Zu den bzgl. Dietenbach anstehenden Enteignungs-Verfahren hat die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) die folgende, von allen Stadträten der Fraktion unterzeichnete Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. an die Stadtverwaltung gestellt:
Laut Drucksache G-18/114 soll die Verwaltung gegenüber denjenigen Eigentümern der Dietenbach-Grundstücke, die bis zum 31.12.2018 weder das Erwerbsangebot der Stadt Freiburg angenommen noch gegenüber der Sparkassengesellschaft GmbH & Co. KG notariell ihre Verkaufsbereitschaft erklärt oder in anderer Weise ihre Mitwirkungsbereitschaft verbindlich erklärt haben, die erforderlichen Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren einleiten.
Hierzu unsere Fragen:
- Wie viele Eigentümer (Anzahl der Eigentümer, Anzahl der Grundstücke, Summe Fläche in ha) haben bis zum 31.12.2018 keine Vereinbarung unterschrieben?
- Wann werden die erforderlichen Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren eingeleitet (Jahr /Monat) und in welchem Teilgebiet zuerst?
Siehe hier die Original-Anfrage (PDF):