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Jetzt erst recht: Am 6. Mai den Wechsel wählen!

Die Wechselstimmung in der Stadt ist auch vor dem 2. Wahlgang am 6. Mai überall deutlich spürbar. Wer das Gegenteil behauptet, will sich selbst Mut machen (Salomon und „seine“ CDU) oder dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Nimmt man die Stimmen für Martin Horn und Monika Stein zusammen, haben zwei Drittel der Freiburger Wähler am 22. April den Amtsinhaber abgewählt und einen Wechsel an der Rathausspitze befürwortet.

Der verzweifelte Versuch, diesen Wählerwillen zu ignorieren und Salomon noch zu retten (teilweise auch seitens der BZ), stößt bei eben diesen Wählern übel auf. „Wer derart hochnäsig über die Ernsthaftigkeit der Wählerinnen und Wähler denkt, hat es nicht versdient noch einmal zum OB gewählt zu werden“ schreibt ein Leser in der BZ über dessen Äußerungen nach der Wahl am 22. April.

Einige weitere Leserbriefe zeugen von dieser Stimmung:

Leserbriefe in der BZ (Freiburger Zeitung, S. 26) vom 27.04.2018

OB-Kandidat Martin Horn (Foto: Fionn Große)




Dietenbach ist für neuen Stadtteil ungeeignet

Da der Grundwasserstand in Freiburg sich verändert, hat das städtische Umweltschutzamt einen neuen Plan mit aktuellen Daten zum „mittleren Grundwasserhochstand“ erarbeitet. Dieser ist beim Bauen wichtig, denn die Keller von Gebäuden dürfen nicht in den Bereich des Grundwassers hineinragen. Trotz dieser Kenntnis, wird aber im Hochwassergebiet Dietenbach ein ganzer Stadtteil geplant.

Die Badische Zeitung (BZ) schriebt dazu in ihrer Ausgabe vom 25. April 2018: „Gebäudeeigentümer im Stadtteil Landwasser können ein Lied davon singen, was passiert, wenn Häuser im Grundwasser stehen. Seit Jahren kämpft eine Initiative betroffener Anwohner gegen feuchte Keller, die durch einen steigenden Grundwasserspiegel entstanden sind.“ Zitiert wird in der BZ Thomas Weber vom Umweltschutzamt, der zu Dietenbach sagt: In diesem Bereich befinde sich das Grundwasser relativ dicht unter der Oberfläche. „Um dort Keller bauen zu können, muss das Gelände im Durchschnitt um einen Meter aufgeschüttet werden“, erklärte Thomas Weber.

Generell sei der Abstand zum Grundwasser im Westen mit ein bis zwei Metern am geringsten. Die Stadt hat nun den MWW-Plan (mittlerer Hochwasserstand Grundwasser) aktualisiert. Dabei wurden auch die Daten für die Fläche des geplanten Stadtteils Dietenbach erstmalig erfasst.

Hochwasser auf dem Dietenbach-Gelände

Im Dietenbach steht das Wasser besonders hoch und steigt offenbar. Unser Experte, Dr. Dieter Kroll, der sich beruflich im Regierungspräsidium über einen langen Zeitraum mit derartigen städtebaulichen Problemen beschäftigte, hat deshalb einen Appell an die Stadträte der Stadt Freiburg verfasst, den neuen Stadtteil in diesem Gebiet anzulehnen. Gerne veröffentlichen wir hier seinen Weckruf an den Freiburger Gemeinderat:

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

der Grundwasserstand in Freiburg ändert sich, er steigt ständig an. Die Gewannnamen „Landwasser“ und „Dietenbach“ lassen sicherlich nicht auf Trockenrasen schließen. Weite Teile des für eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Gebietes der Dietenbachniederung liegen ausweislich der aktuellen Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg im Überschwemmungsgebiet eines hundert-jährigen sowie in Teilen eines zehnjährigen Hochwasserereignisses (HQ 100 bzw. HQ 10) und damit in einer formalen Bauverbotszone gem. WasserHaushaltsGesetz (WHG). Und was macht die Stadtverwaltung? Dietenbach bleibt als neuer Stadtteil die Wahl Nr. 1.

