Die Stadt Freiburg hat nun eine „Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ erlassen mit folgender Formulierung zu Beginn: „Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.“ Auch wenn das noch keine „Ausgangssperre“ ist, so ist dies eine Stufe kurz davor.
Das sogenannte „Betretungsverbot“ soll zwei Wochen gelten: von Samstag, 21. März bis zum Samstag, 4. April.
Als Begründung wird unter anderem angeführt: „Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen massiv und in exponentieller Weise an. Dabei ist nicht nur die Situation in Freiburg und Südbaden, sondern es sind auch die dramatischen Entwicklungen in der benachbarten französischen Region Grand-Est zu berücksichtigen: In Freiburg-Stadt stieg die Zahl (Stand 19.03.2020, 07.00 Uhr) auf 126 infizierte Personen. Hinzu kommen im benachbarten Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weitere 121 Personen.“ Das heißt, dass die Region Freiburg mit großem Abstand die höchste Anzahl an infizierten Personen im Regierungsbezirk aufweist.
OB Martin Horn nennt in seiner Begründung auch die Sorglosigkeit vieler Menschen, die sich nach wie vor versammeln: „In Freiburg sind trotz der Maßnahmen der Verordnung der Landesregierung zahlreiche Menschen im Stadtgebiet rege unterwegs. Wenngleich die bisher getroffenen Maßnahmen zu spürbaren Veränderungen im öffentlichen Leben und damit zu einer Reduzierung von sozialen Kontakten geführt haben, erscheint nach wie vor die Sensibilität und das entsprechende Handeln in Teilen der Bevölkerung nicht angemessen ausgeprägt.“
Man kann nur an alle appellieren – wie schon die Bundeskanzlerin, alle Verantwortlichen und Virologen es getan haben: Halten Sie sich an die Regeln und befolgen Sie die Empfehlungen.