Rede zum Sachstand beim Thema Stadttunnel

Zum Thema „Stadttunnel – Sachstand und Umleitung bei Sperrung“ (Drucksache G-18/241) hat Stadträtin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gerlinde Schrempp am 11.12.2018 für die Fraktionsgemeinschaft FL/FF folgende Rede gehalten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

ich kann das sehr kurz machen. Meine Fraktion nimmt den Planungsstand für den Stadttunnel zur Kenntnis und billigt das Vorgehen für die weiteren Verfahrensschritte bei der Sperrung einer Tunnelröhre einschließlich des Befahrens einer Tunnelröhre im Gegenverkehr. Es ist uns ein Anliegen, unseren besonderen Dank an das GuT und hier im Besonderen Herrn Heigold für die klaren und verständlichen Ausführungen auszusprechen. Hier wurde weit über das normale Maß hinaus recherchiert.

Es ist für uns absolut nachvollziehbar, dass der Wunsch vor allem der Bürgervereine der betroffenen Stadtteile, der Initiative Stadttunnel, auch Teilen des Gemeinderates nicht eindeutig positiv beschieden werden konnte, nämlich den Stadttunnel so zu planen, dass jede der beiden Röhren auch im Gegenverkehr befahrbar sein sollte. Natürlich wäre es wünschenswert, dass auch bei der Sperrung einer der beiden Röhren der Verkehr unterirdisch umgeleitet werden kann.

Stadträtin Gerlinde Schrempp (FL)

Es ist für uns nachvollziehbar, dass die Verkehrsführung beider Fahrtrichtungen der B31 durch eine der beiden Röhren aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein wird. Es wurde in der Drucksache dargelegt, in welchen Fällen eine Tunnelsperrung erforderlich sein wird, nämlich bei Verkehrsunfällen, bei Revisions- und Unterhaltungsarbeiten (dreimal jährlich eine und einmal jährlich zwei Nächte), bei einer Katastrophen-Großübung alle vier Jahr Sperrung für eine Nacht, und natürlich bei Sanierungsarbeiten, normalerweise alle 25-30 Jahre. Wir sind davon überzeugt, dass solche Ausnahmetage zu meistern sind und gerne in Kauf genommen werden, wenn dafür die Sicherheit der Menschen gewährleistet wird. Bei der Nutzung nur einer Tunnelröhre auch mit reduzierter Geschwindigkeit kann ein Verkehrsunfall mit Verletzten oder einem Brand nicht ausgeschlossen werden, dann können Rettungs- und Fluchtwege nicht ausreichend rauch- und gasfrei gehalten werden, auch das Einsatzkonzept der Rettungskräfte ist im Gegenverkehr nicht sicher. Das sind die entscheidenden Argumente für uns, dem Beschlussantrag zuzustimmen.