Wir haben heute und in Zukunft immer mehr heftige und ergiebige Platzregen zu erwarten und diese lassen sich nicht örtlich per Verwaltungsvorschrift zum „Hochwasserschutzdamm Horben“ delegieren. Sie werden vielmehr im gesamten Stadtgebiet niedergehen können. Aus diesem Grunde sind Retentionsflächen wie die Dietenbachniederung als Wasseraufnahmegebiete lebenswichtig und als Sicherung anderer Stadtbereiche vor Überschwemmungen erforderlich.

In dem Gewann Dietenbach haben wir einen sehr hohen Grundwasserstand, nämlich ein bis zwei Meter unter der Geländeoberfläche – so jedenfalls das Umweltschutzamt (UWA) der Stadt Freiburg. Und weiter: Um dort Keller bauen zu können müsse man das Gelände durchschnittlich um einen Meter aufschütten. Vermutlich aber mehr, wenn man nicht ins (ständig) fließende Grundwasser bauen will und damit zu einem Rückstau des Grundwasserflusses beiträgt. Ein solcher Rückstau führt wiederum zu einer Erhöhung des Grundwasserstandes, was alles im allem eine sehr heikle Situation darstellt.

Hinzu kommt, dass der „Zubringer Mitte“ – morgen Autobahn – schon jetzt die Randbebauung des Rieselfeldes beschallt. Umso mehr würde dies eine Bebauung „Dietenbach“ betreffen.

Und noch etwas muss man wissen: Einen Stadtteil errichtet man nicht auf Zeit sondern für Generationen, denen gegenüber man Verantwortung tragen sollte. Unter diesem Gesichtspunkt muss der Stadtteil Dietenbach abgelehnt werden.

Dies schreibt mit herzlichen Grüßen

Dr.-Ing. Dieter Kroll

Siehe auch https://freiburg-lebenswert.de/quo-vadis-freiburg

Siehe in der BZ: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/umweltschutzamt-legt-neuen-plan-fuer-schwankenden-grundwasserstand-vor–151913050.html

Luftbild des Dietenbach-Gelände (Foto: W.-D. Winkler). Hier sollen die letzten landwirtschaftlichen Flächen Freiburgs überbaut werden.

Protest der Eigentümer und Landwirte gegen die Vernichtung der landwirtschaftlichen Flächen im Dietenbach (Foto: W. Deppert)




Anfrage zu Baumaßnahmen im Hügelheimer Weg

Folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) hat die Fraktionsgemeinschaft FL/FF zum Thema  Baumaßnahmen bzw. Lärm- und Staubbelastung im Hügelheimer Weg an den OB bzw. die Stadtverwaltung gestellt:

Laut BZ leben die Mieterinnen und Mieter von 40 Stadtbau-Wohnungen am Hügelheimer Weg seit August 2016 im Ausnahmezustand. Lärm und Staub prägen seit eindreiviertel Jahren den Alltag der Baustellennachbarn. Neben ihnen werden das Hochhaus Binzengrün 34 saniert und 80 neue Wohnungen mit den Hausnummern 36 bis 50 gebaut. Die Mieter wurden aber im Vorfeld nicht darüber informiert, was auf sie zukommen wird. Erst durch Rückfragen bei der Stadtbau haben sie erfahren, was geplant ist.

Dazu hat die Fraktion einige Fragen gestellt.

Warum wurden die Mieterinnen und Mieter im Vorfeld nicht über die möglichen Ein-schränkungen informiert?  Warum wird nichts unternommen, um die Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub zu reduzieren?

