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Klimaneutralität nicht ohne Schutz des Überschwemmungsgebiets Dietenbach

Schreckliche Nachrichten erreichten uns aus  Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Tief Bernd brachte Starkregenfälle mit verheerenden Folgen: Mehr als 150 Tote, verwüstete Dörfer, Menschen, die ihr gesamtes  Hab und Gut verloren haben. Seit dieser verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 ist jedoch bei der öffentlichen Debatte zum Thema Klimawandel, Klimaschutz und Erderwärmung ein deutlicher Wandel spürbar. Das ist kaum verwunderlich, denn der Klimawandel  lässt sich im Zusammenhang mit solchen Naturkatastrophen schlichtweg nicht ignorieren. In weiten Teilen der Politik sucht man zwar noch nach Schuldigen und man will  die Effizienz des Katastrophenschutzes verbessern, was zwar für sich genommen kein Fehler ist, aber in der heutigen globalen Klimalage  die Katastrophe selbst nicht verhindert hätte. Allerdings  mehren sich die Stimmen, die ein grundsätzliches Umdenken in unserer noch immer vom Wachstumsmythos geprägten Gesellschaft und Wirtschaft verlangen. Und kaum ein Experte, welcher derzeit nicht auf die zügellose Flächenversiegelung hinweist.

Zügellose Flächenversiegelung muss der Vergangenheit angehören (Foto: K. U. Müller).

So hat auch der Chefredakteur der Badischen Zeitung in einem Leitartikel am 20.07.2021 daran erinnert, dass mit dem Klimawandel das Risiko solcher Katastrophen wächst und er nennt „keine Bauten mehr in gefährdeten Zonen, weniger versiegelte Flächen“ als „zwei von vielen Streitfragen“ (ebenda).

Freiburg Lebenswert begrüßt diesen Wandel, weil echter und wirksamer Naturschutz schon immer ein zentrales  Ziel im politischen Programm war und FL als einzige Gruppierung im Gemeinderat das Bestreben vieler Freiburger Bürger unterstützt hat, das  Überschwemmungsgebiet Dietenbach von Bauten freizuhalten. FL stützt sich bei dieser Haltung auf die Expertise von prominenten Fachleuten wie dem Freiburger Hochwasserschutz-Experten Rolf Baiker (siehe BZ-Berichte, u. a. am 19.02.2019). Baiker fasst die Quintessenz seiner  wissenschaftlichen  Recherchen in die Formel: „Die Aue gehört dem Fluss“.

Freiburg Lebenswert richtet den dringenden Appell an alle Freiburger und insbesondere an die Entscheidungsträger der Freiburger Kommunalpolitik, das Dietenbach-Projekt vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse erneut kritisch zu beleuchten und zugunsten der Sicherheit der Bevölkerung und ihrer Enkelgenerationen  zu begraben.

Hochwasser nach starkem Regen im Überschwemmungsgebiet Dietenbach, der einzigen Flussaue als Wasserabfluss-Schneise mit dem gesamten Einzugsgebiet Schauinsland.

Siehe auch: https://freiburg-lebenswert.de/ueberschwemmungsgebiet-dietenbachgelaende/




Überschwemmungsgebiet Dietenbachgelände

In Freiburg schlagen die Wellen derzeit hoch: neuer Stadtteil ja oder nein? Die Stadtverwaltung und leider auch große Teile des Gemeinderates wollen einen neuen Stadtteil: Im Überschwemmungsgebiet Dietenbach (Gewannname!) zwischen (zukünftig geplanter) Autobahn und Westrandstraße. Weite Teile des für eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Gebietes der Dietenbachniederung liegen ausweislich der aktuellen Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg im Überschwemmungsgebiet eines hundertjährigen sowie in Teilen eines zehnjährigen Hochwasserereignisses (HQ 100 bzw. HQ 10) und damit in einer formalen Bauverbotszone gem. WasserHaushaltsGesetz (WHG)..  §  78  (1)  Nr. 1 WHG untersagt die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten. § 78 (2) WHG zählt alle Tatbestände auf, die erfüllt sein müssen, um ausnahmsweise doch Baugebiete in Überschwemmungsgebieten zulassen zu können.“

Die blauen Flächen sind übrigens Überflutungsflächen!

