Nach Schlappe vor dem VGH macht Bundesverwaltungsgericht den Weg frei
Die Stadt Tübingen darf Steuern auf Einwegverpackungen erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. In der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte sich eine McDonald’s-Filiale in Tübingen noch durchgesetzt. Die Richter am VGH Mannheim bemängelten die fehlende Kompetenz einer Gemeinde für die Einführung einer solchen Steuer. Schließlich werden Speisen und Getränke zum Mitnehmen ja möglicherweise außerhalb des Gemeindegebiets verbracht, somit handele es sich nicht um eine örtliche Steuer. Das sah das Bundesverwaltungsgericht anders: In der Regel würden „to go“- Speisen und -Getränke noch an Ort und Stelle verzehrt und damit sei die Steuer ortsgebunden und dürfe von der Gemeinde erhoben werden.
Angesichts dieses Urteils fordert die deutsche Umwelthilfe Städte und Gemeinden auf, dem Tübinger Modell zu folgen. Freiburg Lebenswert begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und schließt sich dieser Forderung für die Stadt Freiburg an.
Die Menge aller Einwegbecher hat sich laut Verbraucherzentrale für heiße und kalte Getränke in den letzten 25 Jahren verdoppelt. Betrachtet man lediglich die Heißgetränke, liegt die Steigerung sogar bei satten 500 %. Bereits die Herstellung der Einwegbehältnisse kostet Energie und verbraucht mehr Wasser, als das Behältnis aufnehmen kann. Die meisten Becher für Heißgetränke bestehen aus Pappe mit einer Kunststoffbeschichtung, was die Wiederverwertung schwierig bis unmöglich macht. Demgemäß landen viele Becher als Müll in der Landschaft, was ganz nebenbei auch noch den Anteil von Mikroplastik erhöht.
Aufrufe zur Freiwilligkeit bringen erfahrungsgemäß nichts. Die Politik muss entsprechend gegensteuern. Ein Instrumentarium ist der Preis. Umweltschädliche Produkte müssen mehr kosten als umweltfreundliche. An Müll in den Straßen mangelt es in Freiburg wahrlich nicht, mal abgesehen davon, dass alle einen Beitrag leisten sollten, die Müllteppiche in den Ozeanen nicht weiter zu vergrößern.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Weg für die lokale Politik zu einer Verpackungssteuer geebnet. Freiburg sollte ihn mitgehen.
Fotos: K. U. Müller