Sanierungsverfahren Knopfhäusle-Siedlung

Zum Thema „Sanierungsverfahren Soziale Stadt Knopfhäusle-Siedlung“ (TOP 10, Drucksache G-19/194) hat unser Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 1. Oktober 2019 im Gemeinderat folgende Rede gehalten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich mich dem Dank meiner Vorredner an die Freiburger Stadtbau und an die Stadtverwaltung anschließen. Wir sehen es insbesondere als ein großes Entgegenkommen an, dass die Mieter der Knopfhäusle Siedlung weitgehendes Mitsprachrecht an der Grundrissplanung ihrer Wohnungen bekommen sollen. Das ist alles andere als selbstverständlich. Denn die Ausarbeitung individueller Lösungen erfordert natürlich einen höheren Aufwand als eine standardisierte Sanierungslösung. Das zeugt von einer hohen Wertschätzung der Mieter.

Photovoltaik und Denkmalschutz müssen sich nicht in jedem Fall gegeseitig ausschließen!

Mit Schreiben vom 27.9.2019 an die Stadtverwaltung haben wir den Vorschlag zum Bau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Kopfhäusle Siedlung gemacht. Ich will hierauf nochmals eingehen. Die Häuser stehen unter Denkmalschutz und uns ist natürlich klar, dass diese Tatsache wesentliche Veränderungen an den Gebäuden ausschließt, insbesondere was das äußere Erscheinungsbild betrifft.

Aber angesichts des Klimawandels ist nun ein dringender, schneller Umbau der weltweiten Energieversorgung hin zu regenerativen Energieträgern überfällig. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat sich aus diesem Grund äußerst ehrgeizige Zielmarken gesetzt. So soll Freiburg bis zum Jahr 2030 eine 50%ige CO2 Reduzierung gegenüber dem Jahr 1990 erreichen und bis 2050 klimaneutral sein. Die Bewegung „Fridays for Future“ geht noch darüber hinaus und fordert Klimaneutralität bereits bis 2030.

Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL)

Wir haben daher vorgeschlagen, dass die Stadt und die Freiburger Stadtbau Verhandlungen mit den Denkmalschutzbehörden aufnimmt mit dem Ziel, für die Häuser der Knopfhäusle Siedlung eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Installation von Photovoltaik Anlagen zu erlangen. Würden diese als Aufdachanlagen ausgeführt, wäre ein Rückbau prinzipiell jederzeit möglich, ohne die Denkmaleigenschaft beeinträchtigt zu haben. Insbesondere die vier östlichen Gebäuderiegel sind ideal geeignet. Ihre Nord Süd Firstausrichtung erlaubt die Belegung sowohl der östlichen als auch der westlichen, weitgehend unverschatteten Dachflächen, wodurch über den Tag eine relativ gleichmäßige Stromerzeugung realisiert werden kann. Begünstigt würde das Vorhaben durch die geplante zentrale Wärmeenergieversorgung, wodurch die Einzel Kamine auf den Häusern künftig sicher entfallen werden.

Aber selbst wenn die Dach Aufbauten beispielsweise wegen ihrer Denkmaleigenschaft nicht zur Disposition stehen sollten, können aufgrund der heutigen Technik die Dächer weitgehend mit Solarmodulen belegt werden. Vor wenigen Jahren war die Verschattung von PV Modulen ein Problem, weil verschattete Module die Leistung der gesamten Anlage massiv beeinträchtigten. Diese Probleme sind inzwischen hinfällig durch den Einsatz von sogenannten Optimierern. Sie sorgen dafür, dass verschattete Module individuell „abgeschaltet“ werden und damit den Rest der Anlage nicht beeinträchtigen.

Denkbar wäre die Durchführung eines Mieterstrommodells analog zu dem von „Freiburg Lebenswert“ angeregten und inzwischen auf den Weg gebrachten Modell für die Stadtbau–Gebäude Belchenstraße 12-34.

Wir können diesen Vorschlag natürlich auch als – ich hoffe dann interfraktionellen – Antrag stellen, um ihm eine Legitimität über den Gemeinderat zu geben. Vielleicht können Sie, Herr Oberbürgermeister oder Herr Baubürgermeister, zu diesem Vorschlag nach Installation von Photovoltaik Stellung nehmen.

Siehe dazu auch:  Photovoltaik auf die Dächer der Knopfhäusle-Siedlung