Anfrage zur Bebauung des Gartens an der Oelmühle

Zur geplanten Bebauung des Gartens an der Oelmühle hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 29. April 2021 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

uns erreichte eine Mail von Anwohnern bezüglich der Bebauung eines Gartens an der Oelmühle. Das Haus Oelmühle, Insel 1 A, wurde wohl an den Besitzer der Sichelschmiede, Insel 1, verkauft. Dieser hat einen Bauantrag eingereicht, um einen Schuppen auf dem Gärtchen der Oelmühle zu errichten, der von außen mit Metall verkleidet werden soll. Die Nachbarn befürchten, dass das Vorhaben genehmigt wird und dadurch eine wichtige innerstädtische Sichtachse verschandelt wird, die ein sehr beliebtes Fotomotiv darstellt und im Repertoire vieler Stadtführungen ist.

Hierzu meine Fragen:

1. Viele Gebäude im Bereich der „Insel“ sind als Kulturdenkmäler eingestuft oder gelten als erhaltenswert (s. Anlage). Gilt dieser Schutz auch für Außenflächen wie den Garten?

2. Ist das geplante Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig?

3. Wurde bereits über das Bauvorhaben entschieden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)