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Zum Jahresbericht der Wohnungsnotfallhilfe

Zum Jahresbericht der Wohnungsnotfallhilfe

Zum Thema „Wohnungsnotfallhilfe“ (Drucksache G-18/199) hat Stadtrat Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer (Für Freiburg) am 02.10.2018 im Freiburger Gemeinderat für die Fraktion FL/FF folgende Rede gehalten. Es geht um den Jahresbericht der Wohnungsnotfallhilfe,  um die die Vermeidung von Obdachlosigkeit bei drohendem Verlust der Wohnung und um Instrumente zur Minderung von Notlagen in diresem Bereich:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Wohnung zu haben, gehört zu den existenziellen Bedürfnissen und muss als Grundrecht gesehen werden. Umso enttäuschender, dass es auch in unserem reichen Land eine viel zu hohe Zahl von Menschen gibt, die keine Wohnung haben oder sich keine angemessene leisten können.

Der Jahresbericht über die Wohnungsnotfallhilfe ist beeindruckend. Er ist sehr detailliert, ausgesprochen aufschlussreich und stellt angesichts des zwischenzeitlichen Wechsels der Zuständigkeiten eine besondere Leistung dar. Große Anerkennung für alle MitarbeiterInnen, die daran beteiligt waren.

Stadtrat Prof. Klaus-Dieter Rückauer (Für Freiburg)

Die hohe Zahl von Menschen mit Bedarf an behelfsmäßiger Unterkunft oder die von Obdachlosigkeit bedroht sind, ist bedrückend. Im Einzelnen, dass die Gruppe der Langzeitfälle in der Notübernachtung stark gestiegen ist, muss zu denken geben. Durch die spezifischen Probleme von Migranten kommt ein besonderer Aspekt des Hilfebedarfs hinzu.

Sehr wichtig ist die Vermeidung von Obdachlosigkeit bei drohendem Verlust der Wohnung. Hier muss der präventive Einsatz der Stadt als ausgesprochen wertvoll gelten. Auf diesem Gebiet sollte unbedingt konsequent und weiterhin so wirkungsvoll gearbeitet werden. Ein Bedarf von fast 600 Plätzen in der Wohnungsnotfallhilfe demonstriert nachdrücklich die konkrete Notlage so vieler Menschen. Umso wertvoller, dass nun neue Plätze geschaffen werden können.

Auf diesem Gebiet wird eine Entwicklung sichtbar, die gesamtgesellschaftliche Bedeutung hat: die Größe von Wohnungen. Es ist bemerkenswert, dass Wohneinheiten von 35 m2 als Kleinstwohnungen bezeichnet werden. Eine solche Fläche darf ohne Weiteres als genügend angesehen werden, und zwar keinesfalls mit dem Hintergedanken, dass es bei dieser Gruppe von Menschen ja nicht so drauf ankäme. Generell könnten mit einem sparsameren Flächenverbrauch sinnvolle Zielsetzungen erreicht werden.

Die aktive Wohnungsakquise der Stadt muss dringend weiter betrieben werden. Sie ist ein wesentliches Instrument zur Minderung dieser Notlagen. Noch einmal besten Dank an die zuständigen MitarbeiterInnen für ihre wertvolle Arbeit.