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Rede zu den Bäderpreisen

Zum den Bäderpreisen (Drucksache G-23/188) hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 26. September 2023 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren
!

Nach sechs Jahren Preisstabilität bei den Bäderpreisen ist eine Erhöhung angesichts der erheblich gestiegenen Betriebs- und Personalkosten leider unumgänglich. Allerdings sind die Erhöhungen bei dem regulären Erwachsenenticket um 33% und vor allem bei dem ermäßigten Ticket um 50% schon happig. Noch gravierender ist der Preissprung bei der regulären Saisonkarte um 67% und bei der ermäßigten Saisonkarte um 80%. Dennoch sehe ich im Großen und Ganzen die Notwendigkeit dieser Preissprünge und kann die Argumentation seitens der Regio Bäder-Geschäftsführer weitgehend nachvollziehen.

Allerdings unterstütze ich den Antrag von JUPI, für die ermäßigten Tickets, die ja insbesondere für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 17 Jahren und für Menschen in Ausbildung gedacht sind, nur den zeitlich ersten Preissprung von 3 auf 4 € zu vollziehen, was immer noch eine Erhöhung um 33% bedeutet. Auch unterstütze ich die Forderungen von ESFA nach einem Feierabendtarif, um den Berufstätigen nach ihrem Arbeitstag die Möglichkeit zu eröffnen, noch einige Bahnen schwimmen zu können, ohne den vollen Preis für die relativ kurze Zeitspanne bis zur Badschließung entrichten zu müssen. Das würde erwartbar auch die Auslastung der Bäder in den eher besucherschwachen Abendstunden erhöhen. Ebenso unterstütze ich den Wunsch von ESFA, Menschen mit Behinderung bereits ab einem Behinderungsgrad von 50% statt ab 80% in den Genuss eines verbilligten Tickets kommen zu lassen. Auch dem interfraktionellen Antrag von Grünen, SPD und JUPI kann ich einiges abgewinnen, z.B. den kostenfreien Eintritt für Kinder bis 6 Jahre. Aber nicht alles dort, was dort gefordert wird, kann ich unterstützen und werde mich daher bei der Abstimmung zu diesem Antrag enthalten.

Nachvollziehen kann ich die Einwände von Ortschaftsräten aus Lehen und Hochdorf, dass bei den extrem kurzen Öffnungszeiten dieser beiden Bäder von 2 Stunden, 6 Euro völlig überzogen sind. Hier sollte man überlegen, ob man nicht analog zum Feierabendticket ein Kurzzeitticket für diese Bäder einführt, solange man nicht in der Lage ist, längere Öffnungszeiten anzubieten.




Spielwiese und/oder Hundewiese?

Betritt man von der Karlstraße kommend die Grünfläche am sogenannten „Kepler-Park“, befindet sich rechts ein Spielplatz und links, so musste ich mich nach einer entsprechenden Anfrage an die Stadt belehren lassen, eine Hundewiese. Allerdings ist diese Aufteilung nicht erkennbar. Denn die Wiese bietet sich geradezu für Ballspiele der Kinder an. Zudem ist neben ihr eine Hügellandschaft angelegt, offensichtlich als Geschicklichkeitsparcours gedacht für Kinder mit ihren Rollern oder Fahrrädern. Und um die Wiese herum verteilt stehen Sitzbänke. Alles Hinweise, die schließen lassen, dass dieser Bereich zum Spielplatz gehört. Man muss auch die Sinnhaftigkeit hinterfragen, eine Hundewiese direkt neben einem Spielplatz anzulegen, nur durch einen Weg getrennt. Wenn schon beides nebeneinander, dann hätte es sich doch angeboten, für die Hunde einen Teilbereich des Geländes durch eine Hecke abzutrennen, mit eigenem Zugang von der Karlstraße. So sind Konflikte zwischen Eltern und Hundehaltern eine zwangsläufige Folge. Oder ist eine gemeinsame Wiese für Kinder und Hunde eine der städtischerseits propagierten Mehrfachnutzungen des knappen öffentlichen Raums?