Aufgrund der hier vorliegenden Situation haben Mieter das Recht, eine Mietminderung geltend zu machen. Laut Mietminderungstabelle kann bei erheblicher Lärmbeeinträchtigung durch Nachbarn eine Mietreduktion bis zu 20%, in der Nachtzeit bis zu 40% geltend gemacht werden. Durch verschiedene Gerichtsurteile zur vorliegenden Problematik wurden Mietminderungen zwischen 20 und 35 % festgelegt [Beispiel: Landgericht Berlin: Bauimmissionen vom Nachbargrundstück (Lärm, Staub und Er-schütterungen nicht nur wochentags, sondern zeitweise auch am Wochenende), Ur-teil vom 16.06.2016, Az. 67 S 76/16, festgesetzte Mietminderung: 20%]. Wie kann dann die Stadtbau eine Mietminderung ablehnen und wie sieht der angekündigte Ausgleich für die Mieterinnen und Mieter nach Abschluss der Bauarbeiten aus?

Unter den hier vorliegenden Umständen stellt sich auch die Frage, warum die Stadt-bau nicht etwas Fingerspitzengefühl gezeigt hat und die Mieterhöhung vom Juni 2017 nicht ausgesetzt hat?

Siehe dazu die ganze Anfrage: FL/FF-Anfrage zum Hügelheimer Weg.

Auf diese Anfrage  hin hat sich der OB eingeschaltet und daraufhin wurde eine Presseerklärung abgegeben. Siehe: PM der Stadt zu Baumaßnahmen FSB Huegelheimer Weg vom 26.04.2018.

Siehe dazu auch in der BZ: http://www.badische-zeitung.de/freiburg-suedwest/mieter-erwecken-aufmerksamkeit–151997651.html




Anfrage zur Konzession der Gaststätte „Höfle“

Folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) hat die Fraktionsgemeinschaft FL/FF zum Thema  Konzession Gaststätte „Höfle“ an die Stadtverwaltung bzw. an den Oberbürgermeister gestellt:

Gestern erreichte uns ein Brief der Gartenfreunde Freiburg Nord e. V. In diesem wird mitge-teilt, dass dem Wirte-Paar, Familie Hagenfeld, die Konzession für die Gaststätte „Höfle“ zum 30.4.2018 entzogen werden soll. Laut dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn Hans Siegel, wurde aufgrund von Angaben der Steuerbehörde ohne Nachprüfung durch das Amt für öffentliche Ordnung dieser Konzessi-onsentzug erteilt. Die Steuerschuld sei aufgrund von Baumaßnahmen der Stadt Freiburg (neue Stadtbahnlinie) entstanden. Die Begründung, dass eine Unzuverlässigkeit der Betreiber vorläge, sei falsch.

Die Konsequenz aus dem Konzessionsentzug wäre, dass die Existenzgrundlage der Betreiber zerstört wird, da die in den Sommermonaten eingeplanten Einnahmen wegfallen und somit die Steuerschuld nicht beglichen werden kann. Über 30 fest ver-einbarte Reservierungen wären hinfällig und die Gartenfreunde müssten auf die notwendi-gen Pachteinnahmen verzichten, auf die sie angewiesen sind, um den Vereinsetat zu decken.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

Wurden die Betreiber im Vorfeld darüber informiert, dass ein Konzessionsentzug droht? Wenn ja, wann ist dies erfolgt?  Rechtfertigt die Höhe der Steuerschuld wirklich einen Konzessionsentzug?

Ist eine solche Maßnahme aufgrund ihres existenzgefährdenden Charakters über-haupt mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit vereinbar? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, zumal dadurch mittelbar der Verein der Gartenfreunde erheblich betroffen wäre, der an dem Mangel keine Schuld trägt?

Wurde Kontakt zu den Betreibern aufgenommen, um das Problem der Tilgung der Steuerschuld zu klären? Wenn ja, was war das Ergebnis?  Wenn nein, warum nicht?

