Milieuschutzsatzung im Stühlinger

Folgende Rede hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) im Freiburger Gemeinderat am 17.9.2019 zum Thema Milieuschutzsatzung im Stühlinger (TOP 8, G-19/213) gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Erstellung von Sozialen Erhaltungssatzungen, auch Milieuschutzsatzungen genannt, ist u.a. in der bayrischen Landeshauptstadt München gängige Praxis. Ziel ist dabei immer die Erstellung einer Abwendungsvereinbarung zwischen der Stadt und den Bau-Investoren.

Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL)

Die Aufstockung des Gebäudes der Bauunion zur Behebung der Wohnungsknappheit, der Bau von Aufzügen bei einem dann fünfstöckigen Gebäude und dessen energetische Sanierung sind für uns völlig akzeptable Maßnahmen. Entscheidend ist, dass die Mieten anschließend nur moderat erhöht werden. Dies wurde beispielsweise mit der d.i.i. (Deutsche Invest Immobilien) für ihre Sanierungsmaßnahmen in Landwasser einvernehmlich in einer Abwendungsvereinbarung geregelt. Der Antrag der Bauunion auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, um Eigentumswohnungen bilden zu können, zeigt allerdings, dass hier offensichtlich Gentrifizierung beabsichtigt ist. Ebenso lässt der Umstand, dass die Balkone nur dann „freigeschaltet“ werden sollen, wenn die Erhöhung der Miete akzeptiert wird, wenig Gutes erahnen. Das ist ein äußerst seltsamer Vorschlag. Ich denke da an ähnliche Aktivitäten der Bauunion im „Heldenviertel“.

Beides zeigt, dass hier unbedingt eine Abwendungsvereinbarung geschlossen werden muss, um Auswüchse zu verhindern. Wir werden daher der Vorlage zur Aufstellung einer Sozialen Milieuschutzsatzung zustimmen.

Siehe auch aus unserem Programm: https://freiburg-lebenswert.de/fuer-erhaltungs-und-gestaltungssatzungen/