Investor hält sich nicht an Auflagen der Baugenehmigung – GuT war informiert
Anwohner aus der Sternwaldstraße haben uns berichtet, dass der Investor bei seinem umstrittenen Bauprojekt Sternwaldstraße 7/9 am Freitag, den 12.5.2023 den letzten verbliebenen Baum ebenfalls gefällt hat. Um das Bauprojekt zu realisieren, hatte der Investor bereits 2021 eine Vielzahl alter Bäume auf dem Grundstück entfernen lassen.
Wird wie im vorliegenden Fall im ungeplanten Innenbereich gebaut, kann auch eine Baumschutzsatzung eine Fällung nicht verhindern, wenn ein Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund bauplanungsrechtlicher Vorschriften die Fläche, auf der sich ein Baum befindet, überbauen darf (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung). Bedauerlicherweise lag dieser Sachverhalt bei den bereits gefällten Bäumen vor. Der Baum, der nun gefällt wurde, war jedoch von dieser Ausnahmeregel nicht betroffen. So durften auch laut Schreiben vom Garten- und Tiefbauamt vom 11.01.2021 (Az. 20-746 – Bestandteil der Baugenehmigung Baurechtsamt Az. 03762-20) die verbliebenen Bäume durch die Bautätigkeit nicht in Ihrem Bestand beeinträchtigt werden, insbesondere durften im Wurzelbereich keinerlei Verdichtungsmaßnahmen und Materiallagerungen vorgenommen werden.
Laut Investor seien die Bauarbeiter durch den Baum gefährdet gewesen, eine fadenscheinige Begründung, mit welcher der Investor die Fällung zurechtzutricksen versuchte. Auf Anfrage teilte das Garten- und Tiefbauamt (GuT) mit, der Bergahorn auf dem Grundstück sei bereits bei den Aushubarbeiten für den Neubau verbotswidrig am Wurzelwerk so stark beschädigt worden, dass ein Erhalt des Baumes aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich sei. Das GuT habe damit die Befreiung zur Fällung des aktuell noch bestehenden Baums von der Baumschutzsatzung erteilt (§ 6 Abs. 2 Nr. 5 der Satzung). Der Verstoß gegen die Auflagen in der Baugenehmigung sei mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet worden. Das Schlimme daran: Das GuT, von Anwohnern rechtzeitig informiert, dass der Baum nicht den Auflagen gemäß behandelt wurde, hielt ein Einschreiten nicht für nötig.
Was lief schief in der Sternwaldstraße? Alles. Ein Investor will im Innenhof eines gewachsenen Grundstücks zwei völlig unpassende Klötze errichten und zerstört damit nicht nur die bauliche Harmonie dieser schönen Gegend in der Oberwiehre, sondern auch die Natur, bestehend aus mehreren alten Bäumen. Eine Gesprächsbereitschaft bestand seitens des Investors zu keiner Zeit, weder mit der Stadt noch mit den Anwohnern, die nun wieder einmal mit dem Schlimmsten leben müssen. Dass bei den bereits erfolgten Fällungen auch Bäume und Sträucher auf dem Nachbargrundstück betroffen waren, setzt dem unrühmlichen Vorgang die Krone auf. Schließlich verstößt der Investor gegen die Auflagen, darf den letzten Baum fällen und kauft sich über ein Bußgeld frei. Und dann ist da noch das GuT, an welches sich die Anwohner gewandt haben in der Hoffnung, sich auf die Behörde verlassen zu können.
Mit einer Bauleitplanung ließe sich dieser bauliche Wildwuchs verhindern. Gemäß § 1 a BauGB könnten auch Belange des Umweltschutzes besser berücksichtigt werden. Eine solche Bauleitplanung, sei es durch Bebauungspläne oder durch Satzungen, wird seit Jahren für die Wiehre von den Bürgervereinen gefordert. Die längst verabschiedeten Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen werden verschleppt. Inakzeptable Nachverdichtungen wie in der Sternwald- oder auch in der Kronenstraße sind die Folge.
Es wird Zeit, dass die Stadt ihrer Verantwortung nachkommt und für solch gewachsene Quartiere endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, um derart uneinsichtige und unkooperative Bauträger in die Schranken zu weisen.
Fotos: P. Vogt