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Anfrage zur Gärtnerei Hügin

Zur Gärtnerei Hügin hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Gärtnerei Hügin hat sich eine Initiative gebildet, die diese erhalten möchte. Sie wird bisher schon unterstützt von dem Projekt „Essbare Stadt“ Freiburg, dem Nabu, dem BUND und mehreren hundert Personen aus der Stadt und der Region. Auch Freiburg Lebenswert (FL) zählt sich inzwischen zu dem Kreis der Unterstützer. Die folgenden Gründe, die die Initiative aufgeführt hat, kann auch FL unterstützen.

Warum die Gärtnerei erhalten

Grüne Oase für Mensch und Tier inmitten der Stadt: Rückzugs- und Erholungsraum und ein lebendiger Ort der Begegnung, des Austauschs und des Eintauchens in die Natur für alle Freiburger Bürger*innen.
Biotopfunktion: vielfältige Strukturierung (alter Baumbestand, wilde Naturhecken, Streuobstwiese…) bietet umfangreiches Nahrungsangebot, Brut-/Unterschlupfmöglichkeiten für zum Teil streng geschützte Insekten, Vögel, Fledermäuse, Kleinsäuger, Eidechsen etc.
Klimaanpassung: Gelände dient aufgrund seiner mikroklimatischen Vielfalt als Kühlinsel und ist somit ein leicht erreichbarer, wohnortnaher Erholungsort.
Nahversorgung/Ernährungssouveränität: wohnortnahe Einkaufsmöglichkeit für gärtnerische Produkte.
Naturerfahrung: Areal hervorragend geeignet für Natur- und Umweltbildung drinnen wie draußen, insbesondere durch gute Anbindung an ÖPNV, Radnetz, Erreichbarkeit zu Fuß.
Gärtnerische Kultur: Treffpunkt für fachlichen Austausch von Natur- und Pflanzenliebhaber*innen, insbesondere Weiterentwicklung von Anbau- und Pflanzstrategien in Hinblick auf Klimaanpassung.
Lebendiger Quartierstreffpunkt: dieser fehlt in Zähringen und wird bei der zunehmenden Wohnraumverdichtung immer wichtiger werden.
Historisch-architektonischer/kultureller Wert: Das vorhandene Gebäudeensemble mit der großzügigen Gartenanlage zentral in Zähringen stellt für den Stadtteil sowie ganz Freiburg eine Bereicherung in Form eines hohen materiellen und ideellen Wertes dar
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Nun ist jedoch seitens der Stadt langfristig geplant, die Fläche der Alemannia Zähringen als Sportfläche zu überlassen und kurzfristig Flüchtlinge auf diesem Gelände in Containern unterzubringen. In beiden Fällen wäre das Areal im Sinne der Gärtnerei-Initiative unwiederbringlich zerstört. FL fordert daher mit Nachdruck von der Stadt für die Flüchtlingsunterbringung und für die Alemannia andere Lösungen zu finden, um die Gärtnerei erhalten zu können. Meine Fragen sind daher:

  1. Welches sind die 20 Flächen, die die Stadt zur Unterbringung der Flüchtlinge prüfen wollte (BZ Artikel vom 07.11.2022)?
  2. Wie lauten die Gründe, die zu diesem Standort in oberster Priorisierung geführt haben? Wird aufgrund des Wunsches vieler Bürgerinnen und Bürger nach Erhalt der Gärtnerei die Stadt die Priorisierung nochmals neu überdenken? Kann die Verwaltung auch ohne den Gemeinderat die Entscheidung für die Priorisierung des Gärtnereistandortes treffen?
  3. Wie viel Unterbringungskapazität will die Stadt auf dem Gelände schaffen, d.h. wieviel Fläche des Gärtnereiareals soll für Container genutzt werden? Sollen außer den Gewächshäusern auch andere Gebäude abgerissen werden?
  4. Ist die Containernutzung kompatibel mit dem Bebauungsplan? Wie ist der Zeitplan, wie die Containerlieferzeiten? Werden Container gekauft oder angemietet?
  5. Welche Lösung wäre von Seiten der Stadt vorgesehen für die Alemannia für nächsten Jahre, falls Container auf dem Gärtnerei-Gelände zum Einsatz kämen?
  6. Ist eine lichttechnische Aufwertung der Alemannia-Anlagen südlich der Hinterkirchstraße in einem Maße möglich, dass diese Plätze auch bei Dunkelheit im Winter zumindest in den Abendstunden bis 21 oder 22 Uhr bespielt werden können, was bei der Alemannia zu einer spürbaren Entlastung der nördlichen Plätze führen und einen Verzicht auf das Hügin-Gelände ermöglichen würde?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




