Folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) hat die Fraktionsgemeinschaft FL/FF zum Thema Konzession Gaststätte „Höfle“ an die Stadtverwaltung bzw. an den Oberbürgermeister gestellt:
Gestern erreichte uns ein Brief der Gartenfreunde Freiburg Nord e. V. In diesem wird mitge-teilt, dass dem Wirte-Paar, Familie Hagenfeld, die Konzession für die Gaststätte „Höfle“ zum 30.4.2018 entzogen werden soll. Laut dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn Hans Siegel, wurde aufgrund von Angaben der Steuerbehörde ohne Nachprüfung durch das Amt für öffentliche Ordnung dieser Konzessi-onsentzug erteilt. Die Steuerschuld sei aufgrund von Baumaßnahmen der Stadt Freiburg (neue Stadtbahnlinie) entstanden. Die Begründung, dass eine Unzuverlässigkeit der Betreiber vorläge, sei falsch.
Die Konsequenz aus dem Konzessionsentzug wäre, dass die Existenzgrundlage der Betreiber zerstört wird, da die in den Sommermonaten eingeplanten Einnahmen wegfallen und somit die Steuerschuld nicht beglichen werden kann. Über 30 fest ver-einbarte Reservierungen wären hinfällig und die Gartenfreunde müssten auf die notwendi-gen Pachteinnahmen verzichten, auf die sie angewiesen sind, um den Vereinsetat zu decken.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
Wurden die Betreiber im Vorfeld darüber informiert, dass ein Konzessionsentzug droht? Wenn ja, wann ist dies erfolgt? Rechtfertigt die Höhe der Steuerschuld wirklich einen Konzessionsentzug?
Ist eine solche Maßnahme aufgrund ihres existenzgefährdenden Charakters über-haupt mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit vereinbar? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, zumal dadurch mittelbar der Verein der Gartenfreunde erheblich betroffen wäre, der an dem Mangel keine Schuld trägt?
Wurde Kontakt zu den Betreibern aufgenommen, um das Problem der Tilgung der Steuerschuld zu klären? Wenn ja, was war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wir bitten mit Nachdruck darum, dass den Betreibern ein Aufschub bezüglich des Konzessionsentzugs gewährt wird, damit diese zeigen können, dass sie in der Lage sind, ihre Steuerschuld zu begleichen. Es sollte Kontakt zu den Betreibern aufgenommen und die Einzelheiten besprochen werden. Ist die Verwaltung dazu bereit?
Siehe hierzu die gesamte Anfrage: Anfrage Konzession Höfle.