Antisemitismus in SĂŒdbaden

Der nachbarschaftliche Konflikt mit rechtsradikalem und antisemitischem Hintergrund, ĂŒber den Annemarie Rösch in ihrem BZ-Artikel vom 2.11.22 berichtet, empört uns bei Freiburg Lebenswert. Wieder mĂŒssen wir mit ansehen, dass kriminelle rechtsradikale Handlungen nicht mit der notwendigen Schnelligkeit zu polizeilichen Ermittlungen fĂŒhren und nicht mit der notwendigen SchĂ€rfe geahndet werden, was wir von einem staatlichen Exekutivorgan und einer unabhĂ€ngigen Justiz erwarten.

Ein TĂ€ter mit rechtsradikalem und antisemitischem Gedankengut soll vom Freiburger Amtsgericht gegen Zahlung einer so geringen Geldauflage aus seiner Verantwortung entlassen werden, dass er nicht als vorbestraft gilt. Dem Opfer wird es dadurch schwer, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, mit juristischen Mitteln sein Recht zu bekommen. Dies berĂŒhrt die elementaren Grundvoraussetzungen unserer demokratischen Gesellschaft. Bei der Empörung darf es jedoch nicht bleiben.

Das Handeln der Verantwortlichen von Polizei und Justiz muss – so die Darstellung des BZ-Artikels zutrifft – kritisch hinterfragt werden . Bei krimineller Verherrlichung des Nationalsozialismus darf es keine Toleranz geben. Es wĂ€re fĂŒr die TĂ€ter ein Signal zum Weitermachen. Das können wir uns nicht leisten.