EU plant Gesetz zur Wiederherstellung Europas geschädigter Natur bis 2050

Zum Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der Natur hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 17. November 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Umsetzung des „European Green Deals“ plant die EU-Kommission ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in der EU zu verabschieden, siehe: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-gruner-deal-weniger-chemische-pestizide-umfassende-renaturierung-2022-06-22_de

Auch Pestizide sollen eingedämmt werden, was dem Artenschutz zugute kommt (Foto: K. U. Müller).

Die beiden vorgelegten Entwürfe sind die wichtigsten LegislativVorschläge zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Sie sollen dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU und weltweit zu gewährleisten. Außerdem sollen sie dazu dienen, um 80 Prozent der europäischen  Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherzustellen und alle Ökosysteme  zu renaturieren von Wald und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Meeres, Süßwasser und städtischen Ökosystemen.

Unter anderem werden folgende Ziele genannt:

  • Kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen bis 2030, eine Zunahme um 5 Prozent bis 2050 und eine Baumüberschirmung von mindestens 10 Prozent in allen europäischen Städten, Kleinstädten und Vororten sowie Nettozunahme an Grünflächen, die in Ge-bäude und Infrastruktur integriert sind.
  • In landwirtschaftlichen Ökosystemen Zunahme der biologischen Vielfalt insgesamt und positive Entwicklung bei Wiesenschmetterlingen, Feldvögeln, organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden und Landschafts-Elementen mit großer Vielfalt auf land-wirtschaftlichen Flächen.

Die vorgestellten Richtlinien sollen schließlich als Verordnungen verabschiedet werden, die bekanntermaßen in jedem Mitgliedsstaat gelten.

Somit ergibt sich eine Reihe von Fragen:

  1. Sind der Stadtverwaltung die Legislativ-Vorschläge bekannt?
  2. Wie hoch ist der Nettoverlust an städtischen Grünflächen derzeit? Wie sieht der Trend bis 2030 aus?
  3. Welche Überlegungen gibt es seitens der Stadt, um keinen Nettoverlust bis 2030 und im Zeitraum von 2030 bis 2050 eine Zunahme an Grünflächen von 5 Prozent zu erreichen?
  4. Wird dieses Ziel bereits im FNP 2040 abgebildet?
  5. Wie groß ist die Baumüberschirmung in den bebauten Gebieten von Freiburg derzeit? Wie sieht der diesbezügliche Trend bis 2030 aus?
  6. Mit welchen Maßnahmen will man in Freiburg eine Zunahme der Baumüberschirmung von mindestens 10 Prozent bis 2050 erreichen?
  7. Welche Schritte werden seitens der Stadt unternommen, um eine Nettozunahme der „Grünflächen, die in Gebäuden und Infrastruktur integriert sind“, zu erreichen? Das diesbe-zügliche Programm „Gebäudegrünhoch3“ ist bekannt, aber ist es ausreichend für eine Netto-zunahme? Welche Indikatoren wurden hierzu festgelegt bzw. welche Indikatoren sollen bis wann noch festgelegt werden, um eine Zielerreichung messen zu können?
  8. Welche Maßnahmen seitens der Stadt werden durchgeführt, um einen Beitrag zur Wider-standsfähigkeit und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung zu leisten?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)

Freiburg hat einen hohen Verlust an Grünflächen. Auch hier abgebildete Wiese in FR-Tiengen wird bald überbaut werden (Foto: K. U. Müller).



