Nun bot die Stadtbau die viel zu teuren Hochpreishäuser in Günterstal mit einem „Tag der offenen Tür“ wie saures Bier an und will das Beste aus der Fehentscheidung machen, am Ortsrand von Günterstal und im Schatten der Berge so hochpreisigen Wohnraum geschaffen zu haben. Wie immer bei solchen Fehlplanungen: Nun will es keiner gewesen sein. Die Stadtbau schiebt (wohl zu Recht) die Schuld auf die Stadtverwaltung (genauer gesagt: das Stadtplanungsamt) und den Gemeinderat (genauer gesagt: dessen Bauausschuss), der der Empfehlung der Stadtverwaltung gefolgt ist, hier im Hochpreis-Segment zu bauen.
Als die Entscheidung fiel, war Freiburg Lebenswert (FL) noch nicht im Freiburger Gemeinderat vertreten, der ja von einer grün-schwarzen Allianz dominiert wird. Wir hätten uns auch mit allen Mitteln gegen eine solche Fehlplanung gewehrt. Denn FL hat immer gesagt, dass die Stadtbau für die Schaffung des so dringend benötigten günstigen, bezahlbaren Wohnraums zuständig ist und im hochpreisig, teuren Segment „nichts verloren hat“ (wie auch Uwe Mauch in der Badischen Zeitung zu Recht meint).
Im Programm von FL steht dazu seit unserer Existenz:
„Freiburg Lebenswert setzt sich für Soziale Durchmischung und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums für alle Einkommensschichten ein. (…) Mit ‚Bauen auf Teufel komm raus‘ wird zwar ein Mehr an Wohnraum, aber entgegen landläufiger Meinung kein Mehr an bezahlbarem Wohnraum geschaffen. Es entsteht im Gegenteil eher hochpreisiger Wohnraum und vermehrt Luxuswohnraum. Hinzu kommt, dass der aktuell noch vorhandene bezahlbare Wohnraum in Freiburg zunehmend durch Abriss oder Modernisierung vernichtet und durch teuren Wohnraum ersetzt wird. (…)
Zur Lösung muss der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) eine besondere Rolle zugewiesen werden. Der bislang praktizierte Kurs einer Renditeoptimierung muss grundlegend geändert und durch eine massiv an den sozialen Bedürfnissen der mittleren und unteren Einkommen orientierte Wohnraumbereitstellung ersetzt werden. Dies betrifft sowohl die Mietpreisgestaltung im Bestand und für Neubauten, als auch Mietpreisanpassungen nach Renovierung von Bestandswohnungen. Entstehende Unterdeckungen müssen durch Zuschüsse seitens der Stadtkasse gedeckt werden.“