„Die Vorbereitungen für das geplante SC-Stadion gehen unvermindert weiter. Nächste Woche werden Bäume gefällt.“ So ist in der Badischen Zeitung (BZ) vom 26.01.2018 zu lesen. Und weiter heißt es dort, dass „Klagen keine aufschiebende Wirkung“ hätten. Gemeint ist die Klage der Segelflieger, die bereits eingegangen ist. Dennoch wird der Plural, „Klagen“, verwendet.
Ein paar Sätze später steht dann: „Vor der Sommerpause soll der Gemeinderat den Bebauungsplan beschließen. Dem folge schnell die Baugenehmigung fürs Stadion, erklärt Sabine Recker, stellvertretende Rechtsamtsleiterin im Freiburger Rathaus. Anwohner können gegen beides klagen. Dann wird das Regierungspräsidium zuständig. Das Verwaltungsgericht prüft dann, ob die Klagen aufschiebende Wirkung haben.“
Was ist nun richtig? Aber so oder so: Das schnelle Vorpreschen der Stadt Freiburg auf dem Gelände erinnert schon ein wenig an Methoden aus einem „Western“: Erst schießen, dann fragen stellen. Oder in diesem speziellen Fall: Erst einmal mit den Bauarbeiten für das das Stadion beginnen und dann, wenn die Klagewelle rollt und nachgebessert werden muss, den Steuerzahler die Zeche zahlen lassen. Und die Klagewelle wird rollen! Das nennt sich dann verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln.