Erhaltungssatzung im Stadtteil Waldsee

Zum Thema Erhaltungssatzung im Stadtteil Waldsee (TOP 13, G-19/227) hat unser Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 12. November 2019 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen sind für eine Stadt, die ihr Erscheinungsbild nicht durch Fehlentwicklungen beeinträchtigt haben will, essentiell. Insofern ist für Freiburg, das ja gerade wegen seines Stadtbildes nicht nur für seine Bürger immer noch attraktiv und lebenswert ist, sondern beispielsweise auch auf Touristen eine Anziehungskraft ausübt, das Erstellen solcher Satzungen zwingend notwendig.

Dabei kommt es immer wieder zu Missverständnissen sowohl bei den betroffenen Hauseigentümern, aber offensichtlich auch bei einigen Stadträten. Es geht bei einer solchen Satzung einzig und allein um das äußere Erscheinungsbild der Gebäude und die sie umgebende Freiraumstruktur. Beispiel energetische Sanierung: Wenn ein Hauseigentümer seine Öl-Heizung auf Gas oder Pellets umstellen will, dann kann er das selbstverständlich tun, er braucht es auch nicht anzuzeigen. Etwas schwieriger ist das bei außen sichtbaren Maßnahmen wie thermischen oder photovoltaischen Solaranlagen, bei der Aufbringung einer Wärmedämmung oder dem Einbau von Fenstern mit einem besseren Wärmedurchgangskoeffizienten. Das gilt insbesondere dann, wenn es um die einsehbare Straßenseite eines Gebäudes geht. Aber auch in diesen Fällen ist eine Veränderung ja nicht ausgeschlossen, sondern es ist einfach mit der Stadt abzuklären, wie die Veränderung vorgenommen werden kann, ohne dass das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt wird. Da wird es in den meisten Fällen Lösungen geben, die sowohl den Hauseigentümer, als auch das Stadtplanungsamt zufrieden stellen!

Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL)

Nach meinem Dafürhalten sollten beispielsweise Photovoltaikanlagen auch zur Straßenseite hin genehmigungsfähig sein, wenn sie ästhetisch eingebunden werden. Also nicht grundsätzlich, wie es der Antrag von „Einer Stadt für alle“ vorschlägt. Das heißt beispielsweise, dass bei einem aus mehreren Häusern bestehenden Block dann eben nicht nur ein Haus mit einer PV-Anlage versehen wird, sondern der gesamte Block. Dazu braucht es Koordinierungen durch den Innenentwicklungsmanager. Wir halten das selbst bei denkmalgeschützten Häusern wie der Knopfhäusle-Siedlung für akzeptabel. Denn es wird ja nicht wie bei einem Anbau oder durch die Veränderung einer Gaube praktisch unumkehrbar in die Bausubstanz des Gebäudes eingegriffen, sondern eine PV-Anlage könnte theoretisch innerhalb weniger Stunden wieder abgebaut werden und damit wäre der ursprüngliche Zustand unverändert wiederhergestellt.

Ich will allerdings auch nicht verhehlen, dass es energetische Maßnahmen gibt, die sich nicht umsetzen lassen. Dazu gehört, dass man eben in aller Regel keine Wärmedämmung wird aufbringen können, wenn die Fenstergewänder beispielsweise aus Sandstein bestehen und die Gewänder dann in der Wärmedämmung verschwinden würden. Damit würde ein Haus massiv verunstaltet. Da muss man eben versuchen, die Wärmeenergie durch einen regenerativen Energieträger bereit zu stellen. Insofern bin ich mit dem Stadtplanungsamt einer Meinung, dass eine Abweichung in der Gebäudekubatur um bis zu zwanzig Zentimeter, um eine Wärmedämmung zu ermöglichen, kritisch zu sehen ist. In Einzelfällen wird das ohne ästhetische Beeinträchtigungen möglich sein. In aller Regel jedoch nicht. Hier kann man nur auf die Überzeugungskünste des Innenentwicklungsmanagers und die Einsicht von Hauseigentümern hoffen.

Was aber überhaupt nicht geht und einer Erhaltungssatzung völlig zuwider laufen würde, ist ein Vorschlag, der im Bauausschuss geäußert wurde. Man möge doch Gebäude in zweiter Reihe in den Gärten ermöglichen. Wer einen solchen Vorschlag macht, hat offensichtlich den Sinn und Zweck von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nicht verstanden. Damit würde man ja erheblich in die Freiraumstruktur eines solchen Gebietes eingreifen, die ja nun gerade erhalten werden soll.

Meine Damen und Herren, wir freuen uns, dass mit diesem Satzungsbeschluss endlich die erste Erhaltungssatzung Freiburgs auf den Weg gebracht werden soll.

Siehe auch: https://freiburg-lebenswert.de/erhaltungs-und-gestaltungssatzungen-fl-ff-war-initiator/

Sowie in unserem Programm: https://freiburg-lebenswert.de/unser-programm/erhaltungs-satzungen-etc/

Unter Denkmalschutz: Die Gartenstadt in Freiburg Haslach.