Und was macht die Stadtverwaltung? Sie versuchte es über ein
wasserwirtschaftliches Fachgutachten. Die Verwaltung ließ mit Hilfe
eines externen Gutachters prüfen, ob in Form von Gewässerausbau- und
Hochwasserschutzmaßnahmen die Voraussetzungen für eine
Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot geschaffen werden können.

Die Stadt hat damit Erfahrungen: Siehe dazu den Stadtteil
Landwasser. Gebäude stehen im Grundwasser mit feuchten Kellern. Wer trägt dafür
die Verantwortung? Die planende
Stadt nicht! (So OB Salomon vor seiner Abwahl.) Der Stadtteil Hochdorf
entwickelt sich auch in die Richtung! Auch hier trägt der Bürger die Folgen
alleine! Und der Gemeinderat – oder der Teil des Gemeinderates, der diese
Bebauungspläne damals auf Anraten der Stadt beschlossen hat – trägt natürlich
auch keine Verantwortung.

Hochwasser nach starkem Regen 2016 im Überschwemmungsgebiet Dietenbach.

Dazu meint Dr. Dieter Kroll, Experte im Bauplanungsrechtrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Verwaltung: „Man kann, ohne besondere Fähigkeiten zu mobilisieren, davon ausgehen, dass der Standort Dietenbach nahezu den „Worst Case“ darstellt, auch was die künftige Erschließung angeht ( für Aufschüttungen in Überschwemmungsgebieten gilt das grundsätzliche Bauverbot nach § 78 Abs. 3 WHG; für Ausnahmen sind die strengen Voraussetzungen des § 78 Abs. 4 WHG zu beachten) . Die Entwicklung eines neuen Stadtteiles, namentlich auf dem Gebiet des Dietenbachgeländes, stellt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar und ist als Wohnbaufläche im Überschwemmungsgebiet mit formaler Bauverbotszone und sehr aufwendigen und außerordentlich kostspieligen Erschließungsmaßnahmen  aus städtebaulichen Gründen völlig ungeeignet.“

Viele weiter Argumente dafür, am 24. Februar auf die Frage „soll das Dietenbachgebiet unbebaut bleiben“ mit „JA“ zu stimmen, finden sie hier:

http://freiburg-lebenswert.de/dietenbach

https://rettet-dietenbach.de/?page_id=2340




Landschaftzerstörendes Rückhaltebecken im Bohrertal

Folgende Rede hat Stadtrat und Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) im Gemeinderat am 11.12.2018 zu Thema
Hochwasserschutz Bohrertal (hier: Projektgenehmigung und Einleitung eines Enteignungsverfahrens, TOP 20, Drucksache G-18/261) für die Fraktionsgemeinschaft FL/FF gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

es wird Sie nicht überraschen, dass wir eine völlig andere Sicht auf die Dinge haben, als die, die hier von allen anderen Vorrednern beschrieben wurde. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Begründungen seitens des Baudezernats versucht wird, den Bau des Hochwasserdamms im Bohrertal vom Bau eines Stadtteils Dietenbach zu entkoppeln. Und das, obwohl in früheren Vorlagen klar festgestellt wird, dass einem Beginn der Gewässerausbauarbeiten am Dietenbach erst nach Inbetriebnahme der Hochwasserrückhaltebecken Bohrertal und Breitmatte zugestimmt werden kann. Jetzt auf einmal sollen Dietenbach und Rückhaltebecken keinesfalls etwas miteinander zu tun haben? Meine Damen und Herren, selbstverständlich wird der Hochwasserdamm im Bohrertal ausschließlich für Dietenbach benötigt! Dass die Wiehre und angrenzende Stadtteile dann auch noch vor Hochwasser geschützt wären, ist allenfalls ein willkommener Kollateralnutzen. Bisher hat die dortige Überschwemmungsgefahr das Baudezernat über lange Zeit offensichtlich nur unwesentlich beeindruckt. Ganz im Gegenteil wurden noch vor wenigen Jahrzehnten Baugenehmigungen unmittelbar am Hölderlebach erteilt – wie beispielsweise am Roßhaldeweg.

