Am 5.11.2021 hat FL-Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler eine Anfrage an die Stadtverwaltung zum Thema „Baumfällungen und Baumschutzsatzung“ gestellt. Grund der Anfrage war eine stattliche Rotbuche, die in der Sonnenstraße in Herdern einem Bauvorhaben weichen muss, obwohl dieser Baum mit einem Stammumfang von 2,40 m unter die Baumschutzsatzung fällt. Dabei stellte sich die Frage, warum diese Baumschutzsatzung im konkreten Fall nicht angewendet wird. Daneben waren besonders die Fragen interessant, wie oft in den letzten Jahren eine Befreiung von der Satzung beantragt und wie oft diesem Antrag stattgegeben wurde. Auch wurde die Frage gestellt, wie oft Ersatzpflanzungen in den letzten Jahren verlangt wurden und wer die Durchführung überprüft.
Auf diese Anfrage hat die Stadtverwaltung nun geantwortet, darüber berichtete auch die BZ. Demnach sind von 2018 bis 2021 beim städtischen Garten- und Tiefbauamt (GuT) 2500 Einzelanträge eingegangen, davon wurden 1817, also 73 % genehmigt. Bei Bauvorhaben wurden 188 Anträge zwischen 2018 und 2020 gestellt, davon wurden 158, also 84 %, genehmigt. Für das Jahr 2021 liegen zu der Anzahl Genehmigungen noch keine abschließenden Angaben vor. Bis zum 14.12.2021 wurden jedoch bereits 159 Anträge gestellt, was gegenüber 2020 (60 Anträge) eine Zunahme um 165 % darstellt. Dieser deutliche Anstieg weist auf eine stark gestiegene Bautätigkeit hin.
Was Ersatzpflanzungen anbelangt, so wurden von 2018 bis 2021 bei Einzelbefreiungsanträgen 1497 Anordnungen erteilt mit der Auflage, 2392 neue Bäume zu pflanzen. Im Rahmen von Bauprojekten ergingen im gleichen Zeitraum 213 Anordnungen, wobei insgesamt 1349 neue Bäume zu pflanzen waren. Teilweise wurde auf die Anordnung ganz verzichtet, da bereits Ersatzpflanzungen in den jeweiligen Bebauungsplänen festgesetzt waren. Die Ersatzpflanzungen sind nachzuweisen, ansonsten erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle. Auf die Frage, wie viele Ersatzpflanzungen trotz Anordnung nicht durchgeführt wurden und welche Konsequenzen die Nichtbefolgung hatte, musste die Stadt passen: „Hierzu können keine belastbaren Daten erhoben werden, da sich die Ersatzplanzungen je nach Sachverhalt (z. B. bei Sanierungsmaßnahmen) teilweise um Jahre verzögern können.“
Wenig erfreulich war auch die Antwort in Bezug auf die Rotbuche in der Sonnenstraße: Die Baumschutzsatzung sei im konkreten Fall nicht anwendbar, sofern ein Vorhaben im Innenbereich bauplanungsrechtlich zulässig ist, greife der Natur- und Baumschutz nicht. „Hier gilt Baurecht vor Baumschutz“, so die Stadtverwaltung.
Der Klimawandel, insbesondere die anthropogene globale Erwärmung, sorgt dafür, dass sich Städte immer mehr aufheizen. Wir erleben einen dramatische Artenschwund. Jeder Baum ist wichtig. Da ist die Rechtsgestaltung der Stadt Freiburg aus der Zeit gefallen. Deshalb setzt sich Freiburg Lebenswert immer für eine Verbesserung der Baumschutzsatzung ein, die auch gegenüber Bausünden wirksam ist.