Rede zum Stadtteilzentrum Landwasser

Zum Thema Stadtteilzentrum Landwasser (Drucksache G-20/152) hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) im Freiburger Gemeinderat am 28. Juli 2020 folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Es wird höchste Zeit, dass das marode und unattraktive Einkaufszentrum abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird, der der neuen Bezeichnung „Stadtteilzentrum“ besser gerecht wird. Allerdings hat das geplante neue Zentrum zwei erhebliche Nachteile gegenüber dem bisherigen Bau.

Zum einen ist die Barrierefreiheit zum Platz der Begegnung hinunter nur über einen Fahrstuhl sichergestellt. Das ist sicher nicht das, was sich Familien mit Kinderwagen und gehbehinderte Menschen zum Flanieren wünschen. Künftig soll es wohl nur zur Auwaldstraße hin eine Rampe für Rollstuhlfahrer geben. Dies sei auch heute schon nur so, wurde im Bauausschuss behauptet. Allerdings ist das eine Fehlinformation, auf die ich schon im Bauausschuss hinwies. Zwar ist der direkte Zugang zum Platz der Begegnung auch heute nur über die große Freitreppe möglich. Allerdings befinden sich auf der Südseite des heutigen EKZ eine und auf der Nordseite zwei Rampen. Und diese südliche und eine der nördlichen Rampen befinden sich im Westbereich des EKZ, so dass heute der barrierefreie Zugang zum Platz der Begegnung mit nur geringen Umwegen möglich ist. Diese drei Rampen sollen künftig entfallen und durch einen Aufzug ersetzt werden. Aufzüge sind aber ein beliebtes Ziel von Vandalismus und auch im Normalbetrieb störanfällig, wie Aufzüge der Deutschen Bahn oft genug belegen. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass Barrierefreiheit meistens nur über die Ostseite, zur Auwaldstraße hin, gewährleistet sein wird.

Der zweite Nachteil ist das Problem der Verschattung insbesondere des Achtstöckers Auwaldstraße 21 – 25. Die Achtstöcker Landwassers haben aber einen extremen baulichen Nachteil, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, da ich in einem dieser Gebäude groß geworden bin. Übliche Fensterbrüstungen haben eine Höhe von 80 cm bis 90 cm, je nach Gebäudehöhe. Die Brüstungen auf der Westseite der Achtstöcker haben eine Höhe von 1 m. Auf der Ostseite haben jedoch alle Fenster eine Brüstungshöhe von 1,40 m. Weiß der Himmel, warum man einen solchen Unsinn verbockt hat. Da schaut man selbst als groß gewachsener Mensch nur wie Killroy aus dem Fenster. Die Aufenthaltsqualität dieser Räume geht gegen „nicht vorhanden“ und kommt der einer Gefängniszelle sehr nahe. Nichts für Leute mit Klaustrophobie! Aus diesem Grund liegen auf der Ostseite die Schlafzimmer und die Kinderzimmer. Letztere, weil Kinder sich gegen gravierende Einbußen von Lebensqualität weniger gut artikulieren können und solche Unbillen eher zu akzeptieren bereit sind. Wenn also hier in der Vorlage gesagt wird, dass die Osträume ja auch künftig unverändert von der Vormittagssonne beschienen werden, dann ist das angesichts der Tatsache, dass man sich in diesen Räumen nicht aufhalten will, für die betroffenen Bewohner kein wirklicher Trost.

Ich verstehe ohnehin nicht, warum man den Zwölfstöcker an der Südostecke des Zentrums platzieren will, wo er ja auch das Stadteilzentrum selbst um die Mittagszeit massiv verschattet. Würde man ihn an die Nordostecke setzen, dann würde er im Wesentlichen die Zufahrt nach Landwasser und den Roten Otto beschatten. Und ich bin mir sicher, dass der rote Otto dagegen keine Einwände vorbringen würde.

Diese augenscheinlichen Fehlplanungen machen es mir unmöglich, dieser Vorlage zuzustimmen.