Zum Thema Neuerstellung des Freiburger Mietspiegels 2021/2022 (Beschlussvorlage Drucksache G-19/236) hat unsere Stadträtin Gerlinde Schrempp (FL) am 10. Dezember 2019 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
ich kann es sehr kurz machen: Freiburg Lebenswert wird dem Beschlussantrag Mietspiegel 2021/2022 zustimmen und bedankt sich sowohl bei der Verwaltung für eine sorgfältig erarbeitete Vorlage, aber auch bei der Arbeitsgruppe Mietspiegel für die geleistete Arbeit.
„Ein neuer Mietspiegel wird sich wieder als Mieterhöhungsspiegel darstellen.“
Wie auch bei früheren Mietspiegelfortschreibungen wird sich ein neuer Mietspiegel wieder als Mieterhöhungsspiegel darstellen, dieses Mal hoffentlich moderater. Dennoch sehen wir eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Erhebungen dadurch, dass jetzt erstmals auf der Basis einer 6-Jahresregelung für den Erhebungszeitraum gearbeitet wird. Auch die zusätzlich angestrebte Untersuchung zu den Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II/SGB III und den Daten zu personenbezogener Betriebskosten bewerten wir positiv.
Ein Verzicht auf einen Mietspiegel hätte wahrscheinlich Hunderte, wenn nicht Tausende von Klagen zur Folge, sodass man nicht auf einen Mietspiegel verzichten kann.