EU plant Gesetz zur Wiederherstellung Europas geschädigter Natur bis 2050

Zum Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der Natur hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 17. November 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Umsetzung des „European Green Deals“ plant die EU-Kommission ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in der EU zu verabschieden, siehe: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-gruner-deal-weniger-chemische-pestizide-umfassende-renaturierung-2022-06-22_de

Auch Pestizide sollen eingedämmt werden, was dem Artenschutz zugute kommt (Foto: K. U. Müller).

Die beiden vorgelegten Entwürfe sind die wichtigsten LegislativVorschläge zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Sie sollen dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU und weltweit zu gewährleisten. Außerdem sollen sie dazu dienen, um 80 Prozent der europäischen  Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherzustellen und alle Ökosysteme  zu renaturieren von Wald und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Meeres, Süßwasser und städtischen Ökosystemen.

Unter anderem werden folgende Ziele genannt:

  • Kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen bis 2030, eine Zunahme um 5 Prozent bis 2050 und eine Baumüberschirmung von mindestens 10 Prozent in allen europäischen Städten, Kleinstädten und Vororten sowie Nettozunahme an Grünflächen, die in Ge-bäude und Infrastruktur integriert sind.
  • In landwirtschaftlichen Ökosystemen Zunahme der biologischen Vielfalt insgesamt und positive Entwicklung bei Wiesenschmetterlingen, Feldvögeln, organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden und Landschafts-Elementen mit großer Vielfalt auf land-wirtschaftlichen Flächen.

Die vorgestellten Richtlinien sollen schließlich als Verordnungen verabschiedet werden, die bekanntermaßen in jedem Mitgliedsstaat gelten.

Somit ergibt sich eine Reihe von Fragen:

  1. Sind der Stadtverwaltung die Legislativ-Vorschläge bekannt?
  2. Wie hoch ist der Nettoverlust an städtischen Grünflächen derzeit? Wie sieht der Trend bis 2030 aus?
  3. Welche Überlegungen gibt es seitens der Stadt, um keinen Nettoverlust bis 2030 und im Zeitraum von 2030 bis 2050 eine Zunahme an Grünflächen von 5 Prozent zu erreichen?
  4. Wird dieses Ziel bereits im FNP 2040 abgebildet?
  5. Wie groß ist die Baumüberschirmung in den bebauten Gebieten von Freiburg derzeit? Wie sieht der diesbezügliche Trend bis 2030 aus?
  6. Mit welchen Maßnahmen will man in Freiburg eine Zunahme der Baumüberschirmung von mindestens 10 Prozent bis 2050 erreichen?
  7. Welche Schritte werden seitens der Stadt unternommen, um eine Nettozunahme der „Grünflächen, die in Gebäuden und Infrastruktur integriert sind“, zu erreichen? Das diesbe-zügliche Programm „Gebäudegrünhoch3“ ist bekannt, aber ist es ausreichend für eine Netto-zunahme? Welche Indikatoren wurden hierzu festgelegt bzw. welche Indikatoren sollen bis wann noch festgelegt werden, um eine Zielerreichung messen zu können?
  8. Welche Maßnahmen seitens der Stadt werden durchgeführt, um einen Beitrag zur Wider-standsfähigkeit und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung zu leisten?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)

Freiburg hat einen hohen Verlust an Grünflächen. Auch hier abgebildete Wiese in FR-Tiengen wird bald überbaut werden (Foto: K. U. Müller).