Anfrage Dietenbach-Wald

Zu den Fällungen im Dietenbach-Wald hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 25.6.2023 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Die unkontrollierten und kürzlich wiederholten Baum-Entnahmen aus dem Dietenbach-Wald im Bereich Langmattenwäldchen und „Toms Ranch“ haben bei vielen Freiburgern  tiefe Betroffenheit, ja Entsetzen ausgelöst, und veranlassen diverse Umweltorganisationen nun zu dieser Anfrage an Sie über mich.

Dieser Waldbereich war bislang Gegenstand intensiver gutachterlicher Untersuchungen, vieler politischer Diskussionen und daraus folgender Planungsarbeit von städtischen Stellen (Projektgruppe Dietenbach, PGD). Mit dem unverbindlichen Rahmenplan beschloss der Gemeinderat 2019 die Bereiche, in denen der Wald weichen (ca. 4,5 ha auf verschiedene Waldzonen verteilt) und wo er bleiben soll. Jedoch kam es seitdem nicht zu rechtlich verbindlichen Festsetzungen, weder im FNP 2020, noch durch einen B-Plan.

Auch das Regierungspräsidium prüft derzeit nach eigenen Angaben noch, Zitat Frau B. Schäfer v. 16.06.23: „Zu den Themen wie die Vereinbarkeit der Planung mit dem Natur- und Artenschutz und den Vorgaben des Landeswaldgesetzes inkl. der . . . ggfs. erforderlichen Ausnahmegenehmigungen im Bereich Artenschutz, und zu den Voraussetzungen für Erteilung der notwendigen Waldumwandlungserklärung sind wir noch in der Prüfung.“

Obwohl der Stadtverwaltung die sehr hohe Bedeutung dieses Walddistrikts (lt. Forstamt ein Bestandteil des „Tropenwalds (!!!) Baden-Württemberg“) sowie der GR-Beschlüsse dazu klar sein muss (s. Waldkonvention 2020, Klima- und Artenschutzmanifest 2019), hat sie offenbar keine Kontrolle darüber, ob in diesem Fall die Waldbäume vom Privateigentümer entfernt werden oder nicht. Ihnen gibt das Landeswaldgesetz die Freiheit dafür, insbesondere wenn der Bereich wie hier in viele kleine Eigentumsparzellen aufgeteilt ist.

Wir sehen die Gefahr, dass mit völlig legalen Baumfällungen erhebliche und irreversible Eingriffe in das hier vorhandene Schutzgut Wald erfolgen, bevor das Waldeigentum an die Stadt per Grundbucheintrag übergegangen ist.

Daher bitten wir um eine zeitnahe Antwort auf dringende Fragen:

1. Ist es richtig, dass die früheren Verkaufsverträge zwischen der EMD und den Waldeigentümern den jeweils vorhandenen Baumbestand nicht einschließen und sich nur auf die Grundflächen beziehen?

2. Ist es richtig, dass die Stadtverwaltung bei Übernahme der EMD-Kaufverträge den vorgenannten Punkt nicht geändert hat?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt zum Waldschutz und ab wann wird sie sicherstellen, dass die bisherigen Beschlüsse und Pläne zum Walderhalt umgesetzt und verwirklicht und weitere unerwünschte Baumfällungen effektiv verhindert werden ?

4. Ist es richtig, dass die Holzentnahme aus einem Privatwald, der sich formal nicht in einem FFH- oder Naturschutzgebiet befindet, jederzeit und umfangreich erlaubt ist? Ist dies unabhängig von Umweltauflagen, Waldschutzsatzungen oder Vogelbrutzeiten formal und auch ethisch vertretbar?

5. Ist der Stadtplanung nicht bekannt, dass in den betroffenen Waldstücken der Hirschkäfer, eine FFH geschützte und stark gefährdete Art, für die Baden Württemberg die Arterhaltungsverantwortung trägt (Rote Liste), mehrfach gesichtet und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gemeldet worden ist?

6. Wie verträgt sich Ihrer Ansicht nach dieses Vorgehen mit dem Freiburgs Klima- und Artenschutzmanifest, welches eine Inanspruchnahme des Waldes an sich schon für verlegbare Infrastrukturen höchst fragwürdig erscheinen lässt und der in seiner ökologischen Bedeutung und Wirkung durch keinerlei sogenannte „Ausgleichsmaßnahmen“ ausgeglichen werden kann?

In Erwartung Ihrer baldigen klärenden Rückantwort

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)