FL-Einsatz für den Denkmalschutz lohnt sich

Die Wählervereinigung Freiburg Lebenswert und deren AG Stadtbild & Bauen setzen sich schon seit Jahren für eine Stärkung des Denkmalschutzes ein und bemühen sich derzeit, dies auch im Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Landes Baden-Württemberg zu verankern. Aus diesem Grund hatte die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, in der es um die Veröffentlichung der Liste der in Freiburg eingetragenen Denkmäler ging. Darauf hat die Stadtverwaltung nun geantwortet.

Die Antwort zeigt, dass sich der stetige Einsatz von FL und anderen Organisationen für den Denkmalschutz lohnt und am Ende auszahlt. Wir veröffentlichen die Antworten auf die gestellten Fragen deshalb hier gerne, in denen das Baudezernat zum Ausdruck bringt, einer „Veröffentlichung der Inventarisierungslisten“ positiv gegenüber zu stehen (siehe letzter Absatz).

Frage 1: Existiert in Freiburg eine Liste denkmalgeschützter Gebäude?

Eine Liste denkmalgeschützter Gebäude existiert in Freiburg seit 1982/1983, welche kontinuierlich fortgeschrieben wird.

Frage 2: Wenn ja, ist diese frei zugänglich und ggf. wo?

Die Liste ist nicht öffentlich.

Frage 3: Wenn nein, beabsichtigt die Verwaltung eine solche Liste zu erstellen und ggf. zu veröffentlichen?

Die Inventarisierung denkmalgeschützter Objekte liegt in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege. Die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Freiburg wirkt bei einer Inventarisierung erforderlichenfalls mit. Grundsätzlich würde die Stadt die Veröffentlichung der vollständigen Inventarisierungsliste begrüßen. Nach derzeitiger Rechtslage ist dies jedoch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte nur eingeschränkt bzw. mit ggf. erheblichem Verwaltungsaufwand möglich (s.u.).

Frage 4: Ist der Verwaltung bekannt, dass kein Verbot existiert, eine solche Liste zu veröffentlichen?

Eine konkrete bzw. spezielle Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung der Denkmalliste existiert im baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz derzeit – im Gegensatz zu Denkmalschutzgesetzen anderer Bundesländer – nicht. Weder das Denkmalschutzgesetz noch die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften beinhalten eine gesetzliche Regelung.

Da die Denkmalliste aufgrund der Nennung von Adresse und Lage der Denkmale nach datenschutzrechtlicher Definition personenbezogene Daten enthält (vgl. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO) wäre eine Veröffentlichung von Denkmalen, die einer natürlichen Person zuzuordnen sind, aus datenschutzrechtlicher Sicht nur möglich, wenn eine Rechtsgrundlage dies vorsieht oder die betroffenen Personen (Eigentümer, Pächter etc.) einwilligen. Denkmale von juristischen Personen können aus datenschutzrechtlicher Sicht veröffentlicht werden.

Derzeit sind in Freiburg ~ 4.250 denkmalgeschützte Objekte inventarisiert. Allein die Ermittlung der an Kulturdenkmälern Eigentum haltenden Personen würde daher einen erheblichen Arbeitsaufwand auslösen. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass private Eigentümer von Kulturdenkmälern weniger gewillt sind, ihre Daten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das Baudezernat steht einer Änderung der denkmalrechtlichen Bestimmungen im Sinn der Schaffung einer Rechtgrundlage für eine Veröffentlichung der Inventarisierungslisten positiv gegenüber. Eine Abfrage der Einzeleigentümer durch die Bauverwaltung ist derzeit allerdings nicht zu leisten und wie oben dargelegt auch nicht zielführend.

Siehe die Original-Antwort:
Antwort Liste denkmalgeschützter Gebäude

Das denkmalgeschützte „Dreikönigshaus“ will die Stadtverwaltung nach wie vor abreißen, um eines Tages vielleicht dem Stadttunnel Platz zu machen (Foto: M. Managò).
Das Haus in der Wintererstraße 28 stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch mit fadenscheinigen Beründungen abgerissen!