Meine Damen und Herren, das Dietenbachgelände liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ 100) nach § 65 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG). Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Überschwemmungsgebiete Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Überschwemmungsgebiete im Sinne dieses Paragrafen sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. In einem Überschwemmungsgebiet besteht grundsätzlich ein Bauverbot nach § 78 WHG. In § 77 WHG wird sogar noch ein Schritt weitergegangen, indem gefordert wird, dass frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, so weit wie möglich wiederherzustellen sind. In Green-City geht man paradoxerweise den umgekehrten Weg! Man will einen neuen Stadtteil in einem Überschwemmungsgebiet bauen! Der Bau des neuen Stadtteils auf einer HQ100-Überschwemmungsfläche in der Dietenbachniederung ist nach § 78 WHG aber nur möglich, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird. Durch den beantragten Bau des Hochwasserrückhaltebeckens im Bohrertal auf Gemarkung Horben soll diese Kompensation realisiert werden.

Das Becken im Bohrertal soll also nicht, wie von der Stadtverwaltung dargestellt, dem Hochwasserschutz von Günterstal, Wiehre oder Haslach dienen, sondern soll einzig und allein das Bauverbot im Überschwemmungsgebiet der Dietenbach-Niederung umgehen. Ohne die vorliegende Funktion dieser Hochwasserschutz-Bauwerke ist Dietenbach nicht genehmigungsfähig. Ohne den Planfeststellungsbeschluss für Horben kann Dietenbach nicht wie geplant bebaut werden, weil die Gewässer-Ausbaubreite des Dietenbachs auf das 2-3fache hochgesetzt werden müsste und sich dann dauerhaft die bebaubare Fläche um mehrere ha verringern würde.

Der Bau eines 280 m langen und über 13 m hohen Dammes im Bohrertal, aber auch der Ausbau der Breitmatte erfordern umfangreiche Erdbewegungen durch Bagger, Planierraupen und LKW, alle mit Dieselmotoren ausgerüstet. Eine gigantische Menge an Transportfahrten und Erdbewegungen sind für die bis zu 3 m hohe Aufschüttung des Dietenbachgeländes zu prognostizieren. Die Folgen des durch CO2 verursachten Klimawandels sollen also durch weiteres massenhaftes Ausstoßen von CO2 verringert werden? Wie verquer ist das denn? Und es ist moralisch schon seltsam, wenn seitens der Stadt so getan wird, als hätte man die Rückendeckung der Umweltverbände für ein solches Vorgehen. Da diese sich gegen Dietenbach positioniert haben, ist es ja wohl nur logisch, dass sie sich auch gegen die landschaftszerstörenden Rückhaltebecken aussprechen.

Meine Damen und Herren, das Regen-Einzugsgebiet des Hölderlebaches ist ja überschaubar. Es handelt sich um das recht kleine, nur ca. 18 km² große Gebiet der nordwestlichen Schauinslandhänge. Dieses Gebiet ist nahezu komplett unversiegelt und kann daher von vornherein schon mal große Wassermassen fassen und zurückhalten. Und es ist ja keineswegs so, dass für die Stadtteile am Hölderlebach nichts gegen trotzdem noch mögliches Hochwasser unternommen worden sei. Ganz im Gegenteil ist die Breitmatte vor einigen Jahren als großes Regenrückhaltebecken ausgebaut worden und kann damit ebenfalls enorme Wassermassen zurückhalten. Zum Schutz von Günterstal würde die Entschärfung der beiden Engstellen an der Hirsch-Brücke und beim Stadttor viel Gefahrenpotential vermindern. Würde man dann noch dem Vorschlag des ehemaligen Leiters des Amtes für Stadtentwässerung, Jürgen Bolder, folgen und die Wonnhalde-Kleingärten als potentielle Überflutungsfläche nutzen, dann wären in unseren Augen die Stadtteile Wiehre, Haslach usw. wirksam geschützt. Als Pächter eines dortigen Kleingartens habe ich persönlich jedenfalls nichts gegen eine solche Lösung einzuwenden.