Wir bitten mit Nachdruck darum, dass den Betreibern ein Aufschub bezüglich des Konzessionsentzugs gewährt wird, damit diese zeigen können, dass sie in der Lage sind, ihre Steuerschuld zu begleichen. Es sollte Kontakt zu den Betreibern aufgenommen und die Einzelheiten besprochen werden. Ist die Verwaltung dazu bereit?

Siehe hierzu die gesamte Anfrage: Anfrage Konzession Höfle.




Befangenheit durch SC-Freikarten

„Die Fraktion Freiburg Lebenswert begrüßt den Vorstoß der Freien Wähler. Seit 2014 lehnt sie die ihr zustehenden SC-Tickets ab. Stadtrat Wolf-Dieter Winkler sagt, man könne bei solch einem hohen Gegenwert nicht mehr unabhängig sein.“ So schließt am 25.04. 2018 der Bericht der Badischen Zeitung (BZ) über den Vorstoß der Freien Wähler, die kostenlose Vergabe von SC-Dauerkarten an Gemeinderäte abzuschaffen oder neu zu regeln.

„Die Hauptkritik ist, dass Stadträtinnen und Stadträte bei einem solchen Geschenk (großteils VIP-Tickets mit einem Wert zwischen 160 und 177 Euro pro Spiel) befangen sein könnten; sie entscheiden schließlich auch über Dinge, die den SC betreffen, beispielsweise über den Bau eines neuen Stadions“, so schreibt die BZ weiter.

Tatsächlich war es nach dem Einzug der Stadträte in den Gemeinderat nach der Wahl 2014 eine der ersten Entscheidungen der Faktion FL/FF, auf diese Freikarten zu verzichten. Aus eben diesem Grund: Man kann nicht mehr unbefangen über Angelegenheiten des SC entscheiden, wenn man Geschenke in dieser Größenordnung entgegen nimmt, bei jedem Heimspiel im Stadion sitzt und dem Verein zujubelt, über dessen Angelegenheiten man dann im Gemeinderat Entscheidungen fällt.

Dieser Zusammenhang ist eigentlich offensichtlich und müsste jedem klar sein. Dass Grüne und CDU-Stadträte da einmal mehr einhellig anderer Meinung sind, spricht für sich. Freimütig bekennt z.B. Timothy Simms von den Grünen in der BZ,  dass er „die SC-Dauerkarte gerne nutzt, dann auf der Haupttribüne in der ersten Reihe sitzt“ und meint, „eine Beeinflussung finde nicht statt“. Und Berthold Bock von der CDU sieht „keine Notwendigkeit für das Thema.“

Siehe: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/freie-waehler-kritisieren-vergabe-von-sc-freikarten-an-stadtraete–151913031.html

Das Dreisam-Stadion des SC (Luftbild von W.-D. Winkler)

Grund für die Ablehnung der Freikarten für FL/FF-Stadträte damals war „die Sorge einer Verquickung von politischen Interessen mit denen eines Profiklubs und damit eines Wirtschaftsunternehmens. Auch wenn dies rechtlich nicht zu beanstanden sein mag, sollten Stadträte sich nicht dem Verdacht eines solchen Interessenkonflikts aussetzen“, so die Begründung in der Presserklärung vom 29.07.2014 (siehe die Pressemitteilung von FL).

Dafür haben sie damals wie heute viel Lob und Anerkennung erhalten.  Siehe: https://freiburg-lebenswert.de/sc-freikarten-grosses-lob-fuer-fl/




Bäume auf die Dächer – Wälder in die Stadt!

Jeder Wald, jeder neu gepflanzte Baum ist ein wichtiger Beitrag zu einem besseren Leben auf unserem Planeten. Engagiert und mitreißend wirbt der bekannte Autor und Naturphotograph Conrad Amber dafür, sich für eine nachhaltige Zukunft einzusetzen. Am Beispiel von 30 ganz konkreten Ideen zeigt er, wie einfach es oft ist, im eigenen Umfeld etwas zu verändern. Denn mehr Grün ist fast überall vorstellbar und realisierbar: in der Stadt, auf dem Hausdach und an Straßen.