Anfrage Vordere Steige

Zur Bebauung Vordere Steige hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 20. Juli 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Anwohner der Vorderen Steige sind erneut an uns herangetreten, da es mit dem Bauvorhaben Vordere Steige 7 offenbar einige Probleme gibt, aber seitens der Stadt diesbezüglicheine Informationen an die Anwohner weitergegeben werden. Hierzu Fragen der Anwohner, die ich hiermit an Sie mit der Bitte um Beantwortung weiterleite.

1. Ein Problem, das sich auftat, ist das der Abböschung. Es wurde der Vorschlag gemacht, die Garagen der Anwohner zu unterfangen, bzw. abzureißen und nach der gesamten Bauzeit wieder aufzubauen. Dem wurde seitens der Anwohner widersprochen. Wenn der Untergrund geklärt ist (Bohrungen wurden nur bis ca. 4 m Tiefe unternommen), könnten sich diese aber vorstellen, unter den Garagen eine Verankerung während der Bauzeit vornehmen zu lassen, die dann wieder gekappt wird, wenn der KFZ-Aufzug fertig gestellt ist. Als einige Wochen nichts passierte, wurde mitgeteilt, man habe eine Lösung gefunden, die die Nachbarn nicht tangieren würde. Ein Schaden, der an ihren Garagen entsteht, würden die Anwohner als vorsätzlich und mutwillig herbeigeführt werten. Was wird bezüglich der Abböschung
unternommen und warum wird die gefundene Lösung den Anwohnern nicht mitgeteilt?

2. Weiter wurde ca. 3 Wochen lang im ½-Stunden-Takt Erde und Schotter angekarrt, um eine Baustellenstraße zu errichten. Laut Auflage des Bauamtes hätte, da die LKWs rückwärts die Steige hochfahren, eine Begleitperson zu Fuß voran gehen müssen, was nicht geschehen ist. Das wurde der Stadt auch so rückgemeldet. Wieso erfolgte keine Reaktion auf diesen sicherheitsrelevanten Hinweis?

3. Offenbar gibt es auch Probleme mit der Entwässerung. Die Badenova sucht Rohre, die in den tiefer gelegenen Stechertweg entwässern, die es aber nach Meinung der Anwohner gar nicht gibt. Offenbar ist auch dies nicht geklärt. Nach dem Wissensstand der Anwohner musste der Voreigentümer der Vorderen Steige 7 seine Abwässer nach oben in die Vordere Steige pumpen. Für eine Wohneinheit sicherlich kein Problem, aber für 10? Warum dürfen Anwohner, die gerade ihr Schwimmbad auf der Bergseite der Vorderen Steige bauen, nicht in die Vordere Steige entwässern, sondern müssen Ihre Abwässer in die Sonnhalde hochpumpen? Auch hier die Frage, warum die Rohre für Abwässer einer Wohneinheit scheinbar nicht ausreichen, aber offensichtlich für 10 des Neubauvorhabens?

Vielen Dank für die Beantwortung der Anwohner-Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage zur Bebauung Sternwaldstraße

Zur Neubebauung in der Sternwaldstraße hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 18. Juli 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Anwohner der Sternwaldstraße sind an uns herangetreten, da sie sich durch bereits vor 6 Uhr morgens aufgenommene Bauarbeiten belästigt fühlen.

Aufgrund der an uns gesendeten Mails ergeben sich folgende Fragen:

1. Gibt es eine Genehmigung dafür, dass die Bauarbeiten vor 6.00 Uhr aufgenommen werden dürfen. Wenn ja, auf welcher Grundlage? Wenn nein, wie wird dafür gesorgt, dass die vorgeschriebenen Zeiten eingehalten werden?

2. Gibt es seitens der Stadt eine Handhabe gegen die Baufirma, die offensichtlich nachbarschaftliches Eigentum beschädigt oder gar zerstört hat? Gibt es seitens der Stadt eine Handhabe gegen Mitarbeiter der Baufirma, die Nachbarn offensichtlich massiv bedrohen?

