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Dietenbach: Kosten und Finanzierung

Dietenbach: Kosten und Finanzierung

Angesichts der Haushaltslage der Stadt, der Lage beim beabsichtigten Projekthaushalt Diet-enbach sowie des finanziellen Einflusses der Corona-Krise ergibt sich ganz allgemein die Fra-ge, welche Schlussfolgerungen die Stadt hieraus für die Realisierbarkeit des Neubaustadtteils zieht?

Zitat aus G-18/114, Anlage 1, S. 142/143: „Voraussetzung einer zügigen Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraumes (vgl. § 165 Abs. 3 Nr. 4 BauGB) ist unter anderem die gesicherte Finanzierung der Maßnahme. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 171 Abs. 2 S. 1 BauGB ist eine Kosten- und Finan-zierungsübersicht „nach dem Stand der Planung“ aufzustellen. Dies setzt das Vorhandensein einer hinreichend konkreten Planung für die Gesamtmaßnahme entsprechend der Ziele und Zwecke und deren Fortschreibung voraus. Denn i. S. d. § 171 Abs. 2 BauGB soll die Kosten- und Finanzierungsübersicht eine Prognose der voraussichtlich entstehenden Kosten für die Stadt selbst, aber auch für die Träger öffentlicher Belange darstellen. Es ist darauf zu achten, dass alle die Entwicklungsmaßnahme betreffenden Kosten vollständig erfasst werden. Grundlage bilden die auf die Gesamtmaßnahme bezogenen planerischen Leistungen und deren Darstellung, um die möglichen Kostenfaktoren überhaupt erkennen und quantifizieren zu können.“

Somit ergibt sich für uns eine Reihe von Fragen. Deshalb hat FL-Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler unter der Überschrift „Dietenbach – Kosten und Finanzierung“ eine Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen gestellt.

Siehe hier die ganze Anfrage mit allen gestellten Fragen: Anfrage_zu_Dietenbach_Kosten_und_Finanzierung.pdf

Auf dem Gelände des geplanten neuen Stadtteils Dietenbach sollen – entgegen städtischer Zusagen vor dem Bürgerentscheid – nun doch über 3.700 Waldbäume gerodet werden. (Foto: BI Pro Landwirtschaft)