Zum Thema „Zukünftige Förderung der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke sowie des Kontaktladens in Freiburg (Drucksache G-19/231), speziell zum Berechnungs- und Finanzierungsmodell, hat unsere Stadträtin Gerlinde Schrempp (FL) am 10.12.2019 im Gemeinderat folgende Rede gehalten:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
meine Damen und Herren,
zunächst auch unser Dank an die Verwaltung für eine sorgfältig ausgearbeitete Beschlussvorlage. Aber zunächst zum Evaluierungsprozess, der 2015 vom Gemeinderat in Auftrag gegeben wurde: Was uns fehlt ist die Darstellung eines Erfolges in Form von Rückgang der Klientenzahlen.
Bei Punkt 2. Zielsetzungen wurde die Förderung durch die Stadt Freiburg deutlich formuliert: Was soll erreicht werden? Erreicht werden sollen doch wohl – so hoffen wir wenigstens – rückläufige Zahlen der Gefährdeten bzw. Kranken. Diese Zielsetzung ist zumindest langfristig wohl nur zu erreichen mit einer entsprechenden Suchtprävention und diese scheint mir deutlich zu kurz zu kommen.
Weiterhin ist es für uns schwierig nachzuvollziehen, warum die Kommunen als nachrangige Kostenträgerin durch die PSB ambulante Rehabilitation und Nachsorge anbieten. Das gehört zum eindeutigen Aufgabengebiet der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der Drucksache wird ja klar formuliert, dass aufgrund der bestehenden Leistungsverträge die Kostenerstattungsbeträge aus Sicht der Träger der PSB nicht ausreichen. Deshalb sollten auch gerade für den Bereich der ambulanten Reha und Nachsorge durch eine Evaluation klare Zahlen zur Verfügung stehen, was den Erfolg dieser Form der Reha betrifft.
Freiburg Lebenswert wird dem Beschlussantrag folgen, wir bitten aber darum, die oben formulierten Fragen durch eine Evaluierung zu beantworten.