Paukenschlag durch Gerichtsbeschnluss zum neuen SC-Stadion

Die Nachricht des Tages ist ein Paukenschlag: Die Anwohner (speziell die BI Pro Wolfswinkel) haben einen Erfolg im sogenannten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Mannheim beim Thema Anwohner-Lärmschutz in Bezug auf das neue SC-Stadion im Wolfswinkel erreicht. Danach dürfen nach 20 Uhr im neuen Stadion (egal an welchem Wochentag) keine Fußballspiele stattfinden. Außerdem dürfen sonntags zwischen 13 und 15 Uhr keine Spiele im Stadion abgehalten werden. Nun folgt das Hauptverfahren, das sich aber über viele Jahre hinweg hinziehen kann. Solange gilt der Beschluss des Gerichts im Eilverfahren aus Mannheim.

Zur Rechtslage schreibt der SWR: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ist das letzte Wort im sogenannten Eilrechtsschutzverfahren. Das ist eine Art beschleunigte rechtliche Prüfung nach Aktenlage. (…) Bis im Hauptverfahren eine endgültige Entscheidung gefallen ist, stellt also der heutige Beschluss die aktuelle Rechtslage dar, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Grundsätzlich hätte der VGH sogar die Bauarbeiten vorläufig stoppen können – das hat er aber nicht getan. Dennoch müssen nun die Beteiligten in Freiburg entscheiden, wie sie mit der neuen Situation umgehen. Denn Spiele nach 20 Uhr und auch sonntags zwischen 13 und 15 Uhr sind vorerst nicht möglich.“

Siehe dazu: https://www.swr.de/sport/fussball/sc-freiburg/Fussball-Bundesliga,artikel-sc-freiburg-laermschutz-keine-spiele-nach-20-uhr-100.html

Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof revidierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg und stellte fest, dass „die in der Baugenehmigung festgelegten maximalen Lärmwerte für den Spielbetrieb in den genannten Ruhezeiten das zumutbare Maß überschreiten“. Das ZDF sprach am Ende der heutigen 19-Uhr-Heutesendung davon, dass das „bei der Baugenehmigung offenbar übersehen“ worden ist sowie von einem „lärmberuhigten Teilzeitstadion“.

Siehe dazu : https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19-uhr/191023-heute-sendung-19-uhr-100.html

Natürlich glaubt Baubürgermeister Martin Haag in der Badischen Zeitung (BZ), dass ihn der Beschluss des Gerichts nicht anfechten könne und verweist auf eine neue Rechtslage mit neuen „Werten der Sportanlagenlärmschutzverordnung“. Ob er damit im Hauptverfahren durchkommen wird, bleibt abzuwarten. Wie gesagt: Der Mannheimer Gerichtsbeschluss gilt dennoch erst einmal…

Siehe dazu: https://www.badische-zeitung.de/abendspielverbot-im-stadion-richter-verwendeten-offenbar-veraltete-laermwerte

Freiburg Lebenswert (FL) hatte schon immer auf diese Probleme aufmerksam gemacht und deshalb auch Alternativvorschläge bezüglich dieses Standorts gemacht (Stichwort: Spiegellösung). Man hätte sich dadurch viel Ärger ersparen können. Nun ist es zu spät, das Stadion schon im Bau und man erhält die Quittung…

Die Spiegelvariante zur Stadionplanung (Grafik: C. Maschowski)