3. Wird seitens der Stadt die Sicherung der Baustelle überprüft, wenn keine Arbeiten stattfinden? Was wird gegen eine ungesicherte Baustelle unternommen?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage zur Eisdiele am Herdermer Kirchplatz

Zur Eisdiele am Herdemer Kirchplatz hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 17. Juli 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den letzten Jahren hat sich am Herdermer Kirchplatz an der nord-westlichen Ecke der Kreuzung Haupt- und Sandstraße ein Café mit Eisdiele etabliert. Insbesondere der Eisverkauf hat sich zu einem Publikumsmagneten entwickelt. Lange wurde vom Bürgerverein Herdern ein solches Angebot gefordert und ihm die nun eingetretene hohe Akzeptanz prophezeit. Mit der Etablierung der Eisdiele wurde auch der Herdermer Kirchplatz, der mit seinen Kirchenstufen und Bänken zum Verweilen beim Eisverzehr einlädt, insbesondere von Familien mit ihren Kindern, die ihn mit ihren Dreirädern, Rollern und Fahrrädern befahren, und durch die Faszination, die der Muschelkalkbrunnen auf die Kinder ausübt, als „Kinderspielplatz“ neu entdeckt. Diese erfreuliche neue Belebung wird durch die verkehrliche Situation getrübt. Ein gemeinsamer Fuß-/Radweg auf der westlichen Seite der Sandstraße ist, von der Okenstraße kommend, unterschiedlich breit und wird zur Eisdiele hin immer schmaler. Dort endet er in einem Wirrwarr mit der Außenbestuhlung des Cafés und den an der Eisdiele anstehenden bzw. querenden Menschen und dem von Süden kommenden Autoverkehr durch die Sandstraße. Gefährliche Beinahe-Kollisionen sind an der Tagesordnung und führen zu erheblichem Unmut aller Beteiligten. Die Situation würde nach Meinung des Bürgervereins erheblich entspannt, wenn auf zwei oder besser drei Parkplätze zwischen der Café-Außenbestuhlung und der Sandstraße verzichtet werden könnte und die Radfahrer auf eigener Spur dort entlang geführt würden.

Hierzu meine Frage: Ist eine solche Umwidmung von zwei bis drei Parkplätzen zugunsten der Radfahrer vorstellbar?

Ich möchte um eine zeitnahe Beantwortung dieser Frage bitten. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage zu Metzgergrün

Zur Neubebauung im Metzgergrün hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 8. Juli 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Bewohner des Metzgergrüns haben mich mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, die ich auszugsweise an Sie zur Beantwortung weiterleite und möglichst vor der geplanten Verabschiedung des Bebauungsplans zum Metzgergrün zu beantworten bitte:

1. Die Bausubstanz der Häuser im Metzgergrün wurde 2013 hinsichtlich der Möglichkeit zur Aufstockung geprüft. Die Aufstockung wurde als nicht sinnvoll abgelehnt, da für die Aufstockung die Auflagen für Schallschutz und Erdbebensicherheit nicht mehr gegeben wären und es ökonomisch sinnvoller wäre, neu zu bauen. Gibt es hierzu ein Gutachten, das die Substanz der Häuser im Metzgergrün auf die Möglichkeit der Sanierung und Aufstockung untersucht hat?

2. Die veränderte Wirtschaftslage durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine wird einen negativen Einfluss auf Bauzeiten und Baupreise und damit sicher auch auf die Mieten in den Neubauten im Metzgergrün haben. Und es ist absehbar, dass sich die Krisen noch weiter verschärfen werden. Wäre eine Sanierung unter diesen neuen Randbedingungen nicht sinnvoller und günstiger?

3. Wurden die Kosten für die Neubauten mit Tiefgaragen mit den Kosten für die Sanierung des Altbaubestandes, ohne (!) Tiefgaragen, gegengerechnet?

4. Wie ist die CO2-BiIanz für die Neubauten im Vergleich zur CO2-Bilanz von Erhalt und Sanierung der Häuser? Wurde die graue Energie berücksichtigt?

