Hohe Wellen schlägt offensichtlich ein Beitrag auf unserer Homepage zum Amtsblatt von Freiburg (siehe: https://freiburg-lebenswert.de/das-amtsblatt-darf-keine-presseaehnliche-wochenzeitung-sein/), in dem es in erster Linie um die Ausgestaltung des Amtsblattes in Freiburg geht. Darin wurde außerdem die Frage gestellt, ob dieses den Vorgaben des BGH, der zu der Frage geurteilt hatte, entspricht. In dem Zusammenhang wurde dann auch auf die Monopolstellung der BZ-Medien hingewiesen.
Dabei ist der Begriff „Propaganda-Instrument“ benutzt worden, der in der Tat überspitzt ist. Diese Wortwahl bedauern wir und haben den Beitrag auf unserer Homepage entsprechend korrigiert.
Da es in Freiburg nur eine Tageszeitung gibt, hat diese damit eine gewisse Monopolstellung inne. Dies kann man in einer demokratisch-liberalen Gesellschaft nur bedauern. Moderate Meinungsvielfalt wäre für uns alle – auch für die BZ selbst – wünschenswert. Auch BZ-Chefredakteure haben sich schon mal mehr Konkurrenz gewünscht, um sich dem Vorwurf einer Monopolstellung in der Stadt nicht immer wieder aussetzen zu müssen. Das hat nichts mit „nordkoreanischen Verhältnissen“ zu tun. Im Gegenteil: indem wir uns mehr Pressevielfalt wünschen, wollen wir dazu beitragen, dass vielfältiger, unterschiedlicher, vielleicht manchmal auch gegensätzlicher berichtet wird.
Bei der Beurteilung des Amtsblattes handelt es sich um eine Rechtsfrage: Bei dem Beitrag auf unserer Homepage wird auf den Sachstand nach dem BGH-Urteil hingewiesen. Sowohl FL als auch die Fraktion FL/FF sind der Meinung, dass sich die Stadt Freiburg Gedanken machen muss, ob das von Ihr herausgegebene „Amtsblatt“ den Vorgaben des BGH entspricht oder nicht.
Die BZ selbst hat am 20.12.2018 über diesen Sachstand berichtet (siehe: http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/bgh-urteil-staedte-duerfen-der-freien-presse-keine-konkurrenz-machen–162331558.html). Statt nur den trockenen Sachverhalt darzustellen, hätte sie ja auch selbst die Frage stellen können, was dies für das Amtsblatt in Freiburg bedeuten könnte. Nach einem derartigen BGH Urteil sollte es doch selbstverständlich sein, zu hinterfragen, was es für das hiesiege Amtsblatt bedeutet, ob sich etwas ändern muss, und wenn ja, was. Wir von FL werden auch weiterhin die Dinge, die um uns herum geschehen und unsere politische Arbeit berühren aufmerksam beobachten und auch werten.