Anfrage zur Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen

Zur Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 23.6.2023 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bei der Vergabe der Plätze für die Schulkindbetreuung läuft offensichtlich einiges schief. Mitte April hat sich die Mutter einer Schülerin der Weiherhof-Grundschule bei mir beklagt, dass es der Stadt nicht gelingt, ihrer Tochter wenigstens einen Betreuungs-Platz bis 14 Uhr zu verschaffen. Sie und ihr Mann sind beide voll berufstätig. Und sie weiß von Eltern, bei denen die Mutter nur teilzeitbeschäftigt ist, dass diese einen Platz bis 17 Uhr zur Verfügung gestellt bekommen haben. Diese großzügigen Betreuungszeiten werden dann an arbeitsfreien Tagen der Mutter gar nicht in Anspruch genommen und das Kind bereits um 13 Uhr abgeholt.

Nachdem diese Eltern dann wochenlang auf eine entsprechende Nachricht gewartet und erhofft hatten, dass ihre Tochter endlich einen Platz erhält, bekamen sie Mitte April dann die folgende Nachricht:

„Momentan steht Ihre Tochter noch auf der Warteliste für das Modul 2 (Regelbetreuung) und Modul 7 (Ferienbetreuung). Zurzeit bereiten wir die Platzvergabe für das kommende Schuljahr vor. Sie werden bis spätestens Ende Mai von uns eine schriftliche Information erhalten.“

Die Eltern haben für ihre Tochter also den dringend benötigten Platz nicht erhalten, sollten nochmals mindestens einen Monat bis zur nächsten Nachricht warten, ob sie dann vielleicht im nächsten Schuljahr einen Betreuungsplatz bekommen. Hier werden Eltern monatelang hingehalten und gleichzeitig zugelassen, dass andere Eltern Platzkapazitäten in Anspruch nehmen, die sie nicht brauchen. Immerhin haben die Eltern dann für ihre Tochter einen Platz in einer der Pfingstferienwochen und zwei Wochen in den Sommerferien erhalten und wissen jetzt, dass sie im neuen Schuljahr einen Platz im Modul 2 (Betreuung bis 14 Uhr) bekommen.

Nach Meinung der Eltern versagt die Stadt dennoch bei der gerechten Platzzuteilung. Die Mutter stellte folgende Frage an mich, die ich hiermit an Sie weitergebe:

1) Wieso gelingt es der Stadt nicht den besonders auf einen Betreuungsplatz angewiesenen Eltern vorrangig einen Platz zuzuweisen?
2) Wieso wird nicht unbürokratisch zugelassen, dass sich Eltern untereinander absprechen können, wann sie sich freie Platzkapazitäten gegenseitig zur Verfügung stellen können?

Vielen Dank für eine möglichst zeitnahe Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)