Anfrage zu Baumfällungen und Baumschutzsatzung

Zum Thema Baumfällungen und Baumschutzsatzung hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 5. November 2021 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

immer wieder werden Bäume gefällt oder sollen gefällt werden, die einer Baumaßnahme im Wege stehen. Viele dieser Bäume haben ein beträchtliches Alter erreicht, sind gesund und leisten somit einen wichtigen Beitrag zum lokalen Kleinklima.

Zum Beispiel wurden für die Volksbank am Hauptbahnhof 47 Bäume, in den Metzgergrün-Gärten 15 Bäume gefällt. Weitere Beispiele sind mehrere Bäume in der Sternwaldstraße, die der Säge zum Opfer fielen und eine alte Rotbuche in der Sonnenstraße, die für eine Tiefgarage von der Bildfläche verschwinden soll. Übrigens wurde laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Rotbuche zum Baum des Jahres 2022 gekürt.
Die Liste der Baumfällungen in Freiburg ließe sich endlos weiterführen, besorgniserregend ist vor allem, dass für den neuen Stadtteil Dietenbach ca. 3.700 Bäumen geopfert werden sollen.

Die Empörung unter der Freiburger Bürgerschaft war und ist bei all diesen Vorgängen sehr groß und führt immer wieder zu Verstimmungen bezüglich der Vorgehensweise der Stadt. Es muss konstatiert werden, dass wir zwar eine Baumschutzsatzung haben, diese aber nicht konsequent angewandt wird. Auf der Seite der Stadt Freiburg steht zu der Frage „Wozu dient die Baumschutz-satzung?“ folgendes: Wesentlicher Zweck der Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung der Bäume im Stadtgebiet Freiburg, insbesondere der Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes und von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Belebung, Gliederung und Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (s. auch §1 der Baumschutzsatzung).

Hierzu meine Fragen:

1. Die Rotbuche in der Sonnenstraße hat einen Stammumfang von 2,4 Metern. Laut §2, (1), 1 der Baumschutzsatzung sind Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm geschützt. Im § 3, (3) steht: Die Stadt kann anordnen, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks bestimmte Maßnahmen bei geschützten Bäumen trifft, soweit diese zur Pflege oder zur Erhaltung der Bäume erforderlich sind. Dies gilt insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen. Warum macht die Stadt in der Sonnenstraße keinen Gebrauch von dieser Anordnung?

2. Laut § 7 muss das Vorliegen von Befreiungsgründen, um einen Baum/Bäume fällen zu dürfen, schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Stadt hat dem Anzeigenden den Eingang der Anzeigeerklärung spätestens nach fünf Arbeitstagen zu bestätigen. Werden von der Stadt innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang dieser Bestätigung beim Anzeigenden keine schriftlichen Bedenken erhoben, gilt die Befreiung als erteilt.
a) Wie oft wurde eine Befreiung beantragt und wie oft wurde dem Antrag in den letzten fünf Jahren stattgegeben?
b) Wie oft wurden Bäume gefällt, weil wegen Nichtbearbeitung des Antrags die Frist überschritten und damit die Befreiung unbeabsichtigt erteilt worden war?
c) Warum erfolgt keine eindeutige und ausschließlich schriftliche Erteilung der Befreiung?

3. Laut § 8 der Baumschutzsatzung kann die Stadt vom Verantwortlichen bei Erteilung einer Befreiung eine angemessene und zumutbare Ersatzpflanzung verlangen.
a) Warum ist dies eine Kann- und keine Muss-Anordnung?
b) Wie oft wurden Ersatzpflanzungen in den letzten Jahren (2014 – 2021) verlangt?
c) Wer überprüft, ob die Ersatzpflanzungen überhaupt durchgeführt wurden?
d) Wie viele Ersatzpflanzungen wurden in der genannten Zeitspanne trotz Anordnung nicht durchgeführt, wurde dieses von der Stadt beanstandet und wenn ja, welche Konsequenzen hatte die Nichtbefolgung der Anordnung?

4. Deutschland gehört zu den 110 Staaten, die sich in dieser Woche für den Schutz der Wälder verpflichtet haben. Wird dies zu einem Umdenken der städtischen Verwaltung bei der geplanten Abholzung von 3.700 Bäumen für den Stadtteil Dietenbach führen, da sich die selbsternannte „Green City“ Freiburg sonst gegen die erklärten Ziele Deutschlands und über 100 weiterer Staaten stellt?

Aus Sicht von FL ist es unabdingbar, die Baumschutzsatzung zu ändern und zwar dahingehend, dass der Baumschutz wirklich Vorrang hat und nicht durch Kann-Anordnungen ausgehebelt werden kann. In Zeiten des Klimawandels wäre ein verstärkter Schutz von gestandenen gesunden Bäumen ein kleines aber wichtiges Signal, dass der Klimaschutz in Freiburg ernst genommen wird.

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)