Begrünung an Gebäuden: hier in Wien (Foto: Conrad Amber)

Conrad Amber, der Autor von „Baumwelten“, hat zu dem Thema ein neues, optimistisches und inspirierendes Lesebuch für alle geschrieben, die anpacken und aktiv werden möchten, um sich für den Erhalt von Grünflächen und Bäumen in der Stadt einzusetzen. Es trägt den etwas provozierenden und wachrüttelnden Titel „Bäume auf die Dächer – Wälder in die Stadt!“

Conrad Amber wird dazu auf Einladung der Fraktionsgemeinschaft FL/FF am 16. Mai 2018 um 19 Uhr im Hörsaal 3044 im KG III der Universität einen Vortrag dazu halten, zu dem wir Sie schon jetzt herzlich einladen möchten.

Mehr Grün im Leben! Kreative Ideen und Visionen für ein Leben mit mehr Bäumen sind keine Utopie. Jeder, dem eine nachhaltige Zukunft wichtig ist, kann etwas dafür tun – der undogmatische Querdenker Conrad Amber zeigt an konkreten Beispielen auf, wie das geht. Ein engagiertes Plädoyer für mehr Grün beim Städtebau mit mutigen, aber möglichen Ideen, die uns endlich mehr Atemluft bescheren.

Der Wert eines Baumes (Foto und Text: Conrad Amber)

Siehe mehr Informationen bei: http://www.conradamber.at/
Siehe auch: https://freiburg-lebenswert.de/tag/naturschutz/
Und: https://freiburg-lebenswert.de/tag/gruenflaechen/

Alle Fotos, Copyright: Conrad Amber

 




Wahldebakel für Salomon

Man muss sich mal die Kommentare anschauen, die vor der Wahl abgegeben wurden, um zu begreifen, was am Wahlsonntag in Freiburg geschehen ist. Da war davon die Reden, dass es der Routinier Salomon sicher schaffen würde, da lässt sich sogar dessen ehemaliger Gegenkandidat Rausch in BadenTV-Süd dazu hinreißen zu behaupten, dass „ganz sicher“ sei, dass Salomon wahrscheinlich im ersten Wahlgang „wiedergewählt wird“. Auch der Amtsinhaber selbst ging wohl immer davon aus, es problemlos zu schaffen.

Solch mangelnder Respekt vor dem Willen und der Freiheit der Wähler kann sich rächen: Nun ist die Sensation perfekt. Martin Horn (34,7%), der auch von Freiburg Lebenswert (FL) unterstützt wurde, liegt vor Dieter Salomon (31,3%) und auch die Kandidatin der Linken, Monika Stein (26,2%), kommt nahe an ihn heran. Unter den „weiteren Kandidaten“ kann Anton Behringer mit 3,7% am besten abschneiden und zumindest einen kleinen Achtungserfolg verbuchen.

Wahlergebnis der OB-Wahl im 1. Wahlgang am 22.04.2018

Nun wird es am 6. Mai einen zweiten Wahlgang geben. Allein das ist schon ein großer Erfolg und ein „Denkzettel für Salomon“, wie die BZ das Wahlergebnis kommentiert hat. Das heißt der Wahlkampf geht erst mal weiter und es gilt nach wie vor: Gehen Sie bitte auch am 6. Mai wählen – und wählen Sie den Wechsel in Freiburg!




Gehen Sie wählen – wählen Sie den Wechsel!

In der Pressemitteilung vom 30. März hatte Freiburg Lebenswert (FL) nach einer Mitgliederversammlung festgestellt, „dass ein demokratischer Wechsel an der Spitze der Freiburger Kommunalverwaltung dringend erforderlich sei. Weitere acht Jahre Salomon wolle man nicht hinnehmen. Mehrheitlich waren die FL-Mitglieder der Überzeugung, dass dies am ehesten mit dem Kandidaten Martin Horn erreicht werden könne.“

Insofern ruft der Verein FL dazu auf, morgen wählen zu gehen, um diesen Wechsel zu ermöglichen. Trotz schönem Wetter sollte jeder am Sonntag, den 22. 04. 2018 zwischen 8.00 und 18.00 Uhr Zeit finden im Wahlraum seines Wahlbezirks vorbei zu schauen. Wichtig ist es, ggf. einen 2. Wahlgang am 06. 05. 2018 zu ermöglichen. Denn: Wenn kein Gegenkandidat im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, genügt im 2. Wahlgang die einfache Mehrheit.

