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Erhaltungssatzung im Stadtteil Waldsee

Zum Thema Erhaltungssatzung im Stadtteil Waldsee (TOP 13, G-19/227) hat unser Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 12. November 2019 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Erhaltungs- und
Gestaltungssatzungen sind für eine Stadt, die ihr Erscheinungsbild nicht durch
Fehlentwicklungen beeinträchtigt haben will, essentiell. Insofern ist für
Freiburg, das ja gerade wegen seines Stadtbildes nicht nur für seine Bürger immer
noch attraktiv und lebenswert ist, sondern beispielsweise auch auf Touristen
eine Anziehungskraft ausübt, das Erstellen solcher Satzungen zwingend notwendig.

Dabei kommt es immer
wieder zu Missverständnissen sowohl bei den betroffenen Hauseigentümern, aber offensichtlich
auch bei einigen Stadträten. Es geht bei einer solchen Satzung einzig und
allein um das äußere Erscheinungsbild der Gebäude und die sie umgebende
Freiraumstruktur. Beispiel energetische Sanierung: Wenn ein Hauseigentümer
seine Öl-Heizung auf Gas oder Pellets umstellen will, dann kann er das
selbstverständlich tun, er braucht es auch nicht anzuzeigen. Etwas schwieriger
ist das bei außen sichtbaren Maßnahmen wie thermischen oder photovoltaischen
Solaranlagen, bei der Aufbringung einer Wärmedämmung oder dem Einbau von
Fenstern mit einem besseren Wärmedurchgangskoeffizienten. Das gilt insbesondere
dann, wenn es um die einsehbare Straßenseite eines Gebäudes geht. Aber auch in
diesen Fällen ist eine Veränderung ja nicht ausgeschlossen, sondern es ist
einfach mit der Stadt abzuklären, wie die Veränderung vorgenommen werden kann,
ohne dass das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt wird. Da wird es in
den meisten Fällen Lösungen geben, die sowohl den Hauseigentümer, als auch das
Stadtplanungsamt zufrieden stellen!

Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL)

Nach meinem
Dafürhalten sollten beispielsweise Photovoltaikanlagen auch zur Straßenseite
hin genehmigungsfähig sein, wenn sie ästhetisch eingebunden werden. Also nicht grundsätzlich,
wie es der Antrag von „Einer Stadt für alle“ vorschlägt. Das heißt
beispielsweise, dass bei einem aus mehreren Häusern bestehenden Block dann eben
nicht nur ein Haus mit einer PV-Anlage versehen wird, sondern der gesamte
Block. Dazu braucht es Koordinierungen durch den Innenentwicklungsmanager. Wir
halten das selbst bei denkmalgeschützten Häusern wie der Knopfhäusle-Siedlung
für akzeptabel. Denn es wird ja nicht wie bei einem Anbau oder durch die
Veränderung einer Gaube praktisch unumkehrbar in die Bausubstanz des Gebäudes eingegriffen,
sondern eine PV-Anlage könnte theoretisch innerhalb weniger Stunden wieder
abgebaut werden und damit wäre der ursprüngliche Zustand unverändert
wiederhergestellt.

Ich will allerdings
auch nicht verhehlen, dass es energetische Maßnahmen gibt, die sich nicht
umsetzen lassen. Dazu gehört, dass man eben in aller Regel keine Wärmedämmung
wird aufbringen können, wenn die Fenstergewänder beispielsweise aus Sandstein
bestehen und die Gewänder dann in der Wärmedämmung verschwinden würden. Damit würde
ein Haus massiv verunstaltet. Da muss man eben versuchen, die Wärmeenergie
durch einen regenerativen Energieträger bereit zu stellen. Insofern bin ich mit
dem Stadtplanungsamt einer Meinung, dass eine Abweichung in der Gebäudekubatur
um bis zu zwanzig Zentimeter, um eine Wärmedämmung zu ermöglichen, kritisch zu
sehen ist. In Einzelfällen wird das ohne ästhetische Beeinträchtigungen möglich
sein. In aller Regel jedoch nicht. Hier kann man nur auf die Überzeugungskünste
des Innenentwicklungsmanagers und die Einsicht von Hauseigentümern hoffen.

Was aber überhaupt
nicht geht und einer Erhaltungssatzung völlig zuwider laufen würde, ist ein
Vorschlag, der im Bauausschuss geäußert wurde. Man möge doch Gebäude in zweiter
Reihe in den Gärten ermöglichen. Wer einen solchen Vorschlag macht, hat
offensichtlich den Sinn und Zweck von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen
nicht verstanden. Damit würde man ja erheblich in die Freiraumstruktur eines
solchen Gebietes eingreifen, die ja nun gerade erhalten werden soll.

Meine Damen und Herren, wir freuen uns, dass mit diesem Satzungsbeschluss endlich die erste Erhaltungssatzung Freiburgs auf den Weg gebracht werden soll.

Siehe auch: https://freiburg-lebenswert.de/erhaltungs-und-gestaltungssatzungen-fl-ff-war-initiator/

Sowie in unserem Programm: https://freiburg-lebenswert.de/unser-programm/erhaltungs-satzungen-etc/

Unter Denkmalschutz: Die Gartenstadt in Freiburg Haslach.