Als Hundewiese hätte sich übrigens die ehemalige Wiese des Rennwegdreiecks angeboten. Aber die fiel ja dem in der Stadt grassierenden Wahn, jedes Stück Grün zuzubauen, zum Opfer.

Unser Beitrag im Amtsblatt vom 16.9.2023 (Seite 3). Autor: Dr. Wolf-Dieter Winkler




In der Konradstraße wird nun doch gebaut

Bauträger obsiegt vor dem Verwaltungsgericht – Stadt verzichtet auf Rechtsmittel

Niemand in der Wiehre will eine weitere Nachverdichtung mit faden Betonkuben, welche die Natur zerstören und baulich in keiner Weise in diese einzigartige Stadtumgebung passen. Es sei denn, damit lässt sich Geld verdienen. So plant ein Bauherr in zweiter Reihe auf dem parkartigen Grundstück zwischen Schwimmbad-, Goethe- und Konradstraße ein dreigeschossiges Haus mit zwei Wohnungen, Flachdach und Garage. Doch selbst die Stadt hielt diese Nachverdichtung für unpassend und schmetterte Anfang 2022 eine Bauvoranfrage ab. Die Erleichterung währte nicht lange. Der Bauherr klagte und bekam Recht. Die BZ berichtete am 3.9.2023.

Grund für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Großräumig sind in dem Areal bereits Gebäude in zweiter Reihe vorhanden. So hat die Stadtverwaltung am Ende auch mangels Erfolgsaussichten auf Rechtsmittel verzichtet.

Ein weiterer höchst bedauerlicher Vorgang in Freiburgs Baupolitik. Und leider mit Ansage. Schon bei der katastrophalen Bebauung in der nahegelegenen Kronenstraße im Jahr 2021 wurde befürchtet, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Zwar hat die Stadt stets beteuert, die großen parkartigen Gärten in der Wiehre von Bebauung freihalten zu wollen, ohne rechtliche Handhabe jedoch ein nahezu unmögliches Unterfangen, wie man nun leider schmerzlich erfahren musste.

Seit Jahren fordert der Bürgerverein Mittel- und Unterwiehre erfolglos einen Bebauungsplan für die Wiehre, um in dieser einzigartigen Stadtlandschaft den baulichen Wildwuchs zu kontrollieren. Doch erst nach besagter Bauvoranfrage brachte die Stadt ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg. Damit hoffte die Verwaltung, das Bauvorhaben noch verhindern zu können. Tatsächlich wird ein Bebauungsplan lediglich Bauprojekte für die Zukunft verhindern können, das aktuelle Bauvorhaben wird aber höchstwahrscheinlich umgesetzt. Und dieses im Nachgang durch Bebauungsplan und Veränderungssperre zu verhindern, wäre zwar möglich, wurde aufgrund erheblicher Regresspflicht der Stadt am Ende jedoch unterlassen. Unverständnis löst diese Vorgehensweise bei den Anwohnern aus. Frühzeitig sei die Stadt bereits im Herbst 2021 auf die hohen Erfolgsaussichten einer Klage aufmerksam gemacht worden und hätte damals noch mit einem Bebauungsplan mit Veränderungssperre das Bauvorhaben sicher verhindern können, so ein Anwohner gegenüber der BZ.

Freiburg verliert insgesamt immer mehr sein Gesicht. Selbst einzigartige Stadtgegenden wie die Wiehre werden immer mehr durch falsche Gebäude am falschem Ort verschandelt. Völlig unter den Betonhammer kam der Lorettoberg, bei der Nachverdichtung in der Kronenstraße hätte jede KI (Künstliche Intelligenz) eine bessere und passendere Architektur hervorgebracht. Bei der Nachverdichtung in der Sternwaldstraße wurde viel wertvolle Natur zerstört. All dies blüht nun auch in der Konradstraße. Mit der längst beschlossenen Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, welche für die Wiehre immer noch nicht erlassen wurde, hätte man dem Bauträger wenigstens im Hinblick auf die Gestaltung Vorgaben machen können. Immerhin sieht auch die Stadtverwaltung aus klimatischen Gesichtspunkten die Notwendigkeit, die großen Wiehre-Gärten zu erhalten. Freiburg Lebenswert schließt sich dem an und fordert nun wenigstens für die Zukunft ein entschlossenes Handeln. Damit die Wiehre ihr Gesicht behält und nicht irreversibel den Interessen von Bauträgern geopfert wird.