Gehen Sie deshalb bitte morgen und ggf. am 6. Mai wählen – und wählen Sie den Wechsel indem Sie Martin Horn (wegen seiner großen Chancen, gegen den Amtsinhaber zu gewinnen) oder – wenn Sie das nicht möchten – Anton Behringer (wegen seiner inhaltlichen Nähe zu FL) Ihre Stimme!

OB-Kandidat Martin Horn (Foto: Fionn Große)




FL-Einsatz für den Denkmalschutz lohnt sich

Die Wählervereinigung Freiburg Lebenswert und deren AG Stadtbild & Bauen setzen sich schon seit Jahren für eine Stärkung des Denkmalschutzes ein und bemühen sich derzeit, dies auch im Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Landes Baden-Württemberg zu verankern. Aus diesem Grund hatte die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, in der es um die Veröffentlichung der Liste der in Freiburg eingetragenen Denkmäler ging. Darauf hat die Stadtverwaltung nun geantwortet.

Die Antwort zeigt, dass sich der stetige Einsatz von FL und anderen Organisationen für den Denkmalschutz lohnt und am Ende auszahlt. Wir veröffentlichen die Antworten auf die gestellten Fragen deshalb hier gerne, in denen das Baudezernat zum Ausdruck bringt, einer „Veröffentlichung der Inventarisierungslisten“ positiv gegenüber zu stehen (siehe letzter Absatz).

Frage 1: Existiert in Freiburg eine Liste denkmalgeschützter Gebäude?

Eine Liste denkmalgeschützter Gebäude existiert in Freiburg seit 1982/1983, welche kontinuierlich fortgeschrieben wird.

Frage 2: Wenn ja, ist diese frei zugänglich und ggf. wo?

Die Liste ist nicht öffentlich.

Frage 3: Wenn nein, beabsichtigt die Verwaltung eine solche Liste zu erstellen und ggf. zu veröffentlichen?

Die Inventarisierung denkmalgeschützter Objekte liegt in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege. Die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Freiburg wirkt bei einer Inventarisierung erforderlichenfalls mit. Grundsätzlich würde die Stadt die Veröffentlichung der vollständigen Inventarisierungsliste begrüßen. Nach derzeitiger Rechtslage ist dies jedoch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte nur eingeschränkt bzw. mit ggf. erheblichem Verwaltungsaufwand möglich (s.u.).

Frage 4: Ist der Verwaltung bekannt, dass kein Verbot existiert, eine solche Liste zu veröffentlichen?

Eine konkrete bzw. spezielle Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung der Denkmalliste existiert im baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz derzeit – im Gegensatz zu Denkmalschutzgesetzen anderer Bundesländer – nicht. Weder das Denkmalschutzgesetz noch die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften beinhalten eine gesetzliche Regelung.

Da die Denkmalliste aufgrund der Nennung von Adresse und Lage der Denkmale nach datenschutzrechtlicher Definition personenbezogene Daten enthält (vgl. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO) wäre eine Veröffentlichung von Denkmalen, die einer natürlichen Person zuzuordnen sind, aus datenschutzrechtlicher Sicht nur möglich, wenn eine Rechtsgrundlage dies vorsieht oder die betroffenen Personen (Eigentümer, Pächter etc.) einwilligen. Denkmale von juristischen Personen können aus datenschutzrechtlicher Sicht veröffentlicht werden.

