Anfrage zu Leerstandskataster

Zum Leerstandskataster hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 10.1.2024 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn und an Finanzbürgermeister Breiter gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Breiter,

aufgrund verschiedener Anfragen und Nachfragen aus der Bürgerschaft möchte ich nochmals konkreter auf die Antwort zu unserer Anfrage vom 11. Januar 2023 eingehen (Betr.: Schwarzwaldstraße 69), die ich dankenswerterweise von Herrn Breiter am 16.2.2023 erhalten habe.

In Ihrer Antwort zu meiner dritten Frage steht, dass seit dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Horn insgesamt 416 Leerstandsmeldungen abgegeben wurden, die 670 Wohneinheiten betrafen. „Es wurden 124 Verfahren (betreffend 166 Wohneinheiten) eröffnet. In 28 Verfahren (32 Wohneinheiten) wurde die Zweckentfremdung im Laufe des Verfahrens seitens der Eigentümer beendet und der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt. In zwei Verfahren (4 Wohneinheiten) wurden Verfügungen zur Beendigung der Zweckentfremdung erlassen.“

Weiterhin heißt es: „Bei den gemeldeten Leerständen bemerken wir immer wieder, dass viele Wohneinheiten aufgrund von Renovierungsarbeiten, Mieterwechsel, langen Urlauben oder auch durch Todesfälle für einen gewissen Zeitraum leer stehen und ein behördliches Vorgehen nicht notwendig wird.“

Hierzu meine Fragen:

  1. Somit wurden 30 Verfahren erfolgreich beendet, was einer Quote von knapp 25% entspricht. Welche Ergebnisse gab es bei den restlichen 94 Verfahren?
  2. Was ist mit den 500 Wohneinheiten, für die kein Verfahren eröffnet wurde?
  3. Wieviel Personal ist für das Leerstandskataster zuständig bzw. wie viele Stellen sind dafür veranschlagt?
  4. Was bedeutet die Angabe, dass „Wohneinheiten …… für einen gewissen Zeitraum leer stehen“? Gibt es hierzu keine zeitlichen Vorgaben und warum wird deshalb ein behördliches Vorgehen nicht notwendig?
  5. Gibt es zu den Ausführungen von Herrn Breiter gesetzliche Vorgaben? Wenn ja, um welche entsprechenden Paragraphen handelt es sich?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. 

Ich möchte noch folgendes hinzufügen: Ich hatte der Stadt vor geraumer Zeit aus meiner näheren Umgebung in Herdern eine Reihe von seit vielen Jahren leerstehenden Häusern und Wohnungen gemeldet. Kein einziges dieser Häuser und keine einzige dieser Wohnungen sind inzwischen bewohnt. Die Quote für die Leerstandsbeseitigung der von mir gemeldeten Immobilien ist also null! Diese Beobachtung steht in eklatantem Missverhältnis zu den von Ihnen genannten Zahlen! Inzwischen könnte ich sogar weitere Leerstände benennen.

Leerstände führen inzwischen in Herdern, und nicht nur dort, zu massivem Unmut. Für viele Bürger ist nicht verständlich, dass die Stadt offensichtlich nicht in der Lage ist, Leerstand effektiv zu beseitigen. Ich werde immer wieder gefragt, ob die Stadt hier nicht zu einer Ersatzvornahme beispielsweise bei zu renovierenden Gebäuden und/oder zu Zwangseinweisungen von Wohnungssuchenden oder Flüchtlingen berechtigt ist. Oder warum man Landwirten ihre landwirtschaftlichen Flächen enteignen darf, aber Immobilieneigentümer, die oft auch aus Spekulationsgründen ihre Immobilien leer stehen lassen, keine Enteignung zu befürchten haben. Es ist ja bekannt, dass viele neu gebaute Immobilien als reine Geldanlage dienen, um sie dann bei weiter steigenden Immobilienpreisen gewinnbringend weiter zu veräußern. Da wäre eine Abnutzung der Wohnungen durch Mieter und überhaupt deren „Anwesenheit“ bei Weiterverkauf natürlich „geschäftsschädigend“. Angesichts der Versiegelungsproblematik und des gravierenden Rückgangs landwirtschaftlicher Flächen ist diese Benachteiligung der Landwirte gegenüber Leerständen aufgrund von Immobilien-Spekulation und anderer Gründe völlig unverständlich und wird vermutlich in nicht allzu ferner Zukunft zu durchaus verständlichen und völlig gerechtfertigten weiteren „Bauernaufständen“ wie den momentanen führen.

Es wäre schön, wenn Sie auch zu diesen Fragen und Vorwürfen aus der Bürgerschaft und der Landwirtschaft Stellung nehmen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)