Verbotene Maßnahmen der Stadtverwaltung am Wolfsbuck?

Folgende Anfrage vom 31. August 2017 hat die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) an OB Dr. Dieter Salomon geschickt. Die darin angesprochenen Maßnahmen der Stadtverwaltung sind gravierend und könnten (zumindest teilweise) strafbare Handlungen beinhalten (?). Anzeigen wurden jedenfalls bereits erstattet und Umweltorganisationen haben sich bereits eingeschaltet. Es geht um folgenden, in der Anfrage beschriebenen,  Sachverhalt:

„Von zahlreichen Bürgern im Freiburger Westen wurden wir angesprochen, dass auf dem Flugplatzgelände, unmittelbar am Fuße des Wolfsbucks, seit dem 17.08.2017 im Bereich des geplanten neuen Fußballstadions umfangreiche Bodenarbeiten durchgeführt werden. Außerdem wurden in diesem Areal in den vergangenen Tagen mehrfach der geschützte Magerrasen gemäht, Teilbereiche davon sogar gehäckselt, gewalzt und danach mit einer luftdichten Folie abgedeckt. Da diese Maßnahmen in einer Zeit stattfinden oder stattfanden, obwohl lt. Bundesnaturschutzgesetz solche Eingriffe in die Natur verboten sind, bitten wir um zeitnahe Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1.) Welche Behörde hat die Genehmigung für diese Maßnahmen erteilt und wer hat den entsprechenden Antrag gestellt?

2.) Zu welchem Zweck wurden diese massiven Eingriffe in den Lebensraum Dutzender gefährdeter Tierarten durchgeführt?

3.) Warum wurde dieser Eingriff in die Natur zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeführt, obgleich für das geplante Stadion weder eine Planreife noch eine Baugenehmigung vorliegt? Sollen hier unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden?

4.) Warum wurde dieser Eingriff in die Natur im August vorgenommen, zu einem Zeitpunkt wo es viele verschiedene Arten von Eidechsenjungtieren gibt und dort besonders viele bedrohte Wildbienenarten vorkommen? Laut § 44 Abs. 1 BNatSchG ist die-se Vorgehensweise verboten und stellt somit eine Straftat dar, zumal im aktuellen Fall keineswegs Gefahr im Verzug vorliegt.

5.) Weshalb wurden diese Maßnahmen nicht im Umweltausschuss besprochen und wa-rum erhielten die Stadträte keinerlei Information über das Vorgehen?

6.) Warum wurden die unter Artenschutz stehenden Tiere nicht vorschriftsmäßig von Hand eingesammelt und umgesiedelt wie es z.B. im Falle einer aufgelösten Gärtnerei (Gärtnerei Fichter) in Freiburg-Haslach Auflage für die Eigentümer war?

7.) Was kosten diese Eingriffe und wer bezahlt sie? Wurden die Gelder dafür freigegeben?“

Hier die vollständige Anfrage: Anfrage Massnahmen-Wolfsbuck

Siehe auch: http://bi-pro-wolfswinkel.de/strafbare-massnahmen-der-stadtverwaltung-am-wolfbuck/