Derzeit sind in Freiburg ~ 4.250 denkmalgeschützte Objekte inventarisiert. Allein die Ermittlung der an Kulturdenkmälern Eigentum haltenden Personen würde daher einen erheblichen Arbeitsaufwand auslösen. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass private Eigentümer von Kulturdenkmälern weniger gewillt sind, ihre Daten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das Baudezernat steht einer Änderung der denkmalrechtlichen Bestimmungen im Sinn der Schaffung einer Rechtgrundlage für eine Veröffentlichung der Inventarisierungslisten positiv gegenüber. Eine Abfrage der Einzeleigentümer durch die Bauverwaltung ist derzeit allerdings nicht zu leisten und wie oben dargelegt auch nicht zielführend.

Siehe die Original-Antwort:
Antwort Liste denkmalgeschützter Gebäude

Das denkmalgeschützte „Dreikönigshaus“ will die Stadtverwaltung nach wie vor abreißen, um eines Tages vielleicht dem Stadttunnel Platz zu machen (Foto: M. Managò).

Das Haus in der Wintererstraße 28 stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch mit fadenscheinigen Beründungen abgerissen!




FL setzt sich für Erhaltungssatzungen ein

Freiburg Lebenswert (FL) setzt sich für die Erstellung von Erhaltungs-, Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzungen an geeigneten Stellen im Stadtgebiet Freiburg ein. Dies macht FL nun auch in seinem Programm deutlich. Der Erhalt des Stadtbildes war schon immer ein zentraler Bestandteil der Forderungen der parteiunabhängigen Wählervereinigung.

Sowohl ganze Straßenzüge als auch ganze Quartiere mit stadtbildprägender Bausubstanz kommen für Erhaltungssatzungen in Frage (z.B. in den Stadtteilen Wiehre, Neuburg, Herdern, Oberau, Stühlinger, Günterstal), sowie natürlich Gebiete in der Innenstadt. Diese Satzungen sollen dazu beitragen, die Identität einer Stadt für ihre Bürger zu bewahren. Wie Untersuchungen zeigen, sind die Satzungen wesentliche Elemente, die Stadtgestaltung zu schützen und bauliche Qualität zu erhalten. Freiburg hat auf diesem Gebiet einen erheblichen Nachholbedarf.

Denkmalschutz vor unbeständiger Tristesse (Foto: M. Managò)

Modell für die Aufstellung solcher Satzungen ist die mit Freiburg vergleichbare Universitäts-Stadt Heidelberg, die über eine ganze Reihe solcher Satzungen verfügt. Sie sind auch aus Bürgerinitiativen heraus entstanden, wie dem Verein „Bürger für Heidelberg“ (der u.a. Vorbild für die Gründung von Freiburg Lebenswert war).

Siehe dazu: https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/Erhaltungssatzung.html

bzw.: http://buerger-fuer-heidelberg.de/

Die Stadtverwaltung verweist in diesem Zusammenhang immer wieder auf Personal- und Kapazitätsengpässe. Dies ist verständlich, aber auch eine Frage der Prioritäten. Außerdem ist die Erstellung solcher Gestaltungssatzungen relativ einfach, zumal man auf Vorlagen aus Heidelberg zurückgreifen kann (und: Herr Jerusalem, derzeit Leiter des Stadtplanungsamts in Freiburg, hat diese nach eigener Aussage während seiner Heidelberger Zeit selbst erstellt!).

Unter Denkmalschutz: Die Gartenstadt in Freiburg Haslach.

Zum besseren Verständnis der unterschiedlichen Instrumente und rechtlichen Grundlagen wurde unter der Rubrik „Programm“ auf dieser Homepage auch ein Beitrag unseres Experten und Vorstandsmitglieds Dr. Dieter Kroll veröffentlicht

Siehe: https://freiburg-lebenswert.de/unser-programm/erhaltungs-satzungen-etc/

Proteste gegen den Abriss der denkmalwürdigen Gebäude des ehem. „Gasthaus zu Amerika“.