Zur Frage der Genehmigung von Ferienwohnungen in der Stadt, obwohl der Gemeinderat entsprechende Beschränkungen beschlossen hatte, hat die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) die folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen, hier: Investor nutzt Schlupfloch) an die Stadtverwaltung gerichtet.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der BZ wurde am Mittwoch in dem Artikel „Investor nutzt Schlupfloch“ dargelegt, wie es trotz Verbotes möglich ist, unter dem Deckmantel eines Appartement-Hotels letztlich doch Ferienwohnungen zu betreiben.
Vor dem Hintergrund, dass Freiburg „bezahlbaren“ Wohnraum benötigt und nicht Ferienwohnungen oder Appartement-Hotels, stellen sich folgende Fragen:
- Auch andere Investoren haben sicher mit Interesse den Artikel gelesen und eine genaue Anleitung erhalten, sich dieses Schlupfloches zu bedienen, denn die Gewinnmargen sind bei Appartement-Hotels wesentlich höher als bei Wohnraum. Wie gedenkt die Stadt dieses Schlupfloch zu stopfen?
- Wie ist es möglich, dass die ursprüngliche Genehmigung zur Umwandlung von Büro- und Geschäftsräumen in Wohnungen nicht mehr gilt und so ausgehebelt werden konnte?
- Was unternimmt die Stadt, um den Bau weiterer Appartement-Hotels in Freiburg zu unterbinden? Warum sollte es nicht möglich sein, solche Bauvorhaben zu verbieten?
- Kann der Gemeinderat etwas gegen solche Vorgehensweisen unternehmen?
- Was wird von der Stadt unternommen, damit das im Artikel genannte Verschwimmen der Grenzen und ein Graubereich bei der Unterscheidung der Begriffe Hotel, Appartement-Hotel und Ferienwohnung nicht mehr gegeben sind?
Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Fraktionsvorsitzender)
Gerlinde Schrempp (Stellvertr. Fraktionsvorsitzende)
Karl-Heinz Krawczyk (Stadtrat)
Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer (Stadtrat)