Die Nachricht des Tages ist ein Paukenschlag: Die Anwohner (speziell die BI Pro Wolfswinkel) haben einen Erfolg im sogenannten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Mannheim beim Thema Anwohner-LĂ€rmschutz in Bezug auf das neue SC-Stadion im Wolfswinkel erreicht. Danach dĂŒrfen nach 20 Uhr im neuen Stadion (egal an welchem Wochentag) keine FuĂballspiele stattfinden. AuĂerdem dĂŒrfen sonntags zwischen 13 und 15 Uhr keine Spiele im Stadion abgehalten werden. Nun folgt das Hauptverfahren, das sich aber ĂŒber viele Jahre hinweg hinziehen kann. Solange gilt der Beschluss des Gerichts im Eilverfahren aus Mannheim.
Zur Rechtslage schreibt der SWR: âDie Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ist das letzte Wort im sogenannten Eilrechtsschutzverfahren. Das ist eine Art beschleunigte rechtliche PrĂŒfung nach Aktenlage. (âŠ) Bis im Hauptverfahren eine endgĂŒltige Entscheidung gefallen ist, stellt also der heutige Beschluss die aktuelle Rechtslage dar, an die sich alle Beteiligten halten mĂŒssen. GrundsĂ€tzlich hĂ€tte der VGH sogar die Bauarbeiten vorlĂ€ufig stoppen können â das hat er aber nicht getan. Dennoch mĂŒssen nun die Beteiligten in Freiburg entscheiden, wie sie mit der neuen Situation umgehen. Denn Spiele nach 20 Uhr und auch sonntags zwischen 13 und 15 Uhr sind vorerst nicht möglich.â
Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof revidierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg und stellte fest, dass „die in der Baugenehmigung festgelegten maximalen LĂ€rmwerte fĂŒr den Spielbetrieb in den genannten Ruhezeiten das zumutbare MaĂ ĂŒberschreiten“. Das ZDF sprach am Ende der heutigen 19-Uhr-Heutesendung davon, dass das âbei der Baugenehmigung offenbar ĂŒbersehenâ worden ist sowie von einem âlĂ€rmberuhigten Teilzeitstadionâ.
Siehe dazu : https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19-uhr/191023-heute-sendung-19-uhr-100.html
NatĂŒrlich glaubt BaubĂŒrgermeister Martin Haag in der Badischen Zeitung (BZ), dass ihn der Beschluss des Gerichts nicht anfechten könne und verweist auf eine neue Rechtslage mit neuen âWerten der SportanlagenlĂ€rmschutzverordnungâ. Ob er damit im Hauptverfahren durchkommen wird, bleibt abzuwarten. Wie gesagt: Der Mannheimer Gerichtsbeschluss gilt dennoch erst einmalâŠ
Freiburg Lebenswert (FL) hatte schon immer auf diese Probleme aufmerksam gemacht und deshalb auch AlternativvorschlĂ€ge bezĂŒglich dieses Standorts gemacht (Stichwort: Spiegellösung). Man hĂ€tte sich dadurch viel Ărger ersparen können. Nun ist es zu spĂ€t, das Stadion schon im Bau und man erhĂ€lt die Quittung…