Die Befürchtungen eines Präzedenzfalls sind eingetreten – Bebauung in zweiter Reihe mit schlechter Kubenarchitektur in der Kronenstraße



Ochsenstein-Siedlung in Gefahr

Aus Kreisen der Freiburger Stadtverwaltung ist zu vernehmen, dass im Stadtteil Mooswald wieder einmal die beliebte Geschäftsmethode AuN – Abriss und Neubau mit Nachverdichtung – angewandt werden soll. Diesmal wäre die markante Ochsenstein-Siedlung dran. Wer schonmal den Elefantenweg entlanggelaufen oder -gefahren ist, kennt die runden Dächer der kleinen Häuschen, die zwar wenig modernen Komfort, aber viel Gartengrün bieten. Deshalb leben die Bewohnerinnen, so wie auch im Metzgergrün, gerne hier und setzen sich für den Erhalt der Siedlung ein. Freiburg Lebenswert und FL-Stadtrat Winkler unterstützten diese Bestrebungen.

Der Eigentümerin der Häuser, der Freiburger Stadtbau, die heutzutage eher als Immobilienunternehmen denn als kommunaler Wohnraumversorger agiert, gefallen solche Objekte aber gar nicht, weil sie wenig Mieten einbringen.

Wieder einmal wurden viele Gründe gefunden, um ein erhaltenswertes Ensemble nicht unter Denkmalschutz zu stellen

Welche Instrumente gibt es, um die Ochsenstein-Siedlung zu erhalten? Auf die Hilfe der Denkmalbehörde darf man nicht hoffen. Die Ochsenstein-Häuser haben haben ihren Denkmalcharakter verloren, sagt man dort, weil die Bewohnerinnen Änderungen an den Häusern vorgenommen haben. Sie haben z. B. Kleinställe zu Bädern umgebaut. Zudem handle es sich nicht um echte „Zollingerdächer“, so das Landesamt für Denkmalpflege.

Freiburg Lebenswert fordert von Verwaltung und Gemeinderat ein wirksames Vorgehen, um dieses für Freiburg einmalige Quartier zu erhalten. FL schlägt vor, zu prüfen, ob die Siedlung durch eine Städtebauliche Erhaltungssatzung gerettet werden kann. Dieses Instrument ist in Freiburg schon mehrfach mit Erfolg angewandt worden und könnte auch hier zum Einsatz kommen. Die Freiburger Bevölkerung will in einer Stadt leben, deren Geschichte erfahrbar bleibt. Sie will nicht leben in einer geschichtslosen Ansammlung von Investorenkübeln.

Siehe dazu den Bericht in der BZ vom 9.8.2023.

Wieder sollen einzigartige Gebäude mit intakter Natur fallen – Freiburg verliert sein Gesicht
In Mooswald wird derzeit viel nachverdichtet. Die Archiktektur und die „Natur“ bei den Gebäuden sehen meistens so aus

Text: U. Glaubitz, Fotos: K. U. Müller




Habsburger Straße 91

Wieder ist in Freiburg ein historisches Haus buchstäblich Geschichte

Nun ist es passiert. Das seltene historische Gebäude Habsburgerstraße 91 wurde die Tage abgerissen. Wieder einmal hat die Denkmalschutzbehörde einen Abriss genehmigt, obwohl viel dafür gesprochen hätte, dieses Schmuckstück aus der Zeit vor dem gründerzeitlichen Bauboom zu erhalten. Der Investor, der bereits in der Straße das historische Wirtshaus Habsburgerstraße 101 (Amerikahaus) sowie die frühgründerzeitlichen Vorstadtvillen Habsburgerstraße 97 und 99 abgerissen hatte, hat nun seine Abbruchserie in der Habsburgerstraße fortgesetzt.

