Wieder verbietet der Verwaltungsgerichtshof Bundesliga-Abendspiele im neuen SC-Stadion. „Das Regierungspräsidium, das die Genehmigung fürs Stadion erteilt hat, ist von der Entscheidung eiskalt erwischt worden. (…) Krisenstimmung herrscht auch in der Stadtverwaltung, die die Stadionpläne erarbeitet und zur Genehmigung vorgelegt hatte.“ So berichtet die Badische Zeitung (BZ) heute.
Im Mai war die Zuversicht der beiden Behörden noch groß, dass alles gut gehen würde, nachdem ein Formfehler des Gerichts zu den Lärmwerten bekannt wurde. Nun der Paukenschlag: In weiten Teilen bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in seinem neuen Urteil die damals auferlegten Beschränkungen: Keine Bundesliga-Abendspiele und keine Sonntagsspiele im neuen SC-Stadion. Eine gewaltige Schlappe für das RP und die Stadtverwaltung.
Im Raum steht außerdem nach wie vor der Vorwurf des Mannheimer Gerichts, dass Regierungspräsidium und Stadt Freiburg zu beim Genehmigungsverfahren gekungelt haben. Es führt dazu E-Mails zwischen Rathaus und RP als Beweise an, „in denen es nicht nur um Absprachen, sondern auch um strategische Überlegungen gegangen sei, wie Argumente für die Zulässigkeit des Projekts optimal zu platzieren seien. Einmal sei gar vom „Schulterschluss“ die Rede gewesen. Dem Gericht zufolge „bestand und besteht Anlass, die Frage der Wirksamkeit der Baugenehmigung auf der Grundlage der Befangenheitsvorschrift zu prüfen“. (Siehe dazu die BZ vom 24.10.2019: https://www.badische-zeitung.de/wie-das-gericht-mit-seinem-sc-stadion-beschluss-stadt-und-verein-verwirrte).
Hier der direkte Link zur Presseerklärung des VGH zu dessen Urteil: https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7236530/?LISTPAGE=1213200
Siehe auch: https://freiburg-lebenswert.de/stadion-wirksamkeit-der-baugenehmigung-steht-in-frage/
Und: https://freiburg-lebenswert.de/paukenschlag-durch-gerichtsbeschluss-zum-neuen-sc-stadion/