Die Landeshauptstadt Stuttgart (die nebenbei bemerkt auch einen grünen Oberbürgermeister hat!) ist in Bezug auf den Erhalt historischer Gebäude sehr viel weiter als Freiburg. Vor allem ziehen Bürger und Stadtplaner hier an einem Strang. So ist in der Stuttgarter Zeitung zu lesen: „Stadtplaner und Bürger fordern ein Konzept, wie man Häuser vor dem Abriss bewahren kann, die zwar nicht unter Denkmalschutz stehen, aber prägend für die Stadt sind.“ In Freiburg sind dagegen noch nicht mal die denkmalgeschützten Häuser sicher vor Abriss.
In Stuttgart fragen sich dagegen Denkmalschützer, Stadtplaner und Bürger unisono, „wie die Städte in die Vorhand gehen und stadtbildprägende historische Gebäude auf Dauer besser schützen könnten.“ Dazu werden verschiedene Wege aufgezeigt:
In einem ersten Schritt soll eine Inventarliste all jener Häuser erstellt werden, „die zwar nicht den Rang eines Baudenkmales haben, aber dennoch ein Viertel prägen und stark zur Atmosphäre eines Gebiets beitragen. Dazu gehören übrigens nicht nur Häuser, sondern auch Plätze, Straßen – und Bäume.“ In Stuttgart heißt diese Liste „Stadtentwicklungsplan Baukultur“.
„Da diese Dokumentation keinen rechtlichen Charakter hätte,“ – so die Stuttgarter Zeitung weiter – „müssten in einem zweiten Schritt besonders wichtige Quartiere und Straßenzüge eine Erhaltungssatzung bekommen. Eigentümer benötigen, wenn ihr Gebäude im Bereich einer solchen Satzung liegt, eine besondere Genehmigung, wenn sie etwas verändern oder das Haus gar abreißen wollen.“ Dies würde dem soganannten „Ensembleschutz“ entsprechen.
In München wird das Instrument der Erhaltungssatzung zum Beispiel ausgiebig genutzt und sehr breiträumig eingesetzt. Das Ziel der Satzungen ist in der bayerischen Landeshauptstadt übrigens auch der Erhalt günstigen Wohnraums, ein Aspekt, der gerade auch in Freiburg sehr wichtig ist und zu dem Freiburg Lebenswert schon viele Forderungen und Vorschläge formuliert hat (siehe: Wohnungspolitik und Bezahlbarer Wohnraum).
Ein weiteres Beispiel ist Göppingen: „Hier hat man eine Stadtbildanalyse und einen Masterplan erstellt und daraus eine Gestaltungssatzung destilliert; darin werden Vorgaben für Neubauten in der klassizistischen Innenstadt gemacht. So dürfen nur bestimmte Dachformen verwirklicht werden, die Grundrisse sollten historischen Vorbildern folgen, und die typischen Brandgänge zwischen den Häusern müssen sichtbar bleiben. Laut Renftle verhindert die Stadt damit den Bau „großer Klötze“, und: „Wir haben ein Bewusstsein für die historische Bausubstanz geschaffen, auch über einen Gestaltungsbeirat und ein Innenstadtforum.“
Zwar hat Freiburg einen Gestaltungsbeirat, die Stadt ist von einer Gestaltungssatzung, einem Masterplan, einer Inventarliste oder einer Erhaltungssatzung leider weit entfernt. Vielleicht kann man sich ja Stuttgart sowie andere Städte in Baden-Württemberg und darüber hinaus zum Vorbild nehmen. Man könnte auch historische Gebäude in Freiburg retten – wenn man nur wollte!
Siehe auch aus unserem Programm: Denkmalschutz
Sowie die Beiträge: Was ist Denkmalschutz in Freiburg wert und Den Denkmalschutz stärken und fördern.