Pressemitteilung: FL/FF begrüßt Lärm-Urteil
FL/FF begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Stadt auffordert, geeignete polizeiliche Maßnahmen zu ergreifen, um den nächtlichen Party-Lärm auf dem Augustinerplatz zu unterbinden. Dass den Anwohnern des Augustinerplatzes in allen Belangen Recht gegeben wurde, ist eine schallende Ohrfeige für die Stadt und damit für die Mehrheit des Gemeinderates, die sich der Etablierung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) verweigert hat.
Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler: „Es ist ein Unding, dass es Stadträte gibt, die die massive Gesundheitsgefährdung durch den Party-Lärm ignorieren und stattdessen mehr Toleranz für die Feiernden durch die Anwohner einfordern“. Dieser verqueren Argumentation hat das Verwaltungsgericht eine klare Abfuhr erteilt.
Nachdem die vielen Straftaten und Kapitalverbrechen der jüngsten Zeit bereits 2017 zur Einrichtung eines Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) geführt haben, werden nun seine Befugnisse auch auf die Nachtstunden ausgeweitet werden müssen, um dem Urteil Rechnung zu tragen. Damit wird dann der abgelehnte KOD über die Hintertür doch noch eingeführt – nur dass er jetzt KVD heißt.
Es steht nun zu hoffen, dass auch die alberne „Säule der Toleranz“ entfernt wird. Sie sollte die vielen Nachtschwärmer zur Ruhe mahnen, hat diese aber im Gegenteil meist erst recht dazu animiert, die Säule durch Lautstärke vom grünen in den roten Bereich zu treiben.
Statt nun allen Ernstes zu überlegen, ob sie das Urteil annehmen soll oder ob sie in Berufung gehen soll, sollte die Stadt jetzt zügig Maßnahmen ergreifen, um das Urteil ohne Wenn und Aber umzusetzen.