Die Haselmaus auf dem Dietenbach-Gelände?

Unter der Überschrift „Dietenbach – Vorkommen der Tierart ‚Haselmaus‘ auf dem Projektgelände“ hat FL-Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler am 10. März 2020 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) gestellt:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

es gibt immer wieder kritische Fragen aus der Freiburger Bevölkerung zu dem Projekt des neuen Stadtteils Dietenbach. Offensichtlich haben sich viele Menschen mittels der öffentlich zugänglichen Drucksachen, wie z.B. der Strategischen Umweltprüfung (SUP), sachkundig gemacht.

In diesem Zusammenhang wurde ich wiederholt angefragt, warum ein Gutachten, das sich u.a. mit dem Vorkommen auf dem Projektgelände der nach FFH-Richtlinien streng geschützten Art „Haselmaus“ beschäftigt, noch nicht veröffentlicht wurde.

Deshalb richte ich an Sie diese beiden Fragen:
1.) Liegt der Verwaltung ein solches Gutachten vor?
2.) Falls ja, welches ist der Grund dafür, dass es bisher nicht veröffentlicht wurde?

Ohne zum Inhalt irgendwelche Angaben zu machen folgte darauf ungewöhnlich schnell, nämlich bereits drei Tage später, am 13.03.2020, die folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Winkler,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.03.20, das Herr Oberbürgermeister Horn zur Beantwortung an mich weiter geleitet hat. Ihre Fragen, warum ein Gutachten, das sich u.a. mit dem Vorkommen auf dem Projektgelände der nach FFH-Richtlinien streng geschützten Art „Haselmaus“ beschäftigt, noch nicht veröffentlicht wurde, können wir wie folgt beantworten:

1. Liegt der Verwaltung ein solches Gutachten vor?

Es liegt ein Gutachten über das Vorkommen der Haselmaus im Gebiet Dietenbach vor. Das Gutachten wurde vom Büro FrInaT erstellt und ist vom 18.12.2018.

2. Falls ja, welches ist der Grund dafür, dass es bisher nicht veröffentlicht wurde?

Veröffentlicht wurde es bisher nicht, da seit seiner Erstellung kein Projekt aus dem Dietenbachzusammenhang in einen formellen Offenlageschritt gegangen ist (zum SEMBeschluss und zur SUP lag das Gutachten noch nicht vor). Dies wird erst im Rahmen der als nächstes anstehenden formellen Verfahren zum Gewässerausbaus und zum Erdaushubzwischenlager der Fall sein. Eine allgemeine „aktive“ Informationspflicht über das Vorhandensein von Umweltgutachten losgelöst von formellen Beteiligungsschritten gibt es nicht. In das Gutachten kann bei Bedarf, nach Terminvereinbarung, bei der PG Dietenbach Einsicht genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.: Prof. Dr. Martin Haag
Bürgermeister

Warum kann das Ergebnis nicht gleich mitgeteilt werden? Warum diese Geheimniskrämerei? Nach dieser Antwort von Baubürgermeister M. Haag auf die Anfrage von Stadtrat W.-D. Winkler kann man sich nur fragen, warum so intransparent gehandelt wird indem man sich auf die nur rechtlich vorgeschriebenen Notwendigkeiten zurückzieht. Welche Gründe mag es dafür geben? Hat das Gutachten womöglich doch das Vorhandensein der geschützten Haselmaus festgestellt? Und nun hat man Angst, dass die kleine Haselmaus auch den neuen Mega-Stadtteil verhindert, wie das im Jahr 2015 schon bei dem geplanten Staudamm in Günterstal geschah?

Fragen, die der Baubürgermeister bisher nicht beantworten möchte. Er bietet nur an, dass in „das Gutachten bei Bedarf, nach Terminvereinbarung, bei der PG Dietenbach Einsicht genommen werden kann.“ Ein Angebot, das angesichts der Schließung der meisten Ämter wegen des Corona-Virus im Moment ohnehin nicht wahrgenommen werden kann.

Siehe dazu: https://freiburg-lebenswert.de/die-kleine-haselmaus-verhindert-monsterdamm/

Luftbild des Dietenbach-Gelände (Foto: W.-D. Winkler). Hier soll auf den letzten landwirtschaftlichen Flächen Freiburgs der Mega-Stadtteil Dietenbach entstehen.

Foto der Haselmaus: Bjoern Schulz, de.wikipedia (bei Namensnennung zur Veröffenzlichung frei gegeben).