Man muss auch mal die Rund-Um-Sorglos-Paket-Mentalität mancher Zeitgenossen in Frage stellen. Wer am Unterlauf der Mosel oder des Rheins wohnt, der weiß, dass sein Haus alle paar Jahre mehrere Meter hoch im Wasser steht und trifft entsprechende Vorsorge. Wer ein Haus am Hölderlebach baut oder kauft, der muss sich darüber im Klaren sein, dass sein Haus bei Hochwasser des Baches ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Auch ich habe diese leidvolle Erfahrung machen müssen. Bei einem Platzregen vor einigen Jahren stand die obere Stadtstraße in kurzer Zeit 60 cm unter Wasser. Und aufgrund der geschlossen Häuserfront auf der Westseite der Stadtstraße mit einem einzigen Durchlass bei unserem Haus schoss ein Großteil des Wassers der Stadtstraße in den Hof und von dort direkt in unseren Keller. In Kürze stand der ca. 100 m² große Lehmboden-Keller komplett unter Wasser. Warum schildere ich Ihnen das? Weil es bei mir eben nicht zu der Forderung nach einem Regenrückhaltebecken an den Herdermer Hängen führte, sondern zu Überlegungen, was ich baulich verändern muss, um ein solches Schadensereignis künftig auszuschalten oder zumindest zu minimieren.

Nein, meine Damen und Herren, Hochwasserschutz bei vorhandenen Häusern liegt in erster Linie in der Eigenverantwortung der Hauseigentümer. Der bisherige Ausbau der Breitmatte und weitere geplante kleinere Maßnahmen der Stadt unterstützen diesen Schutz. Dazu brauchen wir die Regenrückhaltebecken im Bohrertal und eine Vergrößerung der Breitmatte nicht. Und den Bau von Dietenbach lehnen wir aus ökologischen, landwirtschaftlichen und finanziellen Gründen ab. Dazu brauchen wir die Regenrückhaltebecken im Bohrertal und eine Vergrößerung der Breitmatte ebenfalls nicht. Wir von Freiburg Lebenswert / Für Freiburg lehnen daher diese Druckvorlage ab!




Absetzungsantrag bzgl. Rückhaltebecken im Bohrertal

Morgen, Dienstag dem 11.12.2018, steht das Thema „Hochwasserschutz Bohrertal, h i e r: Projektgenehmigung und Einleitung eines Enteignungsverfahrens (Vorlage: G-18/261) auf der Tagesordnung im Gemeinderat. Dazu hat die Fraktionsgemeinschft FL/FF folgenden „Absetzungsantrag“ gestellt:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir beantragen den Tagesordnungspunkt 20 „Hochwasserschutz Bohrertal, h i e r: Projektgenehmigung und Einleitung eines Enteignungsverfahrens [Vorlage: G-18/261]“ von der morgigen Gemeinderatssitzung, 11.12.18, abzusetzen. Begründung:

1. Das Enteignungsverfahren gegen den Eigentümer der Dammaufstandsfläche soll im Gemeinderat der Stadt Freiburg am 11.12.2018 beschlossen werden, bevor das Ende der Einwendungsfrist beim Landkreis am gleichen Tag verstrichen ist. Eine Begutachtung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen konnte somit bisher noch nicht vorgenommen bzw. Entscheidungen gefällt werden. Ein bindender Beschluss kann nicht gefasst werden, so lange eine Einspruchsfrist läuft.

2. Die Entscheidung zum Bauvorhaben HRB Bohrertal/Breitmatte wurde getroffen, um einem Bauverbot im Überschwemmungsgebiet der Dietenbach-Niederung entgegen zu wirken. Sollten sich die Bürger per Entscheid am 24.2.2018 gegen den neuen Stadtteil Dietenbach entscheiden, wäre der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens auf der Gemarkung Horben hinfällig. Es wurde seitens der Stadtspitze und Verwaltung kommuniziert, dass keine vorfestlegenden Entscheidungen bezüglich Dietenbach getroffen werden sollen.

Die Fraktion FL/FF im Freiburger Gemeinderat (Foto: Creative Commons)

Zum Bild oben: Die Visualisierung der Staumauer bezog sich auf die früher schon einmal geplante Staumauer auf der Wiese hinter Günterstal. Jetzt ist sie weiter oben, im Bohrertal geplant, würde dort – im Falle einer Realisierung – aber ähnlich monströs und naturzerstörend sein.  Der dort ansässige Landwirt Benedikt v. Droste wehrt sich zusammen mit vielen anderen gegen den unverhältnismäßigen Eingriff in die Natur sowiegegen die Zuerstörung  seiner Obstwiesen, die er für seine Existenz als Schnapsbrenner benötigt. Auch ihm droht nun die Enteignung.