Der aktuelle Abriss ist schon deshalb schwer nachvollziehbar, weil sich eine gute Lösung für die Schaffung von Wohnraum unter Erhalt des historischen Hauses angeboten hätte. So hätte nichts dagegen gesprochen, wenn der Hof hinter dem Altbau bebaut worden wäre.

Freiburg Lebenswert wird sich weiter für die historische Bausubstanz in Freiburg und damit für den Erhalt des Stadtbildes einsetzen. Bei offensichtlicher Gleichgültigkeit bei den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und der Mehrheit im Gemeinderat stehen wir allerdings vor einer Herkulesaufgabe.

Seit Jahren fallen in Freiburg historische Gebäude in  großer Zahl. Dieser Abriss wird leider nicht der letzte sein. Der Abbruch eines weiteren Altbaus in Herdern ist bereits beschlossen. Es wird Zeit, dass die „Denkmalschutzbehörde“ ihrem Namen gerecht wird und den Abriss erhaltenswerter Gebäude verhindert.

Fenster und Dachansatz allein waren Kunstwerke. Denkmalschutz findet in Freiburg nur statt, wenn er einen Bauträger nicht stört

Unser Beitrag im Amtsblatt vom 19.8.2023, Seite 3 unten. Fotos: K. U. Müller.




Westbad-Außenbecken, endlich!

Es gibt drei Immobilien in Freiburg, für die sich FL immer wieder besonders eingesetzt hat. Da wäre zum einen die Forderung nach Sanierung des Westflügels des Lycée Turenne, der seit 30 Jahren den dortigen Schulen trotz derer massiven Raumprobleme vorenthalten wird. Weiter wollen wir den Bau eines klimaneutralen Eisstadions, um die jetzige CO2-Schleuder Echte-Helden-Arena zu ersetzen und deren Flächen für Wohnbau nutzen zu können.

Als drittes hatte FL immer die Wiederinbetriebnahme des Außenbeckens des Westbades gefordert. Wenigstens letztes soll nun endlich realisiert werden. Es war den Menschen im Westen auch nicht mehr zu vermitteln, dass dessen Neubau immer wieder hinausgeschoben wurde, zumal das Vorgängerbecken sich sehr großer Beliebtheit erfreute. Hinzu kommt, dass die Stadtspitze und fast der gesamte Gemeinderat seit Jahren ein aus der Zeit gefallenes und auf die Spitze getriebenes Stadtwachstum propagieren. Dieses Wachstum, dessen negative Auswirkungen vor allem den Bewohnern des Freiburger Westens zugemutet werden, muss doch wenigstens einhergehen mit Erweiterung der Infrastruktur, auch im Freizeitbereich. Jetzt überrascht, dass der gesamte Gemeinderat das Außenbecken als überfällig bezeichnet, aber im vergangenen Jahrzehnt unser wiederholter Wunsch nach dessen Bau von einer Gemeinderatsmehrheit konsequent abgelehnt wurde.

Gut, besser spät als nie!

Unser Beitrag im Amtsblatt vom 22.7.2023 (Seite 3), Autor: Dr. Wolf-Dieter Winkler




Hände weg vom Dietenbachwald!

Das Aktionsbündnis „Hände weg vom Dietenbachwald!“ hat eine neue online-Petition gegen die Abholzung des Dietenbachwaldes gestartet. Das Aktionsbündnis möchte damit zeigen, dass die Pläne der Stadt nicht mehrheitsfähig sind. Wir von Freiburg Lebenswert schließen uns dem an.

Vier Hektar wertvoller und artenreicher Wald – 3500 Bäume – sollen für Dietenbach gefällt werden. Das darf und muss nicht sein.

