Aufgrund von Kahlschlag der Vegetation und von Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück Karlstr. 32 (Ecke Wölflinstr.) ist man im Stadtteil Neuburg sowie im angrenzenden Herdern äußerst besorgt, dass die dort stehende Villa und das Atelier-Gebäude im Hof abgerissen werden könnten.
Nachdem in den 1960er Jahren bereits einige bauliche Schmuckstücke für den Bau der katholischen Fachhochschule, das imposante Kepler-Gymnasium in den 1990er Jahren einer Wohn- und Büro/Gewerbebebauung und die historischen Häuser auf dem Amerikaareal in den 2010er Jahren ebenfalls für eine wenig in den Stadtteil passende Wohnbebauung „Platz machen“ mussten, wäre der Abriss dieser bei-den Häuser an dieser markanten Stelle Ecke Karl- und Wölflinstraße ein weiterer Mosaik-stein, die in ihrer Summe dazu führen, dass der ursprüngliche Charakter Herderns zerstört wird.
Daher stellen sich folgende Fragen: Stehen die beiden Häuser unter Denkmalschutz? Wenn nein, sind die Befürchtungen der Bürger in den beiden Stadtteilen berechtigt, dass diese beiden markanten und stadtteilprägenden Häuser abgerissen werden sollen? Wenn ein Abriss vorgesehen ist, was ist an Stelle der bisherigen Häuser geplant?
Siehe dazu hier die Anfrage von FL-Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler an OB Salomon und die Stadtverwaltung: Anfrage Karlstrasse 32
Nachträgliche Ergänzung und Klarstellung:
Am 28.03.2018 erhielt der Lokalverein „Forum Neuburg“, das sich mit einer ähnlichen Anfrage an die Stadt gewandt hatte, folgende beruhigende Antwort von Herrn Willi Loba (Abteilungsleiter Baurechtsamt / Untere Denkmalschutzbehörde):
„In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt teilen wir Ihnen folgendes mit:
Die Gebäude Karlstr. 32 sind bereits seit 1983 als Sachgesamtheit in der Liste der Kulturdenkmale eingetragen.
Der Unteren Denkmalschutzbehörde liegt kein Antrag auf Abbruch der Gebäude vor. Von einem Abbruch ist auch nicht auszugehen, da derzeit Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie Umbaumaßnahmen denkmalrechtlich beantragt sind, die von uns geprüft werden. Weiter Angaben können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machen.
Für den Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 2-80 „Keplerpark“ aus dem Jahr 1998. Der Bebauungsplan setzt auf dem Grundstück verschiedene Bäume zum Erhalt fest. Bei evtl. geplanten Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen ist der Schutz dieser Bäume zu berücksichtigen.“