Gerade noch vor Beginn der Schonfrist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG, wonach die Fällung von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September aus Gründen des Vogelschutzes grundsätzlich nicht erlaubt ist, wurden die Kleingärten im Kleineschholz … Weiterlesen
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Mauereidechsen werden umgesetzt
Sage und schreibe 900.000 Euro kostet eine Umzugsaktion, die derzeit im Kleineschholz vonstattengeht. Jede einzelne Mauereidechse muss von den Kleingärten an einen anderen Ort umgesiedelt werden, denn diese Tiere stehen als streng geschützte Art auf der Roten Liste. Ersatzquartiere sind … Weiterlesen