5. Aktuell existieren auf der Bestandsfläche, dem jetzigen Quartier Metzgergrün, 250 Wohneinheiten (WE). Insgesamt sind neu 550 WE (laut Drucksache G-22/081 580!?) geplant. Davon 50% gefördert, also 275 WE. Im 1. Bauabschnitt, dem ehemaligen Wohnmobilstellplatz, sollen 122 WE gefördert, 26 freifinanziert und 24 im Eigentum entstehen. Ergo entstehen im Bestandsgebiet Metzgergrün 378 WE und davon nur 153 WE gefördert bzw. als Sozialwohnungen. Das sind rund 100 „Sozialwohnungen“ weniger als bisher. Aber auch das ist nur die halbe Wahrheit: Die 250 bisherigen Wohnungen sind zwar formell keine Sozialwohnungen mehr, weil sie längst aus der Bindung herausgefallen sind, aber sie gehören zu den preiswertesten Wohnungen in ganz Freiburg. Die neu geplanten Sozialwohnungen werden sehr viel teurer sein, als die jetzigen alten Wohnungen. Von daher gingen 250 sehr preiswerte Wohnungen verloren. (Erinnert sei an eine Studie der Böckler-Stiftung, wonach in Freiburg 20.000 Wohnungen von genau dieser Preiskategorie fehlen!) Die ersatzweise und zeitlich limitierten neuen 153 Sozialwohnungen werden weitaus teurer sein. Natürlich wären die neuen Wohnungen besser gedämmt und würden voraussichtlich auch weniger Nebenkosten verursachen. Ökologisch überzeugend ist es trotzdem nicht, da die sogenannte „Graue Energie“ gegengerechnet werden muss. Sind der Stadt diese sozial relevanten Zusammenhänge klar?

6. Wieso werden diese Wohnungen nicht dadurch geschaffen, dass man die GFZ auf dem Wohnmobilstellplatz und/oder im „Quartier Kleineschholz“ (wo laut Drucksache G-22/116 bisher eine GFZ von 2,3 statt in einem urbanen Gebiet zulässiger 3,0 vorgesehen ist) entsprechend erhöht und damit die grüne, artenreiche Bestandsoase Metzgergrün erhält?

7. In der Gemeinderatssitzung am 17.5.22 sagte Baubürgermeister Haag, dass das Metzgergrün komplett in Holzbauweise erstellt werden soll. Ist diese Aussage belastbar?

8. In zahlreichen Einwendungen der BewohnerInnen des Metzgergrüns wurde vorgeschlagen, den 1. Bauabschnitt, die Bebauung des ehemaligen Wohnmobilstellplatzes, zügig umzusetzen und den Baubeschluss für den 2., 3. und 4. Bauabschnitt zurückzustellen, um die Planungen ergebnisoffen zu prüfen und auf den aktuellen Wissensstand (Wirtschafts- und Klimakrise) zu bringen. Was wären die Voraussetzungen, um dies tatsächlich umzusetzen und die endgültige Entscheidung über den 2., 3. und 4. Bauabschnitt auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser von den Bewohnern gestellten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)

Unmut und Verzweiflung bei den Anwohnern im Metzgergrün (Foto: K. U. Müller).
In Zeiten von Klimawandel und Artensterben ist die Entgrünung (siehe Protest auf vorigem Bild) om Metzgergrün der falsche Weg (Foto: K. U. Müller).



Anfrage zu Lärmbelästigung am Seepark

Zur Lärmbelästigung am Seepark hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 29. März 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im letzten Jahr kam es auf den Rasenflächen des Seeparks (bei Studentensiedlung und Spielplatz/Seekrater) zu erhöhter Lärmbelästigung (Party-/Musiklärm). In Folge trafen sich dann am 23.09.2021 die Stadträte Carolin Jenkner, Klaus Schüle und ich uns mit den Anwohnern auf dem Seeparkgelände (BZ-Artikel am 24.09.2021 – „ Ein Bass –   da steh’  ich im Bett “). Dabei wurden neben der Lärmbelästigung auch die unhygienischen Verhältnisse angesprochen. Auch wurde vermerkt, dass die Parkregeln, wonach z. B. lt. Polizeiverordnung laute Musikgeräte in Parks nicht zulässig sind, von der Polizei nicht konsequent durchgesetzt werden.

