
„Die Vorbereitungen fĂŒr das geplante SC-Stadion gehen unvermindert weiter. NĂ€chste Woche werden BĂ€ume gefĂ€llt.“ So ist in der Badischen Zeitung (BZ) vom 26.01.2018 zu lesen. Und weiter heiĂt es dort, dass „Klagen keine aufschiebende Wirkung“ hĂ€tten. Gemeint ist die Klage der Segelflieger, die bereits eingegangen ist. Dennoch wird der Plural, „Klagen“, verwendet.
Ein paar SĂ€tze spĂ€ter steht dann: „Vor der Sommerpause soll der Gemeinderat den Bebauungsplan beschlieĂen. Dem folge schnell die Baugenehmigung fĂŒrs Stadion, erklĂ€rt Sabine Recker, stellvertretende Rechtsamtsleiterin im Freiburger Rathaus. Anwohner können gegen beides klagen. Dann wird das RegierungsprĂ€sidium zustĂ€ndig. Das Verwaltungsgericht prĂŒft dann, ob die Klagen aufschiebende Wirkung haben.“
Was ist nun richtig? Aber so oder so: Das schnelle Vorpreschen der Stadt Freiburg auf dem GelĂ€nde erinnert schon ein wenig an Methoden aus einem „Western“: Erst schieĂen, dann fragen stellen. Oder in diesem speziellen Fall: Erst einmal mit den Bauarbeiten fĂŒr das das Stadion beginnen und dann, wenn die Klagewelle rollt und nachgebessert werden muss, den Steuerzahler die Zeche zahlen lassen. Und die Klagewelle wird rollen! Das nennt sich dann verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln.
