Kleineschholz dem Erdboden gleichgemacht

Gerade noch vor Beginn der Schonfrist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG, wonach die FĂ€llung von BĂ€umen in der Zeit vom 1. MĂ€rz bis zum 30. September aus GrĂŒnden des Vogelschutzes grundsĂ€tzlich nicht erlaubt ist, wurden die KleingĂ€rten im Kleineschholz eingeebnet. Diese große Kleingartenanlage soll einem Neubaugebiet weichen. Ebenfalls dem Erdboden gleichgemacht wurden die GĂ€rten […]

Mauereidechsen werden umgesetzt

Sage und schreibe 900.000 Euro kostet eine Umzugsaktion, die derzeit im Kleineschholz vonstattengeht. Jede einzelne Mauereidechse muss von den KleingĂ€rten an einen anderen Ort umgesiedelt werden, denn diese Tiere stehen als streng geschĂŒtzte Art auf der Roten Liste. Ersatzquartiere sind entlang der Straßenbahnlinie zwischen dem Rathaus im StĂŒhlinger und Runzmattenweg in Form von sieben Stein- […]