Siehe zum damaligen Projekt: https://freiburg-lebenswert.de/ein-staudamm-von-15-m-hoehe-vor-guenterstal/

und:  https://freiburg-lebenswert.de/die-kleine-haselmaus-verhindert-monsterdamm/

Zur derzeit geplanten Staumauer im Bohrertal, siehe: https://www.facebook.com/Freiburg-gegen-18-Mio-Rueckhaltebecken-in-Horben




„Zu wenig Grünflächen und zu enge Bebauung“

In fast ganz Italien herrscht in den letzten Tagen Unwetteralarm: Sturm und Starkregen sorgen für Überflutungen, Erdrutsche und entwurzelte Bäume. Es kamen Menschen ums Leben, Schulen und Kindergärten blieben geschlossen, die Menschen wurden aufgefordert möglichst zu Hause bleiben. Die schweren Unwetter hatten bereits in Spanien für Verwüstungen gesorgt und haben  auch Kroatien erreicht.

In diesem Zusammenhang haben sich Umwelt- und Städtebau-Experten zu Wort gemeldet, die auf Fehler hinweisen. Der starke Regen, die Stürme und das Hochwasser seien eigentlich nicht ungewöhnlich für diese Jahreszeit, sagt z.B. Fausto Guzetti vom Nationalen Forschungsrat, einer öffentlichen Forschungseinrichtung in Italien. Das Problem sei, „dass in Italiens Städten und auch am Meer zu viel Fläche zubetoniert worden sei.“ Es gebe „zu wenig Grünflächen und zu enge Bebauung“.

Siehe: https://www.tagesschau.de/ausland/italien-unwetter-121.html

Auf ein häufigeres Auftreten solch extremer Wetterlagen werden wir uns aller Voraussicht nach wohl überall einstellen müssen – auch hier in Freiburg. Aber was macht die angebliche „Green City“? Der OB, die Verwaltung und eine große Mehrheit im Gemeinderat wollen, allen Warnungen zum Trotz, weiter nachverdichten, Flächen weiter versiegeln und auf einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet einen ganzen Stadtteil bauen. An vorderster Front wollen das die sogenannten „Grünen“ in Freiburg, die einstmals für Ökologie und den Schutz der Natur eingesetzt haben. Davon sind sie nun weit entfernt und propagieren die größten Eingriffe in die Natur seit Jahrzehnten.

Siehe dazu: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/druck-sache-dietenbach-sampler-si–158490892.html

Wasser im Überschwemmungsgebiet Dietenbach.

Weite Teile des für eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Gebietes der Dietenbachniederung liegen ausweislich der aktuellen Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg im Überschwemmungsgebiet eines hundert-jährigen sowie in Teilen eines zehnjährigen Hochwasserereignisses (HQ 100 bzw. HQ 10) und damit in einer formalen Bauverbotszone gem. WasserHaushaltsGesetz (WHG).

Siehe dazu: https://freiburg-lebenswert.de/quo-vadis-freiburg/

Und: https://freiburg-lebenswert.de/stadtteil-dietenbach-aus-wasserrechtlicher-sicht-unzulaessig/




Stadtteil Dietenbach aus wasserrechtlicher Sicht unzulässig?

Die Frist für die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zu Dietenbach läuft am Mittwoch nächster Woche (24. Oktober) ab. Obwohl das Aktionsbündnis schon viele tausend Unterschriften gesammelt hat fehlen für die 12.000 notwendigen Unterzeichner immer noch etwa dreitausend Unterschriften. Es sind also noch einige Anstrengungen nötig, um dem Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid zum Erfolg zu verhelfen.

In diesem Zusammenhang hat Herr Rolf Baiker (privat! und ausdrücklich nicht in seiner Funktion als Vorsitzender des Bürgervereins Betzenhausen-Bischofslinde! öffentlich und an einen großen Verteiler gerichtet) den folgenden Brandbrief geschrieben:

„Ich blicke auf über 30 Jahre Tätigkeit in der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württembergs zurück. Auf meiner Visitenkarte steht: „Die Aue gehört dem Fluss“ . Aus wasserrechtlicher Sicht ist die Bebauung dort unzulässig, weil es Überschwemmungsgebiet nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg ist. Die Stadt hat aber mit der Zustimmung des Regierungspräsidiums einen Trick gefunden, indem die Fläche mit einer 3 Meter hohen Erdaufschüttung versehen wird und ein Staudamm oberhalb von Günterstal gebaut wird. Diese Auslegung der wasserrechtlichen Vorschriften ist einmalig und in der Fachwelt höchst umstritten.

