Stadtteil Dietenbach aus wasserrechtlicher Sicht unzulässig?

Die Frist für die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zu Dietenbach läuft am Mittwoch nächster Woche (24. Oktober) ab. Obwohl das Aktionsbündnis schon viele tausend Unterschriften gesammelt hat fehlen für die 12.000 notwendigen Unterzeichner immer noch etwa dreitausend Unterschriften. Es sind also noch einige Anstrengungen nötig, um dem Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid zum Erfolg zu verhelfen.

In diesem Zusammenhang hat Herr Rolf Baiker (privat! und ausdrücklich nicht in seiner Funktion als Vorsitzender des Bürgervereins Betzenhausen-Bischofslinde! öffentlich und an einen großen Verteiler gerichtet) den folgenden Brandbrief geschrieben:

„Ich blicke auf über 30 Jahre Tätigkeit in der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württembergs zurück. Auf meiner Visitenkarte steht: „Die Aue gehört dem Fluss“ . Aus wasserrechtlicher Sicht ist die Bebauung dort unzulässig, weil es Überschwemmungsgebiet nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg ist. Die Stadt hat aber mit der Zustimmung des Regierungspräsidiums einen Trick gefunden, indem die Fläche mit einer 3 Meter hohen Erdaufschüttung versehen wird und ein Staudamm oberhalb von Günterstal gebaut wird. Diese Auslegung der wasserrechtlichen Vorschriften ist einmalig und in der Fachwelt höchst umstritten.

In meiner Praxis habe ich ein derartiges Vorgehen in dieser Form noch nicht erlebt, es ist in der Wasserwirtschaft der jüngsten Zeit einmalig. Denn es ist – gerade heute im Bewusstsein des Wisses über Hochwasser – nicht mit den politischen und rechtlichen Vorgaben vereinbar. Freiburg wird nach all den Diskussionen über Hochwasserschutz in Bund und Land eine Rolle rückwärts machen und in einer unrühmlichen Weise zeigen, wie man das in den letzten Jahren mühsam geschaffene Wasserrecht beim Hochwasserschutz umgehen kann.

Ich selbst und Fachkollegen, die ich kenne, plädieren statt Dietenbach für eine Bebauung von Rieselfeld-West (ebenso hochrangige ehemalige städtische Amtsleiter). Rieselfeld-West ist ein „politisches“ Naturschutzgebiet – eingerichtet auf einer Bodenfläche, die über hundert Jahre als Industrie-Kläranlage der Stadt Freiburg diente. Man hat diese Fläche vor 20 Jahren zum Naturschutzgebiet erklärt, als Ausgleich zur Bebauung von Rieselfeld-Ost, deshalb ein „politisches“ Naturschutzgebiet.

Ich unterstütze das Bürgerbegehren und werbe (privat) dafür, dass die Freiburger Bürgerschaft eine Entscheidung für oder gegen Dietenbach treffen kann.

Freundliche Grüße, Rolf Baiker

Protest der Eigentümer und Landwirte gegen die Vernichtung der landwirtschaftlichen Flächen im Dietenbach (Foto: W. Deppert)

Freiburg Lebenswert (FL) beteiligt sich nicht an dem breit aufgestellten Bündnis für das Bürgerbegehren, befürwortet aber ausdrücklich, dass die Freiburger in einem Bürgerentscheid selbst darüber entscheiden können, ob im Dietenbach gebaut werden soll oder nicht. Siehe dazu unsere Pressemitteilung vom 10.09.2018.

Wer das Bürgerbegehren unterstützen möchte, kann das am besten tun, indem er/sie Unterschriften sammelt. Dazu kann man von der Homepage des Aktions-Bündnisses (www.rettet-dietenbach.de) das Unterschriften-Formular herunterladen und/oder ausdrucken. Den direkten Link zum Formular finden Sie hier: https://rettet-dietenbach.de/wp-content/uploads/2018/09/Unterschriftenformular.pdf

Wenn man/Frau selbst unterschrieben hat, können dies auf dem Formular natürlich auch noch Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde, Bekannte etc. tun! Wichtig ist, dass jeder der unterschreibt seit mind. 3 Monaten in Freiburg (Stadtgebiet) gemeldet ist, EU-Bürger und älter als 16 Jahre ist. Und bitte jeder nur einmal unterschreiben!
Am Ende bitte das Formular senden an: Manfred Kröber, Postfach 190403, 79062 Freiburg i. Br.

Bei Rückfragen und für evtl. weitere Unterstützung bitte sich direkt beim Aktionsbündnis melden: info@rettet-dietenbach.de.

Flyer des Aktionsbündnisses „Rettet Dietenbach“.