Der Dietenbachwald ist als kühle Oase und als Ort für Biodiversität unverzichtbar. Die Stadtverwaltung und die Mehrheit im Gemeinderat möchte diese natürliche Klimaanlage zerstören. Die derzeitige Wetterabkühlung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Sommer in Deutschland und gerade in Freiburg immer heißer werden und wir es uns nicht länger leisten können, beliebig Bäume und Grünflächen für den Wohnungsbau zu opfern.  

Bitte unterschreiben und teilen Sie diese Petition damit Dietenbach, wenn es denn schon sein muss, wenigstens mit dem Wald geplant wird und nicht ohne ihn.

Freiburg braucht diesen Wald!

Hier geht’s zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/haende-weg-vom-dietenbachwald-in-freiburg




Betonparagrah 13 b BauGB nicht mit Unionsrecht vereinbar

Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Freiburg Lebenswert hat in mehreren Anfragen und Wortbeiträgen seines Stadtrates Dr. Wolf-Dieter Winkler Kritik an dem Bebauungsplanverfahren „Rossbächle“ geübt. Insbesondere in einer Anfrage vom 12. April 2023 stellte Stadtrat Winkler die Rechtfertigung dieses Bebauungsplanverfahrens mit Hilfe des §13 b BauGB zumindest in Frage, da dieser nach Meinung vieler Umweltorganisationen und auch nach Meinung von Stadtrat Winkler nicht mit EU-Recht vereinbar sein könne. Hier der diesbezügliche Wortlaut aus seiner Anfrage:

„In der EG-Richtlinie (2001/42/EG) hat die europäische Union festgelegt, dass bestimmte Pläne einer „strategischen Umweltprüfung“ unterzogen werden müssen. Dazu gehören auch Bebauungspläne. In Deutschland erfolgte die Umsetzung zum einen durch das Gesetz über die Strategische Umweltprüfung (SUPG), das das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergänzt hat, und durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), das die Strategische Umweltprüfung für die Bauleitplanung in das Baugesetzbuch integriert hat. Seither muss für jeden Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt werden. Die Pflicht zur Kompensation von mit Bebauungsplänen verbundenen Eingriffen war schon 1998 in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen worden.

Bei einer Novellierung des BauGB im Jahr 2007 wurde trotz dieser Richtlinie der § 13 a eingeführt. Seither entfällt für Bebauungspläne der Innenentwicklung die Pflicht zum Ausgleich und zur Vorlage eines Umweltberichtes. Seitens der Umweltverbände wurde das kritisch gesehen, da es eine Abkehr vom Ziel war, keinen Nettoverlust an Biotopwert hinzunehmen.

2017 kam es im Zeichen des Wohnungsmangels in Ballungsräumen und der Flüchtlingskrise zum Dammbruch. Der Bundestag beschloss in einer Änderung des BauGB, die am 12. Mai 2017 in Kraft trat, den § 13 b. Die Regelungen des § 13 a, nach denen für bestimmte Bebauungspläne bestimmte Regelungen nicht gelten (sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“), wurden mit dem § 13 b BauGB dann auch noch auf den Außenbereich ausgedehnt. Eingeführt wurde diese Vorschrift, um möglichst schnell Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können.“

Betonorgie in schönster Weinberglandschaft wie hier in Ebringen

Weitere diesbezügliche Argumentation ist der Anfrage zu entnehmen, die dieser PM mitsamt der Antwort der Stadt angehängt ist. Aber bereits in diesem obigen Abschnitt wird deutlich, dass der §13 b auf wackligen Füßen steht, da er nicht mit der EG-Richtlinie 2001/42/EG kompatibel ist. Das hat die Stadt Freiburg aber nicht abgehalten, trotz ihres selbstgeschneiderten „Green-City“-Mäntelchens beim „Rossbächle“ auf jegliche Umweltprüfung zu verzichten. Die Quittung für diese Rücksichtslosigkeit gegenüber ökologischen Belangen bekam sie nun mit dem Urteil des BVerwG in Leipzig. Nach dessen Urteil vom 18.7.2023 ist der §13 b BauGB, der sog. Betonparagraph, nicht mit Unionsrecht vereinbar. So dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden.

