Mehr frühzeitige Bürgerbeteiligung

Seit dem 1. Dezember 2015 gelten in der Gemeindeordnung neue Regeln im Bereich Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie sowie im Verhältnis Verwaltung und Gemeinderat. Die Regeln sollen grundsätzlich die Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bevölkerung in den Kommunen erweitern oder vereinfachen, sowie die Gremienarbeit für kommunale Mandatsträger verbessern. Siehe mehr dazu sowie den § 21 aus der neuen […]