In den letzten Wochen gibt es, auch aufgrund der wärmer werdenden Tage, wieder mehr Zulauf und längeren Aufenthalt von hauptsächlich jüngeren Menschen in mehr oder weniger größeren Gruppen. Leider kam es auch jetzt wieder, wenn momentan auch noch vereinzelt, zu größerem Lärm mit unverhältnismäßig großen (fahrbaren) Musikboxen.

Die Anwohner des Seeparks weisen darauf hin, dass der Seepark auch 2022 weiterhin ein Ort des Zusammenkommens, des Entspannens und auch des Feierns werden könnte, aber bitte ohne Megaboxen mit Megalärm bis tief in die Nacht.

Laut Polizeiverordnung der Stadt Freiburg wird u. a. die gesamte Nutzung des Seeparkgeländes geregelt, also – vereinfacht gesagt – keine laute Musik, Leinenzwang, kein wildes Grillen usw. Diese Verordnung muss nur vollzogen werden.

Bereits im September 2021 hatte ich in einer Anfrage auf die Situation am Seepark hingewiesen.

Hierzu nun meine Fragen:

1. Was wird seitens der Stadt unternommen, um die Polizeiverordnung (keine Musikverstärker, kein wildes Grillen, Einhaltung der vorgegebenen nächtlichen Ruhezeiten) am Seepark endlich durchzusetzen?

2. Was plant die Stadt, um die unhaltbaren hygienischen Verhältnisse zu verhindern?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage zu Gebrauchtwaren-Kaufhaus

Zu einem möglichen Gebrauchtwaren-Kaufhaus hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 14. Januar 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Rahmen der angekündigten Schließung der Kaiser-Modehäuser kam die Frage auf, ob die Stadt nicht eines dieser Häuser übernehmen könnte und zusammen mit der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF) dort ein Recycling-Kaufhaus etablieren könnte. Diesen Vorschlag finde ich zumindest diskussionswürdig.

Zwar plant die ASF ein Gebrauchtwaren-Kaufhaus auf dem Recyclinghof St. Gabriel. Allerdings ist dieser Standort doch sehr abgelegen, wie auch der der anderen Gebrauchtwaren-Kaufhäuser wie beispielsweise jener der Spinnwebe in Weingarten. Bei großformatigen Gegenständen wie Möbel oder weiße Ware sind Standorte in Gewerbegebieten durchaus sinnvoll. Aber bei kleineren Dingen wie Büchern, Geschirr und insbesondere Kleidern wäre ein mit ÖPNV gut erreichbarer Standort in der Innenstadt die bessere Alternative.

Bei einer eingeräumten Möglichkeit dort auch noch brauchbare Dinge abgeben zu können, würde das seine Akzeptanz zusätzlich erhöhen. Angesichts der langen Wartezeiten vor den Recycling-Höfen, die durchaus auch mal mehr als eine Stunde betragen können, überlegt sich der eine oder die andere doch, ob man viele noch brauchbare und funktionstüchtige Gegenstände nicht lieber zeitsparender der Restmülltonne anvertraut. Aber den Besuch der Innenstadt kann man leicht mit einem Gang in ein solches Kaufhaus verbinden und damit der Müllvermeidung einen Dienst erweisen. Die Möglichkeit auf der einen Seite nicht mehr benötigte Dinge loswerden zu können und auf der anderen Seite preisgünstig gut erhaltene Dinge abseits von Online-Handel und Ebay erwerben zu können, würde mehr Menschen in
die Innenstadt locken und damit zu deren möglicherweise nicht unerheblichen Attraktivitätssteigerung und damit Belebung beitragen. Neue Käufer- und damit Besucherschichten könnten erschlossen werden
.

Als Beispiel sei hier eine singuläre Veranstaltung am momentanen dritten Januar-Wochenende im Jazzhaus genannt, bei der man qualitativ hochwertige Kleider zum festen Kilopreis kaufen kann. Von Veranstalter- und Kundenseite wird darauf hingewiesen, dass man mit dem Tragen von Vintage-Kleidung einen Beitrag dazu leisten kann, den massenhaften Einsatz von schnelllebigen Billig-Textilien durch die Fast-fashion-Industrie zu stoppen und unseren Planeten von Müll zu entlasten. Mit einem solchen Kaufhaus würde man diese konsumkritische und ökologische Haltung verstetigen und dem immer wieder beklagten Veröden der Innenstadt entgegen wirken.

