Seit dem 1. Dezember 2015 gelten in der Gemeindeordnung neue Regeln im Bereich Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie sowie im Verhältnis Verwaltung und Gemeinderat. Die Regeln sollen grundsätzlich die Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bevölkerung in den Kommunen erweitern oder vereinfachen, sowie die Gremienarbeit für kommunale Mandatsträger verbessern.
Siehe mehr dazu sowie den § 21 aus der neuen Gemeindeordnung (GemO BW) zum Thema „Bürgerentscheid, Bürgerbegehren“ in folgendem PDF-Dokument: Mehr frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Freiburger OB Salomon hatte sich sehr dagegen gewehrt, als die rot-grüne Landesregierung die Neuregelungen vor ewa einem Jahr vorgeschlagen hatte. Siehe dazu: https://freiburg-lebenswert.de/salomon-gegen-landesregierung/ sowie https://freiburg-lebenswert.de/kretschmann-liest-salomon-die-leviten/