Ein beschämender Rückzug der Stadt aus diesem Bebauungsplanverfahren ist nun die Konsequenz!

Flächenfraß in Freiburg und im gesamten Umland

Pressemitteilung Freiburg Lebenswert vom 18.7.2023, Autor: Dr. Wolf-Dieter Winkler. Fotos: K. U. Müller.




Bebauung Elsässer Straße fügt sich in Umgebung ein?

Mit großer Verwunderung musste man im Amtsblatt vom 24.6.2023 (Seite 5) den Bericht über die Neubebauung an der Elsässer Straße zur Kenntnis nehmen. „Ein Häuschen im Grünen“, „das passt“, um nur einige Zitate der Lobhudelei über das neue Gebäudeensemble in Mooswald zu nennen. Der Gipfel war die Aussage, die Gebäude würden sich gut in die bestehende Bebauung einfügen. Da ist man schon einigermaßen erstaunt. Wie fügen sich diese gigantischen Betonkuben in die typische Mooswälder Bebauung, bestehend aus hauptsächlich Einfamilienhäusern mit Giebeldächern, ein? Wenn man von Landwasser nach Mooswald einfährt, wird man von dieser architektonisch völlig anspruchslosen Riegelbebauung regelrecht erschlagen.

Dieser gigantische Betonriegel soll sich einfügen?

„Wenn es am Ende so ausschaut wie jetzt, wird das wohl kaum jemand kritisieren“, so die Einschätzung der Freiburger Stadtbau. Wirklich nicht? Hat man die Mooswälder Bürger gefragt? Ist das wirklich die städtebauliche Entwicklung, die Freiburg gehen sollte?

So sieht die typische Bebauung in Mooswald aus
Die bestehenden Häuser werden von der nichtssagenden Architektur regelrecht erschlagen



Hinterhofbebauung Konradstraße

Jahrelang hatte der Bürgerverein und auch FL für die Wiehre Bebauungspläne gefordert. Vergeblich. Selbst in diesem gewachsenen Stadtteil dürfen nun Bauträger ihre Spuren aus Beton hinterlassen. Nach der Sternwaldstraße plant nun ein Bauherr auch in der Konradstraße ein Gebäude in zweiter Reihe in seinem Garten zu errichten. Das brachte dann sogar bei der Stadt das Fass zum Überlaufen. Sie lehnte eine Bauvoranfrage ab.

Doch der Bauherr klagte und bekam Recht. Grund ist, dass bereits im selben Quartier an der Basler Straße mehrere völlig überdimensionierte Hinterhofgebäude platziert worden waren und sich somit neue Bauvorhaben an dieser Bebauung orientieren dürfen. Das Bauvorhaben kann also realisiert werden – ein weiterer Tiefschlag für den Stadtteil. Auch für den Bereich um den Kapellenweg war die Aufstellung eines Bebauungsplans jahrelang verschleppt worden, was einige Bauherren ermuntert hat, auf die Schnelle ihre Betonmonster auf dem Lorettoberg zu errichten.

Vollkommen unkontrolliert verlief die Bebauung am Lorettoberg

Die Wiehre war bisher ein weitgehend intakter Stadtteil mit großzügigen Gärten im Innenbereich. In Zeiten des Klimawandels sind diese Gärten mit ihren alten Baumbeständen für eine Bebauung zu wertvoll. Die Stadt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Verantwortung diesem schönen Stadtteil gegenüber nicht nachgekommen zu sein. Wenigstens für die Zukunft sollten nun endlich geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Klimawandel, Artensterben: Mehr Grün, weniger Beton muss die Zielsetzung sein

Unser Beitrag im Amtsblatt vom 8.7.2023, Seite 3.