Durch die damit stattfindende Entzerrung der Recycling-Ströme wären auch die Recycling-Höfe selbst entlastet, die Wartezeiten verkürzt und sie würden damit mehr Akzeptanz erfahren, was wiederum die ASF bei der Sperrmüllabfuhr in den Straßen entlasten würde.

Schon die wenigen von mir aufgezählten Vorteile sind bereits so schwerwiegend, dass die folgende Frage nahezu zwingend ist:

Kann sich die Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der städtischen Finanzlage vorstellen, eines der Kaiser-Modehäuser zu übernehmen und dort ein Gebrauchtwaren-Kaufhaus zu etablieren?

Für eine zeitnahe Beantwortung der Frage wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage zur Laufener Straße

Zur Bebauung eines Parkdecks an der Laufener Straße hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 7. Januar 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Stuttgarter Investoren beabsichtigen auf einem ihnen gehörenden unansehnlichen Garagendeck in der Laufener Straße ein mehrstöckiges Wohngebäude mit insgesamt 19 Wohneinheiten (Studentenappartements) zu errichten.

Eine erste mündliche Bauanfrage an die Stadt wurde von Architekt Hetzel vom Büro Hetzel + Ortlof Architekten im Jahr 2014 gestellt. Am 16.06.2016 wurde das Bauprojekt schriftlich dem Leiter des Stadtplanungsamtes vorgestellt. Von diesem wurde Herrn Hetzel mitgeteilt, dass aufgrund aktuell laufender Bebauungsplanverfahren dieses nicht innerhalb der nächsten 1,5 Jahre bearbeitet werden könne. Inzwischen sind 5,5 Jahre vergangen! Im Frühling vergangenen Jahres hatte ich Sie, Herr Oberbürgermeister, auf die Bauabsicht angesprochen, woraufhin mir vom Leiter des Stadtplanungsamtes mündlich mitgeteilt wurde, dass aufgrund anderer Projekte in den nächsten 1,5 Jahren nicht mit einer Befassung zu rechnen sei! Das wären dann sieben Jahre Verzug – ohne Gewähr, dass nach deren Ablauf dann nicht erneut die ominösen 1,5 Jahre ein drittes Mal zum Einsatz kommen. Verärgert wurde von Bauträgern bei Treffen mit Stadträten diese bei der Stadt offensichtlich übliche jahrelange Hinhaltetaktik immer wieder angeprangert!

Wie Architekt Hetzel in seinem Schreiben ganz richtig feststellt, würde diese Baumaßnahme zu einer sinnvollen Verwertung und Aufwertung unattraktiver Bausubstanz führen und nebenbei mit einer maßvollen Nachverdichtung zu der in Freiburg seit Jahren geführten Diskussion um fehlenden Wohnraum ein positives Signal setzen ohne Grünflächen in Anspruch zu nehmen.

Der Gemeinderat hat das Gesamtkonzept „Bezahlbar Wohnen 2030“ als Fortsetzung des kommunalen Handlungsprogramms Wohnen mit der Drucksache G-20/134 verabschiedet. Darin sind verschiedene umweltverträgliche Maßnahmen zu Wohnraumschaffung wie moderate Nachverdichtung, Umzugsmanagement, Sanktionierung von Zweckentfremdung usw. aufgeführt, die einer Versiegelung von Acker- und Wiesenflächen vorzuziehen sind. Insofern ist es für mich unverständlich, dass die Stadt das Bauvorhaben Laufener Straße nicht aufgreift.

