Rede zum LĂ€rm am Seepark

Zum Thema LÀrmbelÀstigung am Seepark (Drucksache G-22/126) hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 12. Juli 2022 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr OberbĂŒrgermeister,
meine sehr geehrte Damen und Herren
!

Ich will in meiner Rede nur die LĂ€rmproblematik thematisieren. Die Diskrepanz in dem, was OrdnungsbĂŒrgermeister Breiter auf meine Anfrage zum LĂ€rm im Seepark im MĂ€rz dieses Jahres geantwortet hat, und dem, was Bewohner vom immer noch rĂŒcksichtslosen Gebaren im Seepark berichten, ist gewaltig.

Eigentlich, sollte man meinen, ist es ganz einfach. Laut der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschĂ€dliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. vom 29. September 2009 in der Fassung vom 27. Juli 2021 dĂŒrfen schon nach § 1 MusikgerĂ€te aller Art ( Rundfunk- und FernsehgerĂ€te, Lautsprecher, TonwiedergabegerĂ€te und Musikinstrumente) nur in solcher LautstĂ€rke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belĂ€stigt oder gestört werden. Dies gilt insbesondere, wenn die GerĂ€te oder Musikinstrumente beispielsweise in Park- oder Freizeitanlagen betrieben oder gespielt werden. Und schon im ĂŒbernĂ€chsten § 3 ist festgehalten, dass die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr dauert. In dieser Zeit sind alle BetĂ€tigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Insofern ist das von BĂŒrgermeister Breiter geschilderte Vorgehen des Vollzugsdienstes (VD) völlig angemessen. Die Personen und Gruppierungen, die sich auf öffentlichen PlĂ€tzen aufhalten, werden vom VD auf die geltenden Regeln hingewiesen und bei unangemessener LautstĂ€rke aufgefordert, Musikboxen auszuschalten und sonstigen LĂ€rm einzustellen. Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung werden Bußgelder festgesetzt. Beispiel Seepark: Schriftliche Verwarnungen wegen LĂ€rm und Beschlagnahmen von Musikboxen mussten durch den VD im Jahr 2021 nicht ausgesprochen werden, weil alle LĂ€rmbelastungen, die vor Ort festgestellt wurden, kommunikativ und durch Androhung der Beschlagnahme von Musikboxen beseitigt werden konnten. Da der VD nach solchen Belehrungen im vergangenen Jahr niemanden ein zweites Mal angetroffen hat, seien Beschlagnahmen im Seepark nicht von Nöten gewesen.

Im Gegensatz zu diesen Aussagen berichten Bewohner der umliegenden HĂ€user, dass, kaum dass der VD oder die Polizei weg sind, die Musikboxen umso lauter aufgedreht werden. VD und Polizei ließen sich meist gar kein zweites Mal blicken, um Musikboxen zu beschlagnahmen.

Was stimmt denn nun? Der Grund fĂŒr die unterschiedliche Wahrnehmung ist ziemlich klar. 29 Mal im ganzen Jahr 2021 war der VD wegen gemeldeter LĂ€rmbelĂ€stigungen durch Musikboxen im Seepark zugegen. Das ist, um es vorsichtig auszudrĂŒcken, allenfalls bescheiden zu nennen. Bei den wenigen Malen, die der VD vor Ort war, hat er sicher so agiert, wie von BĂŒrgermeister Breiter beschrieben. Notwendig wĂ€re allerdings zumindest in den Sommermonaten eine mehrmalige Anwesenheit des VD pro Abend, um spĂŒrbare Wirkungen zu erzielen. Aber hier zeigt sich das ganze Dilemma des Personalabbaus beim VD, den eine Mehrheit des Gemeinderates zu verantworten hat. Ich will es mal klar formulieren:  Aufgrund einer ideologisch-dogmatischen Ablehnung von UniformtrĂ€gern wegen deren pauschaler Gleichsetzung mit Repression, mĂŒssen unzĂ€hlige lĂ€rmgeplagte Anwohner auf ihre Nachtruhe verzichten. Solange beim VD nicht eine angepasste Personal-Aufstockung erfolgt, können noch so viele Freiburger Konzepte wie das vorliegende mit dem schönen Titel „Öffentlicher Raum – Platzmanagement und KonfliktprĂ€vention“ erarbeitet werden. Sie werden allenfalls marginal zur Verbesserung der LĂ€rmsituation beitragen.