In meiner Praxis habe ich ein derartiges Vorgehen in dieser Form noch nicht erlebt, es ist in der Wasserwirtschaft der jüngsten Zeit einmalig. Denn es ist – gerade heute im Bewusstsein des Wisses über Hochwasser – nicht mit den politischen und rechtlichen Vorgaben vereinbar. Freiburg wird nach all den Diskussionen über Hochwasserschutz in Bund und Land eine Rolle rückwärts machen und in einer unrühmlichen Weise zeigen, wie man das in den letzten Jahren mühsam geschaffene Wasserrecht beim Hochwasserschutz umgehen kann.

Ich selbst und Fachkollegen, die ich kenne, plädieren statt Dietenbach für eine Bebauung von Rieselfeld-West (ebenso hochrangige ehemalige städtische Amtsleiter). Rieselfeld-West ist ein „politisches“ Naturschutzgebiet – eingerichtet auf einer Bodenfläche, die über hundert Jahre als Industrie-Kläranlage der Stadt Freiburg diente. Man hat diese Fläche vor 20 Jahren zum Naturschutzgebiet erklärt, als Ausgleich zur Bebauung von Rieselfeld-Ost, deshalb ein „politisches“ Naturschutzgebiet.

Ich unterstütze das Bürgerbegehren und werbe (privat) dafür, dass die Freiburger Bürgerschaft eine Entscheidung für oder gegen Dietenbach treffen kann.

Freundliche Grüße, Rolf Baiker

Protest der Eigentümer und Landwirte gegen die Vernichtung der landwirtschaftlichen Flächen im Dietenbach (Foto: W. Deppert)

Freiburg Lebenswert (FL) beteiligt sich nicht an dem breit aufgestellten Bündnis für das Bürgerbegehren, befürwortet aber ausdrücklich, dass die Freiburger in einem Bürgerentscheid selbst darüber entscheiden können, ob im Dietenbach gebaut werden soll oder nicht. Siehe dazu unsere Pressemitteilung vom 10.09.2018.

Wer das Bürgerbegehren unterstützen möchte, kann das am besten tun, indem er/sie Unterschriften sammelt. Dazu kann man von der Homepage des Aktions-Bündnisses (www.rettet-dietenbach.de) das Unterschriften-Formular herunterladen und/oder ausdrucken. Den direkten Link zum Formular finden Sie hier: https://rettet-dietenbach.de/wp-content/uploads/2018/09/Unterschriftenformular.pdf

Wenn man/Frau selbst unterschrieben hat, können dies auf dem Formular natürlich auch noch Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde, Bekannte etc. tun! Wichtig ist, dass jeder der unterschreibt seit mind. 3 Monaten in Freiburg (Stadtgebiet) gemeldet ist, EU-Bürger und älter als 16 Jahre ist. Und bitte jeder nur einmal unterschreiben!
Am Ende bitte das Formular senden an: Manfred Kröber, Postfach 190403, 79062 Freiburg i. Br.

Bei Rückfragen und für evtl. weitere Unterstützung bitte sich direkt beim Aktionsbündnis melden: info@rettet-dietenbach.de.

Flyer des Aktionsbündnisses „Rettet Dietenbach“.




Dietenbach ist für neuen Stadtteil ungeeignet

Da der Grundwasserstand in Freiburg sich verändert, hat das städtische Umweltschutzamt einen neuen Plan mit aktuellen Daten zum „mittleren Grundwasserhochstand“ erarbeitet. Dieser ist beim Bauen wichtig, denn die Keller von Gebäuden dürfen nicht in den Bereich des Grundwassers hineinragen. Trotz dieser Kenntnis, wird aber im Hochwassergebiet Dietenbach ein ganzer Stadtteil geplant.

Die Badische Zeitung (BZ) schriebt dazu in ihrer Ausgabe vom 25. April 2018: „Gebäudeeigentümer im Stadtteil Landwasser können ein Lied davon singen, was passiert, wenn Häuser im Grundwasser stehen. Seit Jahren kämpft eine Initiative betroffener Anwohner gegen feuchte Keller, die durch einen steigenden Grundwasserspiegel entstanden sind.“ Zitiert wird in der BZ Thomas Weber vom Umweltschutzamt, der zu Dietenbach sagt: In diesem Bereich befinde sich das Grundwasser relativ dicht unter der Oberfläche. „Um dort Keller bauen zu können, muss das Gelände im Durchschnitt um einen Meter aufgeschüttet werden“, erklärte Thomas Weber.

