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Ein Parkkonzept in Freiburg ist überfällig

Von mehreren Fraktionen im Freiburger Gemeinderat – so auch von
Freiburg Lebenswert – wurde in der letzten Sitzung eine Gesamtkonzeption für
die Verkehrs- und Parkraumbewirtschaftung in Freiburg gefordert. Der Parkraum,
insbesondere in Innenstadtnähe, ist extrem knapp. Die Mehrheit des Gemeinderats
(B90/Die Grünen, eine Stadt für Alle, JUPI) hat die Parkgebühren bereits auf
3,20 € pro Stunde angehoben. Damit gehört Freiburg, was Parkgebühren betrifft, zu
den teuersten Städten in Deutschland. Begründet wurde dies unter anderem damit,
dass in New York (!) und Tokio (!) die Parkgebühren erheblich höher wären als
die von der Verwaltung vorgeschlagenen 2,80 €.

„Steuerzahlende Bürger sollen in Freiburg in nicht vertretbarer Weise zur Kasse gebeten werden.“

Jetzt schlägt Baubürgermeister Martin Haag vor, die
Anwohnerparkplakette von bisher 30 € pro Jahr auf 20 – 30 € pro Monat, also 240
bis 360 € pro Jahr, zu erhöhen. Damit hätten die betroffenen Bürger aber
keineswegs einen gesicherten Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnungen, denn diese müssen
abends oft viele Runden in ihrem Stadtviertel fahren, bis sie einen Platz
finden.

FL-Stadträtin Gerlinde Schrempp im Interview

„Ein Verkehrs- und Parkkonzept ist überfällig.“

Steuerzahlende Bürger, die nur per Auto zu ihrem Arbeitsplatz
kommen können, sollen in Freiburg in nicht vertretbarer Weise zur Kasse gebeten
werden. Die geplante Gebühr steht in keinem Verhältnis zur Gegenleistung. Im
Gegenteil: Überfüllte Park & Ride-Plätze, Baugenehmigungen für große,
innenstadtnahe Gebäude ohne entsprechende Garagen oder Parkmöglichkeiten sind
an der Tagesordnung. Ein Verkehrs- und Parkkonzept ist überfällig. Aber
Gebühren zu erhöhen, um die Bürger umzuerziehen, ist halt einfacher.

Diesen Beitrag hat Stadträtin Gerlinde
Schrempp (FL) für das Freiburger Amtsblatt verfasst, das am Freitag, den 6. Dezember
2019 erscheint.

Siehe auch ihre Rede im Gemeinderat zur Fortschreibung der Parkgebürgensatzung: https://freiburg-lebenswert.de/fortschreibung-der-parkgebuehrensatzung/