Zum Thema „Aktive Wohnungsakquise durch die Stadt Freiburg für Personen mit besonderen Bedarfslagen“ (Gemeinderats-Beschluss-Vorlage Drucksache G-18/051) hat unsere Vorsitzende, Stadträtin Gerlinde Schrempp (FL), und stellvertretende Fraktionsvorsitzende am 20.03.2018 im Gemeinderat für die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) folgende Rede vorbereitet. Die Rede wurde zwar nicht gehalten, weil über diesen Tagesordnungspunkt ohne Diskussion abgestimmt wurde, dennoch möchten wie sie hier dokumentieren, da man in dem Texten die Position der Fraktion FL/FF dazu erkennen kann.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
die Fraktion FL/FF bedankt sich beim Dezernat III speziell dem Amt für Migration und Integration und dem Amt für Soziales und Senioren für eine sehr informative Vorlage und wird selbstverständlich beiden Punkten des Beschlussantrages zustimmen.
Besonders erfreut haben wir vermerkt, dass in den Jahren 2015/2016 durch die aktive Wohnungsakquise eine weitere Nutzung von öffentlichen Räumen – Turnhallen etc. – vermieden werden konnte. Wir wissen alle, dass viele Vermieter, ob private oder gewerbliche, große Bedenken haben, sowohl an Geflüchtete, wie auch Wohnungslose oder Personen mit der angesprochenen besonderen Bedarfslage, Wohnungen zu vermieten.
Erfreulich ist es, dass die Verwaltung der Stadt über die Grenzen Freiburgs hinaus geschaut hat und sich am Karlsruher Modell orientiert, bei dem insbesondere private Vermieter angesprochen wurden. Dadurch kann es auch bei uns gelingen, eine gesellschaftliche Eingliederung sozial benachteiligter Menschen zu erreichen und dafür lohnt sich jede Anstrengung.
Wir verzichten darauf, die unter Punkt 2 der Vorlage angegebenen Zahlen zu wiederholen, wir stellen erfreut fest, dass nahezu die Hälfte der bisher angemieteten Wohnungen auf die städtische Akquise zurückgehen.
Auch die Kooperation mit der FSB ist sehr gut, 40 Belegungsrechte pro Jahr für Wohnungslose und 10 Wohnungen pro Jahr für Geflüchtete, auch die mittelbare Belegung eines geförderten Objektes oder die befristete Anmietung von Wohnungen bei Sanierung oder Abbruch eines Gebäudes sind die richtigen Schritte.
Dass die Bereitschaft von Vermietern für teilweise schwierige Zielgruppen Wohnungen zur Verfügung zu stellen, sehr zögerlich ist, kann man nachvollziehen. Diese Bedenken können aber sicher durch die Anreize, die die Stadt bietet, deutlich reduziert werden. Das angedachte Beschwerdemanagement, die Betreuung der untergebrachten Personen, auch die monetäre Sicherheit in Form von Mietausfallgarantie werden da helfen.
Auch die in Aussicht gestellte Landesförderung für interessierte Vermieter stellen einen erfolgversprechenden Anreiz dar.
Wie eingangs gesagt, stimmen wir dem Beschlussantrag zu.
Vielen Dank