Generell sei der Abstand zum Grundwasser im Westen mit ein bis zwei Metern am geringsten. Die Stadt hat nun den MWW-Plan (mittlerer Hochwasserstand Grundwasser) aktualisiert. Dabei wurden auch die Daten für die Fläche des geplanten Stadtteils Dietenbach erstmalig erfasst.

Hochwasser auf dem Dietenbach-Gelände

Im Dietenbach steht das Wasser besonders hoch und steigt offenbar. Unser Experte, Dr. Dieter Kroll, der sich beruflich im Regierungspräsidium über einen langen Zeitraum mit derartigen städtebaulichen Problemen beschäftigte, hat deshalb einen Appell an die Stadträte der Stadt Freiburg verfasst, den neuen Stadtteil in diesem Gebiet anzulehnen. Gerne veröffentlichen wir hier seinen Weckruf an den Freiburger Gemeinderat:

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

der Grundwasserstand in Freiburg ändert sich, er steigt ständig an. Die Gewannnamen „Landwasser“ und „Dietenbach“ lassen sicherlich nicht auf Trockenrasen schließen. Weite Teile des für eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Gebietes der Dietenbachniederung liegen ausweislich der aktuellen Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg im Überschwemmungsgebiet eines hundert-jährigen sowie in Teilen eines zehnjährigen Hochwasserereignisses (HQ 100 bzw. HQ 10) und damit in einer formalen Bauverbotszone gem. WasserHaushaltsGesetz (WHG). Und was macht die Stadtverwaltung? Dietenbach bleibt als neuer Stadtteil die Wahl Nr. 1.

Wir haben heute und in Zukunft immer mehr heftige und ergiebige Platzregen zu erwarten und diese lassen sich nicht örtlich per Verwaltungsvorschrift zum „Hochwasserschutzdamm Horben“ delegieren. Sie werden vielmehr im gesamten Stadtgebiet niedergehen können. Aus diesem Grunde sind Retentionsflächen wie die Dietenbachniederung als Wasseraufnahmegebiete lebenswichtig und als Sicherung anderer Stadtbereiche vor Überschwemmungen erforderlich.

In dem Gewann Dietenbach haben wir einen sehr hohen Grundwasserstand, nämlich ein bis zwei Meter unter der Geländeoberfläche – so jedenfalls das Umweltschutzamt (UWA) der Stadt Freiburg. Und weiter: Um dort Keller bauen zu können müsse man das Gelände durchschnittlich um einen Meter aufschütten. Vermutlich aber mehr, wenn man nicht ins (ständig) fließende Grundwasser bauen will und damit zu einem Rückstau des Grundwasserflusses beiträgt. Ein solcher Rückstau führt wiederum zu einer Erhöhung des Grundwasserstandes, was alles im allem eine sehr heikle Situation darstellt.

Hinzu kommt, dass der „Zubringer Mitte“ – morgen Autobahn – schon jetzt die Randbebauung des Rieselfeldes beschallt. Umso mehr würde dies eine Bebauung „Dietenbach“ betreffen.

Und noch etwas muss man wissen: Einen Stadtteil errichtet man nicht auf Zeit sondern für Generationen, denen gegenüber man Verantwortung tragen sollte. Unter diesem Gesichtspunkt muss der Stadtteil Dietenbach abgelehnt werden.

Dies schreibt mit herzlichen Grüßen

Dr.-Ing. Dieter Kroll

Siehe auch https://freiburg-lebenswert.de/quo-vadis-freiburg

Siehe in der BZ: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/umweltschutzamt-legt-neuen-plan-fuer-schwankenden-grundwasserstand-vor–151913050.html

Luftbild des Dietenbach-Gelände (Foto: W.-D. Winkler). Hier sollen die letzten landwirtschaftlichen Flächen Freiburgs überbaut werden.

Protest der Eigentümer und Landwirte gegen die Vernichtung der landwirtschaftlichen Flächen im Dietenbach (Foto: W. Deppert)