Auf meine diesbezügliche Mail vom 08.04.2021 stellt der Leiter des Stadtplanungsamtes In seinem Antwortschreiben vom 12.05.2021 fest, dass das Gebiet angeblich erhebliche Defizite in den öffentlichen Freiraumkapazitäten aufweist und somit nur ein verträglicher Dichtezuwachs angestrebt werden sollte. Das soll wohl heißen, dass mit diesem Bauvorhaben eine verträgliche Nachverdichtung nicht gegeben sei. Diese offensichtliche Schlussfolgerung ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, da in fußläufiger Entfernung mit dem Dorfbach und dem Dietenbachpark relativ großzügige nutzbare Freiräume vorhanden sind. Und bei 19 Wohneinheiten kleineren Zuschnitts kann wohl kaum von einem unverträglichen Dichtezuwachs gesprochen werden. Hinzu kommt, dass die Stadt beispielsweise andererseits kein Problem damit hat, im nicht allzu weit davon entfernten Obergrün auf der anderen Seite der Dreisam ein für die westlichen Stadtteile wichtiges Naherholungsgebiet für Wohnbebauung zu opfern. Der Dichtezuwachs im Obergrün ist nach dem erst vor wenigen Jahren fertiggestelltem Wohngebiet Tränkematten weit kritischer zu sehen, als die Überbauung eines unansehnlichen Garagendecks.

Daher meine Frage:

Wann kann mit einer Befassung dieses Projektes „Parkdeck Laufener Straße“ und einer möglicherweise notwendigen Bebauungsplanänderung gerechnet werden?

Für eine zeitnahe und für die Investoren positive Beantwortung meiner Frage wäre ich Ihnen dankbar.

Diese jahrelange Ignoranz der Stadt gegenüber ökologisch sinnvollen Bauprojekten bei gleichzeitiger Bevorzugung und Umsetzung ökologisch unsinniger Projekte wie die Bebauung des Obergrün kann man nur noch als skandalös bezeichnen! Ich erlaube mir daher, diese Anfrage auch an die Medien zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)

Hier wurde eine sinnvolle Bebauung verschleppt, stattdessen werden immer wieder wertvolle Naturräume zubetoniert, wie z. B. im Obergrün (Foto: K. U. Müller).



Anfrage zum Bauvorhaben Stefan-Meier-Straße / Sonnenstraße

Zum Bauvorhaben Stefan-Meier-Straße/Sonnenstraße hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 24. November 2021 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Anwohner und Naturschützer haben sich bei einer Vor-Ort-Begehung bezüglich des Bauvorhabens Stefan-Meier-Straße 131 erneut Gedanken gemacht, wie einerseits das Bauvorhaben umgesetzt werden kann und wie andererseits sowohl die Rotbuche als auch die dortigen Eiben erhalten werden können. Dabei kam der folgende Vorschlag aus der Anwohnerschaft. Im nördlich an das Baugrundstück anschließenden Gebäude des Finanzamtes Freiburg Land besteht bereits eine Tiefgarage. Deren Zufahrtsrampe befindet sich unmittelbar neben dem Baugrundstück. Von der Rampe gehen die Stellplätze links ab. Rechts befindet sich nur die Fundamentmauer. Wenn nun durch diese Fundamentmauer ein Durchbruch gemacht würde, könnte der Bauherr seine Tiefgarage über die Zufahrt des Finanzamtes erschließen. Diese Zufahrt besteht aus einer Ein- und einer davon getrennten Ausfahrtsrampe, ist also sehr komfortabel angelegt. Hinzu kommt, dass der Bauherr sich eine eigene Rampe in seine Tiefgarage und damit Kosten spart und der damit freiwerdende Platz für zusätzliche Stellplätze genutzt werden könnte. Alle vom Bauherrn beantragten Stellplätze könnten problemlos Platz finden. Die Tiefgarage könnte dennoch schmaler gebaut werden, wodurch der gesamte Grünstreifen mit Rotbuche und Eiben erhalten werden könnte. Eine solche gemeinsame Zufahrtslösung gibt es bei einer Reihe von benachbarten Tiefgaragen, beispielsweise gerade in der Heinrich-von-Stephan-Straße 21 umgesetzt.

Hierzu meine Frage:

Wurde diese naheliegende und alle Interessen berücksichtigende Lösung bereits mit dem Bauherrn und dem Finanzamt erörtert bzw. wird sich die Stadt für diese Lösung einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)