Seepark zugegen. Das ist, um es vorsichtig auszudrücken, allenfalls bescheiden zu nennen. Bei den wenigen Malen, die der VD vor Ort war, hat er sicher so agiert, wie von Bürgermeister Breiter beschrieben. Notwendig wäre allerdings zumindest in den Sommermonaten eine mehrmalige Anwesenheit des VD pro Abend, um spürbare Wirkungen zu erzielen. Aber hier zeigt sich das ganze Dilemma des Personalabbaus beim VD, den eine Mehrheit des Gemeinderates zu verantworten hat. Ich will es mal klar formulieren:  Aufgrund einer ideologisch-dogmatischen Ablehnung von Uniformträgern wegen deren pauschaler Gleichsetzung mit Repression, müssen unzählige lärmgeplagte Anwohner auf ihre Nachtruhe verzichten. Solange beim VD nicht eine angepasste Personal-Aufstockung erfolgt, können noch so viele Freiburger Konzepte wie das vorliegende mit dem schönen Titel „Öffentlicher Raum – Platzmanagement und Konfliktprävention“ erarbeitet werden. Sie werden allenfalls marginal zur Verbesserung der Lärmsituation beitragen.

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